Fahren ohne Erlaubnis

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Guten Morgen Commnunity...

Bin gestern in eine Polizeikontrolle geraten und wurde dort ziemlich auseinandergenommen.

Mein Roller ist (oh Wunder) zu schnell gefahren und ich hab jetzt ne Strafanzeige wegen Fahren ohne Erlaubnis.

Habe einen 50ccm Roller, der locker seine 90kmh fährt.

Der Polizist meinte, ich bekomme bis zu 7 Punkte (laut Bußgeldkatalog 6 !? WTF ?), eine Geldstrafe und eine Strafanzeige.

Den Roller durfte ich weiterschieben und meinen Führerschein wieder einstecken.

Ich bin Erst"täter"....was denkt ihr, wie hoch letzten Endes die Strafe ausfallen könnte ?

Ich bereue es...schuldig im Sinne der Anklage :good:

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Was kannst Du denn dafür, wenn das Ding schneller fährt, als es sollte? Oder ist es etwa frisiert? Wenn letzteres der Fall ist, kann es ziemlich teuer (Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geldstrafe für Fahren mit dem so nicht zugelassenen Hobel im Straßenverkehr, womöglich noch eine Geschwindigkeitsübertretung) und böse in Bezug auf den echten Führerschein (Sperre für einige Monate bis Jahre) werden.

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Der Polizist hat von oben genannten Dingen nichts erwähnt..."lediglich" fahren ohne Erlaubnis.

Der Roller ist zwar entdrosselt und hat eine Polini Variomatik aber das wurde gar nicht erwähnt.

Geschwindigkeitsübertretung ist unmöglich, da sie diese nicht gemessen haben und ich auch nicht wegen dem Tempo angehalten wurde.

Wenn der Verstoß so krass wäre, hätten die doch meinen Roller und meine Papiere direkt eingesackt oder ?

Da ich ein unbechriebenes Blatt und Ersttäter in diesem Fall wäre, hoffe ich auch eine milde Strafe...danach ist Roller erstmal gestorben. In Bus und Bahn lässt sich eh viel besser approachen und sargen :good:

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Die Mühle war nicht versichert, weil sie keine Betriebserlaubnis hatte. Nur darum geht es. Das gibt 6 Punkte. Der Cop meinte vielleicht, dass wegen einer Gefährdung bis zu 7 Punkte drin seien.

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Jetzt wird's kompliziert. Wenn das eine ge- und wieder entdrosselte Mühle ist, dann hat sie doch den ungedrosselten Originalzustand, in dem sie auch eine ABE haben sollte. Ergibt sich der fehlende Versicherungsschutz nicht daraus, daß er die entdrosselte Mühle nicht im Straßenverkehr hätte fahren dürfen?

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Also moment mal, die haben dich nicht gemessen?

War der Roller aufm Prüfstand, oder wie wurden die 90 km/h gemessen?

Außerdem haben Sie dir den Roller nicht abschleppen lassen, sondern ließen dich schieben?

Die Frage ist, was du denen gesagt hast, weil deine Aussage kann dich immer in mehr Schwierigkeiten bringen als wenn du einfach schweigen würdest.

Du musst zu Fragen oder auf Verdachte nicht Antworten.

Haben die sich irgendetwas von dir notiert? Hast du irgendetwas unterschrieben? (Was viel wichtiger ist!!!)

Hast du etwas über die Rollerteile erzählt, die du verbaut hattest?!

Kurz vorweg, ist der Roller frisiert und wurde dies auch festgestellt, trifft die Anzeige zu und dann bedeutet dies nicht nur Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch fahren ohne Versicherungsschutz.

Solltest du nichts großartiges ausgesagt haben, die Polizei nicht deinen Roller nicht gemessen haben, tätest du gut daran, alles in Originalzustand zu verbauen.

Sofern es von der Polizei auch keine Videoaufnahmen gibt.

Solltest du dennoch ein Schreiben erhalten, so empfehle ich dir einen Anwalt aufzusuchen, der dir helfen kann.

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Habe auf dumm gemacht und gesagt, es sei alles original und ich hätte den so von dem vorigen Besitzer übernommen. Der TÜV habe ihn auch anscheind so durchgehen lassen (TÜV ist gerade mal 1-2 Monate alt).

Der Roller wurde beim TÜV gedrosselt vorgeführt...danach Distanzring wieder raus und somit "frei".

Also die konnten mir keine Infos entlocken. Geprüft wurde der Roller nicht...lediglich vom Beamten gefahren.

Bilder oder gleiches wurde ebenfalls nicht gemacht. Das ich Polini Vario drinne hatte, haben die gar nicht erst gemerkt.

Hatten anscheind nicht viel Ahnung.

Ich habe vor, um die Mängelkarte zum umgehen (keine Zeit, zu hohe Kosten für Drosselung. erneuten TÜV etc.), einfach den Roller bei der Versicherung abzumelden....laut des Beamten wäre das möglich.

Der Roller wurde nicht eingezogen, ich durfte den halt schieben.

Dokumente habe ich alles wieder erhalten. Die haben ca. 15 Minuten in ihrer Karre gesessen und Protokoll geschrieben oder whatever.

Was würdet ihr jetzt tun ? Die Strafe ist ja abhängig vom Richter...

PS: Bin 24 und habe bisher nie was gemacht....weißes Blatt ! Bin aus der Probezeit raus, unfallfrei ohne Vorstrafen oder deresgleichen.

Muss hier editieren, weil nur stündlich schreiben kann wegen Flood Control ^^

Zum Tacho: Ich weiß, dass der bis 90kmh problemlos hoch geht, dass aber in Wirklichkeit ungefähr 75-80kmh nur sind.

Nehmen wir an, in der Anklage wird von 90kmh gesprochen, dann ist die Anzeige doch "falsch".

bearbeitet von LastActionHero

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Was würdet ihr jetzt tun ? Die Strafe ist ja abhängig vom Richter...

Nein. Es gilt der Regelsatz. Der Richter muss also begründen, warum er vom Regelsatz abweicht. Wart doch einfach mal ab, was kommt. Dann können wir hier immernoch sülzen oder dich zu einem Rechtsanwalt schicken.

Wenn er unter 18 ist, kann er gar nix unterschrieben haben. Deswegen meine Frage nach dem Alter.

Wann hast Du zu Schreiben gelernt? :wacko:

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Also, die Polizei wird dich vermutlich vorladen und dort MUSST du keine Aussage machen oder irgendetwas unterschreiben.

Unterschreibst du oder bestätigst du etwas, belastest du dich auch selber.

So wie es mir scheint, können sie dir gar nichts nachweisen, wenn du den roller as soon as possible drosselst.

Da ein Rollertacho nicht geeicht ist, kann der Polizist dies auch nicht in seiner Beweisführung dir strittig machen.

Nach wie vor gilt, Rechtsanwalt aufsuchen. Immerhin geht es hier um eine Strafanzeige und keine Ordnungswidrigkeit.

Sollte dich allerdings ein Richter vorladen, so hast du die Pflicht dort zu erscheinen. § 163a StPO und §133 ff. StPO

Im Grunde genommen haben die nichts gegen dich, bis auf ihre Aussage. Ein Anwalt hat dann auch das Recht die Unterlagen einzusehen und die Beweislast.

Vl. hast du Glück und die Staatsanwaltschaft lässt die Anzeige fallen, da unzureichende Beweise vorliegen oder die Polizisten haben dir nur Angst gemacht und ersparen sich den Papierkram.

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Naja, nur weil der Tacho nicht geeicht ist, heißt das noch lange nicht, dass die Aussage der beiden Polizisten der Roller sei erheblich schneller gefahren als x km/h keine Bedeutung zugemessen werden würde vor Gericht.

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Er schrieb, dass nur ein Polizist gefahren ist. Also kann nur ein Polizist etwas über die angebliche Geschwindigkeit aussagen.

Der andere Parter, kann daher auch keine Äußerung zur Geschwindigkeit machen, da er keine Geschwindigkeit gemessen hatte und seine Wahrnehmung nichts als Beweis gültig ist.

Der Roller könnte auch einfach bei zunehmender Drehzahl lauter werden, anstatt schneller. Die Wahrnehmung wird dadurch schon getäuscht, weil man Lautstärke oft mit der Leistung assoziiert.

Somit bleibt die Beweislast bei dem Polizisten der nur den Tachowert als Beweis vorlegen kann. Da das Tacho, wie schon mal ausgesagt, nicht geeicht ist und es jedem klar ist, dass Rollertachos, gerade bei zunehmender Geschwindigkeit verfälschen ist es schwer ihm das anzuzeigen.

Das Tacho wurde schließlich auch nicht auf Richtigkeit geprüft.

Dennoch bin ich der Meinung, dass man zum Anwalt gehen sollte, spätestens nach einer Vorladung der Polizei, wo man nichts aussagen soll und nicht unterschreiben soll.

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Mann, waren das Amateure. :wacko: Wenn nur einer der beiden Cops gefahren ist, dann können das nicht beide aussagen, denn der zweite kann den Tacho nicht gesehen haben. Somit liegt eine außerst dürftige Beweislage vor.

Somit würde ich zusehen, daß ich das Teil umgehend wieder in einen legalen Zustand versetze, bei einer Vorladung nur aussagen, daß ich das Ding so, wie es ist, übernommen habe, mir keiner Schuld bewußt bin, und endlich mal wissen will, warum meine Pappe für das Ding nicht gelten solle. Damit würde ich mir gute Chancen ausmalen, ohne ernstere Konsequenzen wieder aus der Sache rauszukommen.

Das ist aber nur, was ich machen würde. Dir empfehle ich, einen Anwalt aufzusuchen, und nach dessen beratung zu entscheiden, wie Du weiter vorgehst.

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Ok da ich auch mal so gut drauf war :

Hatten die n Prüfstand dabei und wurde gemessen (nur das ist Maßgebend)

Hast du irgendwas zugebenden ? ( Ich hoffe nicht)

Als ich auch mal so 90-100 km/h drauf hatte haben sie mich auch gefischt. Ich hatte aber ne Blackbox drin . Macht man den Roller an fährt er 50 km/h wie erlaubt. geht man mit einem Magneten (den ich immer bei hatte) an einer Stelle an der Verkleidung vorbei war er offen.

Sprich die Bullen halten einen an (offen) , man fährt rechts ran und macht ganz normal den Roller aus (schon isser gedrosselt) dann Probefahren lassen , sie sagen ok , man fährt weiter. Sind sie außer Reichweite Magneten (auch während der Fahrt) über die Stelle ziehen und ab gehts.

Das gleiche hatte ein Freund mit Bremshebelcode. Roller aus und an machen = gedrosselt. Im stand die Bremsen betätigen ( z.B 2x rechts 1x links) und schon isser frei.

Naja wir wurden beide gecasht , sofort n Abschlepper gerufen und abtransportiert. Die haben das Ding komplett zerlegt und natürlich alles gefunden.

Ergebnis : Punkte & Sozialstunden.

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Mittlerweile werden die Magnetschalter ganz einfach mit einer Magnetplane die man über den Roller wirft erkenntlich gemacht.

Also ist er dann offen.

Die Lösung gibt es dann auch mit einer Funkfernbedienung oder aber ein ganz normaler versteckter Schalter.

Wenn ich an früher zurück denke, ist mir nie was Ernstes passiert, trotz mehrmaligen Anhalten, Verfolgung und ähnliches. Selbst die Kripo die sogar eine Aufnahme von mir hatten wo ich nen Berg mit 96 km/h hoch gedüsst bin mit blauer Unterbodenbeleuchtung und blauen Licht vorne haben mich weiter fahren lassen. Damals hatte ich geglaubt, jetzt musste es ja soweit kommen und ich wurde besseren belehrt.

Hatte auch ein FÜhrerschein Klasse M damals.

Ich hatte in der Hinsicht mehr Glück.

Ps. ich hielt nie was von irgendwelchen Black Boxen, wenn sie mich cashen, dann war ich das selbst schuld, so dachte ich damals. Es lief alles gut und heute habe ich meinen Autoführerschein und die Welt ist in Ordnung. :wacko:

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Beim stöbern meiner Themen/Beiträge wollt ich heute diesen Thread entsprechend zum Abschluss bringen ;)

Die Anklage wurde fallen gelassen.

Folgendes Schreiben ging damals an die Polizei raus (ohne Anwalt, ohne nix)

Aktenzeichen XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich auf das o.g. Aktenzeichen beziehen und mich dazu äußern.

Am 20.08.09 befand ich mich mit meinem Roller auf dem Heimweg und wurde um ca 16:30 Uhr an der Forststraße in Rath/Heumar (Köln) von zwei Polizeibeamten in eine Verkehrskontrolle gerufen.

Nach einer kurzen Kontrolle meiner Personalien, bat mich einer der beiden Polizeibeamten, meinen Roller einmal fahren zu dürfen.

Da der Polizeibeamte keinen Helm dabei hatte, hat er mich um meinen gebeten.

Wird dies immer so gehandhabt bei einer Verkehrskontrolle ?

Nachdem der Polizeibeamte nach etwa 5 Minuten von der Fahrt zurückkam, wurde mir zur Last gelegt, dass der Roller laut Tacho zu schnell fahren würde und ich deshalb eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekomme. Zusätzlich erwarte mich eine Geldstrafe und Punkte ins Flensburg.

Was mir schon zu diesem Zeitpunkt suspekt war, ist die Tatsache, dass Rollertachos nie zu 100% geeicht sind und deshalb eine genaue Geschwindigkeitsmessung nicht möglich ist. Auch hatte der Polizeibeamte keine Messgeräte oder sonstiges Equipment dabei, um eindeutig die Geschwindigkeit messen zu können.

Somit ist nicht eindeutig bewiesen, dass mein Roller die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsgrenze bei 50 ccm Rollern überschritten hat.

Der andere Polizeibeamte hat den Roller nicht gefahren und stand die gesamte Zeit über neben mir.

Den Roller habe ich vor wenigen Monaten durch einen Privatkauf erworben. Er wurde mir als original 50 ccm Roller verkauft. Die Papiere, sowie die TÜV Bescheinigung bestätigen den Roller als 50ccm.

Ich bin mir keinerlei Schuld bewusst und habe, auch zu dem vermeintlichen Tatzeitpunkt, nicht wissentlich schuldhaft gehandelt. Ich war und bin der Meinung korrekt und gesetzeskonform gehandelt zu haben.

Bitte informieren Sie mich über die weitere Vorgehensweise.

Mit freundlichen Grüßen

LastActionHero

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Führen eines nicht verischerten Fahrzeugs:

Der Roller war als Roller versichert, nicht aber als das Fahrzeug was es mit 90kmh ist, dass ist nämlich kein einfacher Roller mehr.

Fahren ohne Führerschein:

Zum führen des Fahrzeugs hättest du einen MOTORRADführerschein benötigt, den du wahrscheinlich nicht hast.

Bei mir war es das selbe, das ganze wurde als "fahrlässig" ausgelegt. Wäre ich nicht in der Probezeit gewesen hätte mich der ganze Spaß 300€ gekostet.

An Punkte kann ich mich nicht erinnern.

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Im Endeffekt wirds wohl ein Strafbefehl über paar hundert Euro. Keine Verhandlung oder Ähnliches. Zusätzlich noch die Punkte.

Lg

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