Wer kennt sich im Mietrecht aus?

42 Beiträge in diesem Thema

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Gast
vor 45 Minuten, Bernd-das-Brot schrieb:

Ich mag die Heizung. Kannst du davon eine einstündige Aufnahme auf YouTube stellen? Hilft zum einschlafen. 

ich hatte auch mal so ne Heizung und ich fand das wirklich beruhigend und angenehm beim Einschlafen

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vor 8 Stunden, Mars222 schrieb:

Stellt euch vor ich bringe eine HB mit und die Heizung hört sich so an. FC Möglichkeit dahin

Du musst es ins Positive drehen: „Komm mit zu mir, ich habe die heißeste Heizung der Welt. Willst du mit ihr um die Wette stöhnen?“

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Der Vermieter schickte 2x einen 'Handwerker', der da irgendwas gemacht haben soll. Nun wird die Heizung zwar zu 100% heiß und es befindet sich auch genug Wasser im Heizkörper, jedoch sind die Geräusche schlimmer als vorher. Der Vermieter meinte 'Es ist jetzt alles wieder perfekt'. 

Ist mir zu doof, habe eine Mietminderung (25 %) für nächsten Monat schriftlich angekündigt. Mal sehen was da kommt.

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Gast

4x 25% macht eine Monatsmiete und er kann also nach 4 Monaten fristlos kündigen. Oder sagen wir nach 5 Monaten, wenn 5% Minderung in deinem Fall angemessen wären. 

Außerdem geht er davon aus, dass alles wieder perfekt ist, außer du hast in deiner Minderung nachweisbar das Gegenteil mitgeteilt.

bearbeitet von Gast

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Der Vermieter macht einen sehr seriösen Eindruck. Nicht.

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vor 6 Minuten, Noodle schrieb:

Der Vermieter macht einen sehr seriösen Eindruck. Nicht.

Wenn ich ständig mit Vollpfeifen zutun hätte, dann würde ich mir auch son Frame anlegen. Logisch.

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Klar. Und riskiere dann, dass mich der Mieter vors Gericht zieht, wegen einer völlig unbegründeten Kündigung gewinnt und ich dann noch die Gerichtskosten tragen darf.Ok.

Die Reperatur essentieller Dinge wie Heizung usw, obliegt dem Vermieter. Der is verpflichtet die zu warten. Die Kosten dafür kann er soweit ich weiß auch nicht so einfach auf die Miete umwälzen.

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Gast

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, jeden größeren Mangel zu beheben. Ein Kündigung seinerseits ist nur möglich fristgerecht wegen Verkauf oder Eigenbedarf und fristlos bei groben Verstößen des Mieter wie monatelanges Ausbleiben der Miete, grobe Verstöße gegen die Hausordnung pi pa po. Lass dich nicht verarschen, hol dir nen Kumpel im fortgeschrittenen Semester Jura der ein Schreiben aufsetzen soll. Dann ist schnell Ruhe. Der Typ will nur testen, ob du dich rumschubsen lässt.

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Gast

Einseitig Miete kürzen kann schon dazu führen, dass das als nicht gezahlte Miete gilt und dadurch kündigungsrelevant wird. Deswegen raten Mieterverbände glaube ich auch, dass man in solchen Fällen erstmal die volle Miete "unter Vorbehalt" weiterzahlt. Die Rechtmäßigkeit einer Mietkürzung kann letztlich nur ein Gericht feststellen, wenn der Vermieter sich stur stellt und behauptet, es ist alles in Ordnung. Kann alles extremst teuer werden, sowohl für den Mieter als auch den Vermieter, je nach dem wie der Richter am Ende entscheidet, wenn es hart auf hart kommt.

 

bearbeitet von Gast

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Witziger Fall, den du da hast.

Nochmals zum Verständnis:  Du bist WG-Bewohner und hast ein Zimmer vom Eigentümer des Hauses gemietet oder nur vom Mieter der gesamten Wohnung?

Die Höhe einer angemessenen Minderung kannst du hier entnehmen:

https://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Demnach wären ca. 12 % angemessen.

Allerdings brauchst du dich auch bei 25% nicht zu fürchten. Dass er dich mit dieser Begründung fristlos kündigen kann, ist Quatsch. Du solltest die Minderung nur schriftlich (Einwurfeinschreiben) ankündigen und begründen und wenn ihm das nicht passt, dann meldet er sich. Du solltest es bloß unterlassen gar keine Miete zu zahlen, denn das käme einer Verweigerung deiner vertraglichen Pflichten gleich.

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vor 2 Stunden, The-Rock schrieb:

Nochmals zum Verständnis:  Du bist WG-Bewohner und hast ein Zimmer vom Eigentümer des Hauses gemietet oder nur vom Mieter der gesamten Wohnung? 

 

Am 23.10.2018 um 20:48 , Mars222 schrieb:

Es geht um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Der Vermieter wohnt selber nicht in der WG.
(...) auch mein Mitbewohner  beschwert sich über die Lautstärke meiner Heizung. Alle anderen Heizungen in der WG funktionieren einwandfrei, nur meine ist es, die Probleme macht.

Die Beschreibung lässt vermuten, dass es eine abgeschlossene Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist. Welche Art MV bzw. wer Hauptmieter ist, oder nicht, hat Mars222 aber nicht benannt. 

Am 3.11.2018 um 14:28 , Max--Power-- schrieb:

Viel eher würde mich mal interessieren wie dein Schreiben an den Vermieter aussah.

Mich auch. Vor allem, nachdem der Vermieter so dramatisch-romantisch gekündigt hat. Wie kam es dann, dass er Handwerker schickte (auch, wenn der Erfolg leider bisher ausbleibt).

Am 3.11.2018 um 19:24 , JollyJ schrieb:

Ein Kündigung seinerseits ist nur möglich fristgerecht wegen Verkauf

Grundsätzlich bleiben die MV doch fortbestehen.

Das ist interessant, in welchem Fall trifft das zu?

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Gast

Natürlich kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter einseitig die Miete kürzt und das nach Auffassung des Vermieters ungerechtfertigt ist. Die Kündigung kann der Mieter dann natürlich als nicht rechtmäßig ansehen und einfach nicht ausziehen.

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Kündigen ist leichter gesagt als getan ! ich würde erstmal Versuchen das beste aus der Situation rauszuholen . Man kann wohl bei Lärmbelästigung zumindest eine Mietminderung  bei z.B schlechte Schallisolation , Lärm durch Sanierungsarbeiten ect. ( https://www.mietrecht.com/mietminderung/#Mietminderung_wegen_Laermbelaestigung ) rausschlagen . Ich denke Heizungsgeräusche fallen auf jeden Fall in einer der Kategorien .

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