Sternartikel: Strafbarkeit gegen die sexuelle Selbstbestimmung? Objektiv und subjektiv.

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Also wenn man sich das stealthing Urteil anschaut, dann sollte § 177 (1)  StGB auch für die Frau erfüllt sein. 

Gleichwohl ist der Nachweis natürlich schwer zu erbringen. Schaut man sich die gängige Rechtsprechung in diesem Bereich an, wird das womöglich sogar in die entgegengesetzte Richtung ausschlagen. 

In Anbetracht solcher Geschichten - nur die spektakulären gehen an die Öffentlichkeit - sollte man als Gutverdiener, der sich keine Kinder vorstellen kann, vielleicht doch Gedanken über eine Vasektomie machen. 

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Gast
vor 5 Stunden, Sam Stage schrieb:

Das bestärkt die unsicheren Typen nur wieder in ihrer Opferrolle. 

Facepalm.

Weil jemand der wirklich zu befürchten hätte, ins Fadenkreuz eines samenraubenden Chaddiggers zu geraten, hat schon Luxusprobleme.

Der Typ aus dem Artikel ist ein chadiger promovierender Elite-BWLer gewesen. Ohne solchen Leuten Arroganz o.ä. unterstellen zu wollen- zumal die meisten echt nett sind- sie daten einfach von Haus aus in einer ganz anderen Liga also son normaler Gollum mit Selbstzweifel und Opfermentalität. Das sind Leute, die einen super extrem krass durchoptimierten Lebenslauf haben und mit Ende 30 dann Partner bei Roland Berger sind oder bei einer Investmentbank usw. 

Und sowas Ungeplantes wirft diese Leute einfach aus der Bahn. Sowas ist in ihrem Lebensentwurf überhaupt nicht vorgesehen. Die landen dann zwar deshalb nicht in der Gosse, aber der Traum von der High Potential Businesskarriere ist dann ausgeträumt und es werden wesentlich kleinere Süppchen gekocht.

Auf einer gewissen Ebene hat Sam Stage durchaus recht. 

Man hat keinen Anspruch darauf, dass das Leben gerade verläuft. Ne schwere Erkrankung, ein Unfall, ne Chaddiggerin die dich richtig mies fickt, das sind alles alles so Curveballs, die das Leben für einen bereit hält.

Aber so dieses typische, jetzt reiss dich zusammen Junge, jammer nicht rum und suhle dich nicht in der Opferrolle Mindsetfürsten-Gelabere- das verstärkt eigentlich nur toxisch-maskuline Denkmuster. Also stoicism mit kleinem s statt mit grossem.

Siehe z.B. https://donaldrobertson.name/2018/01/03/whats-the-difference-between-stoicism-and-stoicism/

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vor 4 Stunden, Horke schrieb:

Selbst wenn die Rechtssprechung irgendwann dahin geht, dass weibliche Sexualaggression zu einem Sexualstraftäter-Registereintrag führt, muss man das Ganze immer noch nachweisen, und zwar mit Beweismitteln, die vor Gericht zugelassen werden.

Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass es nach meiner persönlichen Erfahrung vor dem Familiengericht gerade nicht um Beweise geht sondern um Glaubhaftmachung. Im Strafrecht geht es wohl um Beweise, im Familienrecht nicht. Und diese Unterhaltsthemen sind m.E. familienrechtliche (und nicht strafrechtliche) Angelegenheiten und darum geht es nach meinem Verständnis in dem Artikel im Kern, also um die Unterhaltspflichten.

Das Problem ist m.E. dass die derzeitige Gesetzeslage und Familienrechtsprechung das Signal sendet: ist egal ob die Schwangerschaft einvernehmlich herbeigeführt wurde oder nicht, der Erzeuger ist unterhaltspflichtig. Wie viele Partnerschaften, Affairen und ONS das betrifft, kann man kaum abschätzen, da es allgemein verpönt ist, nicht zu seinem "Fehler" der korrekten Kondombenutzung bzw. der Vaterschaft zu stehen. "Stealthing" ist ja eher ein Randphänomen, das mit dem Tropi (trotz Pille schwanger) ist ja schon etwas weiter verbreitet.

Was man da anders oder besser machen könnte, weiß ich auch nicht, da der Staat m.E. zu Recht die Interessen des Kindes an erste Stelle setzt. Mein persönliches Gefühl ist aber auch, dass das Familienrecht irgendwie widersprüchlich ist. Patriarchat in dem Sinne, dass der Mann sagt, was Sache ist, geht gar nicht, das patriarchalische Prinzip der Versorgung durch den Vater wird aber nach wie vor hochgehalten.

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Gast
vor 1 Minute, tomatosoup schrieb:

Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass es nach meiner persönlichen Erfahrung vor dem Familiengericht gerade nicht um Beweise geht sondern um Glaubhaftmachung. Im Strafrecht geht es wohl um Beweise, im Familienrecht nicht. Und diese Unterhaltsthemen sind m.E. familienrechtliche (und nicht strafrechtliche) Angelegenheiten und darum geht es nach meinem Verständnis in dem Artikel im Kern, also um die Unterhaltspflichten.

Aus den Unterhaltspflichten rauszukommen kann man total haken als Mann.

0,0% Erfolgswahrscheinlichkeit, ganz gleich unter welchen Umständen die Schwangerschaft zustande gekommen ist.

Die Frau kann rein theoretisch gesehen auch ein gebrauchtes Tenga-Ei aus dem Mülleimer einer Flughafentoilette fischen und sich damit schwängern. Und wenn über einen Gentest nachgewiesen wurde, dass du der Vater bist, sie nachweisen können dass du dann und dann durch die Sicherheitskontrolle bist und dort und dort an Bord des Fliegers, die Toilette auf dem Weg lag. Dann ist der unterhaltsrechtliche Drops gelutscht. Dann blechst du.

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Gast
vor 14 Minuten, tomatosoup schrieb:

"Stealthing" ist ja eher ein Randphänomen

weibliches Stealthing mag jetzt noch ein Randphänomen sein, aber mein innerer Pessimist sagt, dass es zunehmen wird.

Überspitzt gesagt: da draussen gibt es mittlerweile eine ganze Generation von Frauen, die nichts anderes mehr kennen als auf Swipe-Apps Chadschwanz nach Hause zu bestellen, wie auf Lieferando indisch. Und dann merken sie irgendwann, dass sie Kinder wollen. Haben aber keinen Partner.

Also machen sie das, was sie schon gut kennen. Swipen auf Tinder den ganzen genetic trash nach links, filtern sich die Gigachad Alphas raus, und springen möglichst effizient auf ihre Cocks drauf.

Diesmal aber mit einem ganz anderen Hintergedanken, als sich über ihren Hintern Gedanken zu machen.

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vor 4 Stunden, Sam Stage schrieb:

Aber das gefährlich daran ist das man sich in eine Opferrolle begibt und dann anfängt die Verantwortung für sein handeln an sein Umfeld, an die Umstände usw. abzugeben.

In dem Artikel geht es darum, dass einer berichtet was passiert ist. Und das ist völlig o.k. das einer sagt so und so war das und so und so sehe ich das. Das ist keine Opferrolle sondern im Gegenteil zu seinen Überzeugungen zu stehen.

Erinnert mich an das Thema Fahrraddiebstahl wenn einer berichtet "ich habe mein Fahrrad da und dort angeschlossen und es wurde geklaut" und dann kommt der Kommentar "selbst schuld, weiß man doch, dass da Fahrräder geklaut werden". Wer ist denn da der doofe? Derjenige der berichtet oder derjenige der so einen bescheuerten Kommentar ablässt oder derjenige, der das Fahrrad geklaut hat?

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vor 21 Minuten, Horke schrieb:

Aus den Unterhaltspflichten rauszukommen kann man total haken als Mann.

0,0% Erfolgswahrscheinlichkeit, ganz gleich unter welchen Umständen die Schwangerschaft zustande gekommen ist.

Außer man verdient urplötzlich nur noch den Pfändungsfreibetrag. Oder man wandert aus. Auswandern hat den großen Vorteil, dass man mit einem Schlag alle Verfolger los ist. Keine Frau, kein Jugendamt, keine Anwälte, keine sonstige Helferindustrie. Wenn man auf Unterhaltsflucht dann einen geringen "freiwilligen" Betrag zahlt, landet man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal im Gefängnis wenn man irgendwann nach Deutschland zurückkommt. Im Knast landen nur die Männer die gar nichts zahlen. Bereits ein monatlicher Betrag von 5 Euro bewahrt einen davor. Außerdem erinnert er die Frau monatlich daran, dass man ziemliche Eier hat und sich nicht von irgendwelchen Bimbos verarschen lässt.

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Gast
vor 6 Minuten, chillipepper schrieb:

Oder man wandert aus. Auswandern hat den großen Vorteil, dass man mit einem Schlag alle Verfolger los ist. Keine Frau, kein Jugendamt, keine Anwälte, keine sonstige Helferindustrie. 

Für andere EU-Staaten gilt das schon mal gar nicht, da deutsche Unterhaltstitel ohne weiteres in anderen EU-Mitgliedsstaaten vollstreckbar sind.

Außerhalb der EU wird die Sachlage dann etwas komplexer, hängt dann z.B. davon ab, ob der Unterhaltspflichtige in einem Staat wohnt, der dem Haager Übereinkommen angehört, oder mit dem anderweitige bilaterale Abkommen existieren.

Aber es wäre sehr unvorsichtig, davon auszugehen, dass man damit automatisch alle Verfolger los wäre. Es braucht ggf etwas länger, aber die Verfolger kommen.

 

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Gast
vor 5 Stunden, Horke schrieb:

Facepalm

Ja, der Satz war unglücklich gewählt von mir und ich habe damit wohl die Ängst und Sorgen einiger hier nicht ernst genommen. Dafür entschuldige ich mich. 

Es ist eben so, das Frauen, das Menschen, das die Welt oft nicht gerecht ist und man trotzdem damit klarkommen muss. Sonst wird man in dieser Welt nicht bestehen können. 

Und glaubt mir mal das Frauen ebenfalls eine lange Liste aufstellen können, mit Punkten wo sie sich benachteiligt fühlen. Da braucht man nur mal in die Vorstandsetagen und auf die Gehaltszettel zu schauen. Weil das allerdings in unserer Patriachisch geprägten Gesellschaft normal ist, regt sich darüber niemand auf. Ungerecht ist es trotzdem.

Ich denke das es Vor- und eben auch Nachteile hat ein Mann oder eine Frau zu sein. Es bringt mMn. nichts, sich deswegen voneinander zu entfernen. Die meisten Menschen sind soziale Wesen und genießen die Gesellschaft anderer Menschen, das diese Gesellschaft nicht immer konfliktfrei abläuft und das einige sich innerhalb der Gesellschaft Vorteile verschaffen ist nun mal Teil des Spiels.

@tomatosoup gut das du das Beispiel mit dem geklauten Fahrrad bringst. Ich bin seit 45 Jahren Schwerpunktmäßig in Frankfurt mit dem Fahrrad unterwegs. Mir sind in der Zeit zwei Fahrräder gestohlen worden. Einmal als Kind aus dem Hof und einmal Nachts vor der Uni. Über letzteres habe ich mich damals so sehr geärgert, das ich nun folgende Dinge nicht mehr mache:

- Die Fahrräder werden technisch top geflegt, optisch sehen meine Räder allerdings furchtbar aus.

- Das Schloss ist immer sehr hochwertig bezogen auf den Wert des Fahrrades

- An den Laufrädern und Sattel sind immer Pitlocks bzw. deren Billigversionen gesichert.

- Die Fahrräder werden irgendwo angeschlossen und zwar dort wo sie gesehen werden.

Was ich allerdings nicht mache ist kein Fahrrad zu fahren, denn ich liebe es und ich werde mich von ein paar Arschlöchern, die ein Problem mit den Eigentumsrechten anderer haben, nicht davon abbringen lassen. Klar ärgert mich deren Verhalten und ich empfinde es definitiv auch als ungerecht, aber ich habe akzeptiert das es solche Menschen gibt und für mich einen Weg gefunden wie ich ihnen es unattraktiv mache, sich an meinen Fahrrädern zu vergreifen. 

Übertragt das für euch auf die Frauen und dann braucht es keinen MGTOW-Masterplan. Wobei ich den Thread sehr interessant finde.

bearbeitet von Gast

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vor 14 Stunden, Horke schrieb:

Also wenn ich Betty z.B. erzähle, dass ich der Prinz von Zamunda bin ( @Geschmunzelt ) obwohl ich in Wirklichkeit ein arbeitsloser Hartz-4-Empfänger bin, der grade aus der Psychiatrie entlassen wurde, dann wird es schwierig werden, mir Täuschung nachzuweisen, auch wenn durchaus Vorsatz bestanden haben mag.

Aber wenn ich Betty erzähle, dass ich sie ficken werde und sie stattdessen vom Spastiker Stefan gefickt wird (von dem sie sonst auf gar keinen Fall hätte ficken lassen), dann ist das sicher eine Aktion, die den Tatbestand von Vergewaltigung durch Täuschung erfüllt.

Das vermengt ein paar Aspekte: Rechtlich (und vermutlich auch aus ethischer Sicht) kommt es darauf an, ob Betty mit der Person verkehrt, mit der sie verkehren will. Mir ist schon klar, dass Du einwendest, sie wolle den Prinzen und nicht Pauperon. Das würden wir aus rechtlicher Sicht als Frage der Motivation einordnen, und die erklären wir im Zusammenhang mit Irrtümern und Verwechslungen weitgehend für irrelevant. Deshalb begeht man zum Beispiel auch dann eine Vergewaltigung, wenn man Anna zwingt, obgleich man sie für Charlotte hält.

Wie man eine Täuschung nachweist, ist eine andere Frage. Beweisen vor Gericht funktioniert nie so, wie es sich der Naturwissenschaftler wünscht; das geht schlicht nicht. Es geht um Indizien und Überzeugungen. Das wiederum bedeutet: Auch eine Täuschung oder Vorsatz können im juristischen Universum bewiesen werden; naturwissenschaftlich geht das wohl eher nicht.

In Stefans Fall wäre ich aus dem morgendlichen Stegreif übrigens gar nicht so sicher, ob das dem § 177 Abs. 1 StGB unterfiele. Denn der stellt auf den erkennbaren entgegenstehenden Willen von Betty ab. Klar wäre die Sache, wenn Betty noch darauf hinwiese, dass sie natürlich nur von Dir beglückt werden möchte. Oder noch klarer, auf keinen Fall von Stefan.

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Gast
vor 2 Stunden, Geschmunzelt schrieb:

In Stefans Fall wäre ich aus dem morgendlichen Stegreif übrigens gar nicht so sicher, ob das dem § 177 Abs. 1 StGB unterfiele. Denn der stellt auf den erkennbaren entgegenstehenden Willen von Betty ab. Klar wäre die Sache, wenn Betty noch darauf hinwiese, dass sie natürlich nur von Dir beglückt werden möchte. Oder noch klarer, auf keinen Fall von Stefan.

Die Sache wäre nicht unbedingt so viel klarer, weil es dann noch zu beleuchten gälte, ob Betty mich vielleicht angeflunkert haben könnte. 

Dass Betty angeblich auf gar keinen Fall mit einem Stefan schlafen will, passt nämlich perfekt mit der Hypothese zusammen, dass Betty auf gar keinen Fall will, dass ich weiss, dass sie mit einem Stafan schlafen will (oder mich gar schon die ganze Zeit mit ihm hintergeht).

Das ganze Szenario z.B. kann in Wirklichkeit ein dreidimensionaler Schachzug von Betty sein, mich wegen § 177 Abs. 1 StGB dranzukriegen.

Um wieder den Bezug zum Thema zu bekommen: So sehr wir auch möchten, dass Menschen immer ehrlich sind was ihre wahren sexuellen Absichten angeht- List, Täuschung, "games within games" und "lupus est homo homini" sind in unserem Sexualverhalten so tief verdrahtet, dass es völlig utopisch wäre zu glauben, dass Rechtssprechung in jedem denkbaren Falle Gerechtigkeit herstellen könne.

bearbeitet von Gast

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Joa, letztlich zeigt der Artikel doch nur die double standards - sowohl im gesellschaftlichen Verständnis, als auch im Familienrecht auf.

Habe schon beides erlebt.

Vor einigen Jahren im Vollsuff ein Mädel (auf ihre Initiative, nüchtern, Fahrerin) mit heim genommen und soweit ich mich erinnern konnte ein bisschen versucht Sex zu haben. War für mich jetzt kein Drama aber der umgekehrte Fall (ich nüchtern, sie so dicht wie ich es war) wäre für mich (moralisch) undenkbar. Ne Woche später konnte ich dann mit Antibiotika anfangen, weils angefangen hat beim pissen zu brennen. Immerhin was draus gelernt.

War auch schon beim Familiengericht wg. Aufenthaltsbestimmungsrecht. Saß da mit meinem Anwalt vor Richterin, Jungendamtsmitarbeiterin, Anwältin und gerichtlich besteller Beiständlerin auf verlorenem Posten und bekam dann abseits des Protokolls gesagt "stimmen Sie dem Wunsch der Kindsmutter zu, oder ich muss ihnen das Sorgerecht entziehen".

Was ich sagen will - ja, es gibt in beiden Bereichen "blinde Flecken". Es gibt tausende dieser "Einzelfälle" aber ein Umdenken wird es in absehbarer Zeit nicht geben - auch weil es gesellschaftlich einfach übersehen wird. Von daher - Spitz, pass auf!

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vor 4 Stunden, Horke schrieb:

Die Sache wäre nicht unbedingt so viel klarer, weil es dann noch zu beleuchten gälte, ob Betty mich vielleicht angeflunkert haben könnte. 

Dass Betty angeblich auf gar keinen Fall mit einem Stefan schlafen will, passt nämlich perfekt mit der Hypothese zusammen, dass Betty auf gar keinen Fall will, dass ich weiss, dass sie mit einem Stafan schlafen will (oder mich gar schon die ganze Zeit mit ihm hintergeht).

Das ganze Szenario z.B. kann in Wirklichkeit ein dreidimensionaler Schachzug von Betty sein, mich wegen § 177 Abs. 1 StGB dranzukriegen.

Um wieder den Bezug zum Thema zu bekommen: So sehr wir auch möchten, dass Menschen immer ehrlich sind was ihre wahren sexuellen Absichten angeht- List, Täuschung, "games within games" und "lupus est homo homini" sind in unserem Sexualverhalten so tief verdrahtet, dass es völlig utopisch wäre zu glauben, dass Rechtssprechung in jedem denkbaren Falle Gerechtigkeit herstellen könne.

Aus bestimmten historisch-politischen Gründen lege ich immer Wert darauf, dass die Rechtsprechung sich nicht mit ss schreibt, aber natürlich kann man jedes Szenario weiter verkomplizieren. Immerhin könnte Stefan ja zugleich Dich getäuscht haben und in Wahrheit Gregor sein, der Dir die Spastik nur vorflunkert, damit Du ihm den Weg zu Betty ebnest - die in einem idealkomplizierten Jurafall schon immer mit Gregor schlafen wollte, den sie aber in der Maske von Stefan zu keiner Zeit vermutete.

Das ist der Grund, aus dem das Jurastudium sich mit feststehenden Sachverhalten beschäftigt und erst im Referendariat die Fluidität des Lebens hinzugenommen wird: Es wäre sonst schlicht zu viel auf einmal, und man würde nie lernen, dogmatisch sauber zu denken.

Gerechtigkeit ist ohnehin nicht der (alleinige) Auftrag der Justiz. Sie ist auch eine komplizierte Sache.

 

 

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Gast
vor 1 Stunde, Geschmunzelt schrieb:

Aus bestimmten historisch-politischen Gründen lege ich immer Wert darauf, dass die Rechtsprechung sich nicht mit ss schreibt

SORRIE 😑

weiss echt nicht wieso autocorrect das nicht als Fehler markiert hat

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vor 11 Minuten, Horke schrieb:

SORRIE 😑

weiss echt nicht wieso autocorrect das nicht als Fehler markiert hat

Vermutlich schreibst Du es immer falsch, dann lernt die künstliche Intelligenz;).

Scherz beiseite, gerade in Deinem Fall habe ich nicht den Gedanken, Du wärst unsensibel. 

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vor 21 Stunden, tomatosoup schrieb:

Was man da anders oder besser machen könnte, weiß ich auch nicht, da der Staat m.E. zu Recht die Interessen des Kindes an erste Stelle setzt. Mein persönliches Gefühl ist aber auch, dass das Familienrecht irgendwie widersprüchlich ist. Patriarchat in dem Sinne, dass der Mann sagt, was Sache ist, geht gar nicht, das patriarchalische Prinzip der Versorgung durch den Vater wird aber nach wie vor hochgehalten.

Du konstruierst hier einen Widerspruch den es so nicht gibt. Nicht der Vater wird durch den Staat zum blechen gezwungen, sondern der Elternteil der das Kind nicht bei sich zu Hause wohnen hat. Sprich

Dass das zum überwiegenden Teil der Vater ist, hat eigene Gründe. Könnte ja auch Teilzeit machen. 

Ungerecht ist eher der Teil der Rechtssprechung der den Umgang mit Kindern regelt. Weil der beherbergende Elternteil (real meist die Mutter) mehr oder weniger nach belieben bestimmen kann wie und wann das Kind den nicht beherbergenden Elternteil sieht. Hier herrscht tatsächlich n Familienbild aus vergangenen Zeiten. 

Ob den zuletzt genannten high Ende Investmentmentbanker die maximal iwas knapp 800 Euro Unterhalt von seiner Millionärswerdung abhalten... Sei mal dahin gestellt. 

Insgesamt sollte Mann allerdings immer gut den Samen hüten. 

Von der untergeschobenen Schwangerschaft auf der Flugzeugtoilette wurde ich mal aber als sonderlingsfall nicht paranoid werden. Wichse trocknet in der Kabinenluft nämlich sehr schnell. Deshalb sterben die Spermien schnell ab. 

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Gast
vor 7 Minuten, Rudelfuchs schrieb:

Ungerecht ist eher der Teil der Rechtssprechung der den Umgang mit Kindern regelt.

I see what you did there 

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vor 2 Minuten, Horke schrieb:

I see what you did there 

Du bist nicht alleine. Das ist doch auch schon was!

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Gast
vor 15 Stunden, Sam Stage schrieb:

Übertragt das für euch auf die Frauen und dann braucht es keinen MGTOW-Masterplan. 

"Life is a gamble, at terrible odds. If it were a bet you wouldn’t take it."


 

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Gast
vor 1 Minute, Geschmunzelt schrieb:

Du bist nicht alleine. Das ist doch auch schon was!

Ja aber das hab ich mir ein bisschen anders vorgestellt mit dem Nicht-Mehr-Alleinsein. 

Eher sowas mit weiblichen Kurven, das mir am nächsten Morgen Frühstück zubereitet....

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vor 10 Minuten, Rudelfuchs schrieb:

Von der untergeschobenen Schwangerschaft auf der Flugzeugtoilette wurde ich mal aber als sonderlingsfall nicht paranoid werden. Wichse trocknet in der Kabinenluft nämlich sehr schnell. Deshalb sterben die Spermien schnell ab.

Wer ein Silikonei voller Sperma in den Mülleimer wirft und die unbekannte Milf auf Sitz 2E wissend anlächelt, ist vielleicht ohnehin kein Dadmaterial, aber seines Glückes eigener Schmied.

Gottseidank denkt sich keiner eine Geschichte von vatergierigen Frauen aus, die es für die beste Chance halten, den Abfall im Airbusklo zu durchwühlen. Man müsste ja beide Charaktere schon beglückwünschen, dass sie sich mit der Methode gefunden haben. "Also das mit Deinem Vater war so: Als er mit diesem entspannten Lächeln seine Jeans hochzog, da wusste ich gleich, dass er nicht nur seinen Darm entleert haben konnte..."

  • HAHA 1

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Gast
vor 36 Minuten, Horke schrieb:

SORRIE 😑

weiss echt nicht wieso autocorrect das nicht als Fehler markiert hat

 

vor 13 Minuten, Horke schrieb:

I see what you did there 

 

vor 11 Minuten, Geschmunzelt schrieb:

Du bist nicht alleine. Das ist doch auch schon was!

 

Man kann Recht­spre­chung als auch Rechts­spre­chung schreiben. Es ist nur so, dass Rechts­spre­chung seltener benutzt wird.

Quellen:

https://www.duden.de/suchen/dudenonline/Rechtsprechung

https://de.wiktionary.org/wiki/Rechtssprechung

 

Btw.: Für einen Migranten dürfte die zweite Variante logischer sein. Schließlich spricht man es auch als RechtS-Sprechung und nicht als RechtS-Prechung.

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vor 2 Minuten, Jebac schrieb:

Btw.: Für einen Migranten dürfte die zweite Variante logischer sein. Schließlich spricht man es auch als RechtS-Sprechung und nicht als RechtS-Prechung.

Ich weiß nicht, ob @Horke Migrant ist, aber man spricht es weder noch, sondern Recht-Sprechung, weil sie Recht spricht und nicht rechts.

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Gast
vor 26 Minuten, Geschmunzelt schrieb:

Ich weiß nicht, ob @Horke Migrant ist, aber man spricht es weder noch, sondern Recht-Sprechung, weil sie Recht spricht und nicht rechts.

Das hat nichts mit Rechts vs Recht zutun, sondern ist ein Fugen-s.

Schaden + Ersatz = Schadensersatz.

Recht + Sprache = Rechtssprache

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Gast
vor 16 Minuten, Geschmunzelt schrieb:

Ich weiß nicht, ob @Horke Migrant ist, aber man spricht es weder noch, sondern Recht-Sprechung, weil sie Recht spricht und nicht rechts.

Meine Migranz ist einschlägig bekannt..... moruk!

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