212 Beiträge in diesem Thema

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Merkel muss weg...vielleicht bleibt ihr ja Erdogans Schwanz im Halse stecken oder so...hat bestimmt schon Türkei Urlaub gebucht

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Merkel muss weg . Aber spätestens nächstes Jahr ist sie das auch.

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vor 6 Stunden schrieb KommodoreB:

Bisher war ich Merkel-Sympathisant. Jetzt nicht mehr.

Was fandest du da bisher eigentlich so am geilsten? Das Privatbanken von Steuergeldern gerettet wurden? Das Deutschland endlich wieder in Kriegsgebieten mitmischt? ... Warte, ich habs. Die groß angelegte Übertragung nationalstaatlicher Befugnisse an die EU ohne Volksabstimmung? (Verträge von Lissabon) ... Oder das TTIP-Abkommen über das aufgrund der Flüchtlinge zur Zeit gar keiner mehr redet? ..,. Vielleicht aber auch ehr das Grundrechte deutscher Bürger an ausländische Geheimdienste verkauft wurden (NSA-Skandal) und die Bundeskanzlerin nachweislich gelogen hat, was das No-Spy-Abkommen angeht?

Aber Merkel mag Kartoffelsuppe. Und das Sauerland. Das muss reichen um einen Politiker sympathisch zu finden.

bearbeitet von Mondschein
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Woher kommt eigentlich der "Regierungsvorbehalt" bei §103? Beim 90 (4) steht er ganz klar drin, daß das Bundespräservativ selbst über (Beleidungung)Strafverfahren in seinem Namen entscheidet. Der thailändische König hat im Gegensatz dazu seit Jahrzehnten das Problem, daß jeder (meist politische) Depp einem anderen Deppen Majestätsbeleidigung vorwerfen kann, und dann gibts ein Strafverfahren mit Verurteilung im zweistelligen Jahresbereich, ohne daß der König darauf Einfluß hat. Ausländer begnadigte er bisher immer, aber die Militärjunta mißbraucht den Paragrafen ganz massiv gegen Inländer und er muß machtlos zuschauen.

Der §90 ist da klug, weil er dem Bundespräsidenten die Entscheidungsgewalt und damit die Würde darüber gibt (was auch gefühlt Sinn macht, da er ja als Person das Opfer der Verunglimpfung ist, auch wenn es formal um das Verfassungsorgan geht, und ein generöses Absehen vom Antrag sein Ansehen eher stärkt.)

Im §103 sehe ich kein "die Tat wird nur mit Ermächtigung der Bundesregierung verfolgt." In diesem Fall wäre klar, daß der Gesetzgeber die Vorentscheidung in politische Hände legt und keine juristische Abwägung erfolgt. Also woher kommt das überhaupt? (Edit: Steht womöglich bei den Ausführungen wer wofür welche Anträge stellen muß im StGB, kanns jetzt aber nicht durchblättern.)

 

 

 

bearbeitet von HerrRossi

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Gast Juninho
vor 2 Stunden schrieb chillipepper:

Genau das hat er eben nicht getan. Er hat zu Demonstrationszwecken eine Straftat begangen, die Umstände ändern aber nichts daran das diese rechtswidrig ist und bestraft werden kann. Er wird (wahrscheinlich) irgendeine Geldstrafe bekommen welche ihm aber nicht großartig weh tun wird, denn wie du schon gesagt hast haben er und sein Sender das natürlich vorher geprüft und abgewägt ob die Quote und die Pr die darauf folgende Strafe wert sind.

Also nach sämtlichen Juristen, die ich zu diesem Thema gelesen habe, ist Boehmermanns Beitrag von der Meinungsfreiheit gedeckt. Siehe zB

[...] Im Ergebnis ist das Verhalten Böhmermanns damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er hat sich in ausreichender Form vom Inhalt der dargestellten (fiktiven) Schmähkritik distanziert, sie nicht völlig anlasslos präsentiert und diese zudem in einen edukatorischen Gesamtkontext gestellt, so dass dieser ausnahmsweise ein ausreichender sachlicher Bezug zukam.

http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtliche-dimension-der-causa-jan-boehmermann/

 

Anprangern kann man das Niveau, aber halt nicht rechtlich. Niveaulos zu sein ist eben keine Straftat.  

 

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§ 103 StGB schützt das kollektive Rechtsgut der Ehre ausländischer Staaten. Man geht davon aus, dass Staatsoberhäupter ihren Staat in besonderer Art und Weise präsentieren und daher eine Beleidigung den Staat im Kollektiv trifft. Wichtiger Normzweck ist neben dem Schutz der persönlichen Ehre hier aber auch das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einem Mindestbestand funktionierender Beziehungen zu ausländischen Staaten. Da die Bundesregierung als Organ der politischen Staatsleitung auch betraut damit ist, Kontakte zu anderen Staaten zu führen und Beziehungen zu pflegen, hat diese ein besonderes Interesse daran, dass funktionierende Beziehungen nicht gestört werden. Dies ist der Grund für den "Regierungsvorbehalt"

 

Gruß aus dem Delta

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5 hours ago, modesto said:

Merkel muss weg...vielleicht bleibt ihr ja Erdogans Schwanz im Halse stecken oder so...hat bestimmt schon Türkei Urlaub gebucht

Hat sie ironischerweise wirklich.

 

Merkel and EU representatives to go to Turkey next week

http://www.reuters.com/article/us-germany-turkey-idUSKCN0XC14N

bearbeitet von Butchi

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vor 16 Minuten schrieb Young Thug:

Ey ihr seid doch alles voll die Vögel. Egal ob king bushido oder Pickup Forum, überall nur noch so richtige Holzköpfe unterwegs.

Jetzt sind wir bei einer qualifizierten Diskussion angekommen

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Am 14.4.2016 um 03:29 schrieb Mondschein:
Am 14.4.2016 um 03:29 schrieb Mondschein:
vor einer Stunde schrieb Mondschein:

@HerrRossi Weiß jetzt nicht, was du mir damit sagen wolltest.

Ich befasse mich gerade im Rahmen meines Studiums intensiv mit der Sache und muss sagen das hier einige Aspekte vergessen werden. Wie @Gotteskind sagt wäre es eigentlich wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung die Klage zulassen würde und ein Zivilgericht Böhmermann dann freispricht. Dazu ist es allerdings zu spät. Merkel hat sich bereits massiv durch ihre Aussagen in der Bundespressekonferenz und das Telefonat mit dem türkischen Außenminister von Böhermann distanziert und das ist staatsrechtlich ein Problem.

Es gibt nämlich so ne Sache die heißt Gewaltenteilung. Und die besagt, dass ein Bundeskanzler Teil der Legislative ist und sich aus Sachen, die die Rechtssprechung betreffen verdammt nochmal rauszuhalten hat. Es steht einem Bundeskanzler nicht zu über Schuld und Unschuld von Privatpersonen zu befinden.

Hinzu kommt das Problem das Erdogan noch vor wenigen Tagen die Souveränität des Nationalstaaten hochgehalten hat. Sinngemäß sagt Erdogan zu konstruktiver Kritik von deutscher Seite: "Kümmert euch um euren eigenen Scheiß. Es geht euch Spaten überhaupt nichts an was in der Türkei passiert. Das ist allein Sache der Türken". Konsequent wäre dann auch wenn die Bundesregierung sagen würde: "Pass auf, auch wenn du das nicht kennst: wir haben halt Art. 5 GG und wir können nicht einfach jeden wegen irgendwelchem Stumpfsinn verklagen"

Genau das macht Erdogan ja dauernd. Der hat gerade rund 2000 Anzeigen laufen weil er sich von irgendwem beleidigt fühlt und die Leute wegsperren lassen will. Zudem beruft er ohne Unterbrechung den deutschen Botschafter ein, um sich über irgendwelche trivialen Probleme auszuheulen. Martin Erdmann liest ihm deshalb immer ganz lässig aus dem Grundgesetz oder der EU-Menschenrechtscharta vor und sagt "Guck mal, das steht hier drin. Also darf ich das". Auch hier fehlt völlig der Rückhalt aus der Bundesregierung die ein Machtwort spricht und mal klar sagt: "Das ist nicht der Job eines Diplomaten. Wir haben den Kollegen nicht als Kummerkasten nach Istanbul geschickt."

Schlussendlich ist es aber auch völlig lächerlich von Erdogan überhaupt auf deutsche Satire zu reagieren. Der Typ hat einfach scheinbar nichts besseres zu tun. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem jemals ein ausländisches Staatsoberhaupt wahllos Leute in anderen Ländern angezeigt hat, ohne sich im Klaren zu sein das er möglicherweise ausgelacht wird. Stalin, Hitler, Honecker, Mao, Pol Pot, Kim Jong Il ... keiner ist je auf die Idee gekommen "Och, ich geh jetzt los fordere das die bösen freien Medien aufhören sich über mich lustig zu machen. Bestimmt lachen die mich nicht aus"

Verleumdung ist eine Sache bei der ich keinen Spaß verstehen würde. Wenn man Leuten unterstellt, dass sie Straftaten begangen haben ohne das man dies hinreichend belegen kann, ist das nicht in Ordnung. Aber so richtig stumpfe Beleidigungen sind einfach für mich nichts was strafbar sein sollte. Wie genau schädigt es denn irgendjemand, wenn ich ihn beledige, außer das er mit seinen Minderwertigkeitskomplexen nicht klar kommt? Ich kann nicht verstehen wie sich Leute von Schimpfworten provoziert fühlen können. Was stimmt nicht mit deren Selbstbewusstsein?

 

Wir haben also folgende Fragen:

Ist das Böhmermann-Gedicht Kunst?

Ist das Böhmermann-Gedicht strafbar?

Ist Deutschland erpressbar?

Ist es nicht einfach nur fucking dämlich Leute wegen Beleidigung anzuzeigen?

 

 

Ich befasse mich gerade im Rahmen meines Studiums intensiv mit der Sache und muss sagen das hier einige Aspekte vergessen werden. Wie @Gotteskind sagt wäre es eigentlich wünschenswert gewesen, wenn die Bundesregierung die Klage zulassen würde und ein Zivilgericht Böhmermann dann freispricht. Dazu ist es allerdings zu spät. Merkel hat sich bereits massiv durch ihre Aussagen in der Bundespressekonferenz und das Telefonat mit dem türkischen Außenminister von Böhermann distanziert und das ist staatsrechtlich ein Problem.

Es gibt nämlich so ne Sache die heißt Gewaltenteilung. Und die besagt, dass ein Bundeskanzler Teil der Legislative ist und sich aus Sachen, die die Rechtssprechung betreffen verdammt nochmal rauszuhalten hat. Es steht einem Bundeskanzler nicht zu über Schuld und Unschuld von Privatpersonen zu befinden.

Hinzu kommt das Problem das Erdogan noch vor wenigen Tagen die Souveränität des Nationalstaaten hochgehalten hat. Sinngemäß sagt Erdogan zu konstruktiver Kritik von deutscher Seite: "Kümmert euch um euren eigenen Scheiß. Es geht euch Spaten überhaupt nichts an was in der Türkei passiert. Das ist allein Sache der Türken". Konsequent wäre dann auch wenn die Bundesregierung sagen würde: "Pass auf, auch wenn du das nicht kennst: wir haben halt Art. 5 GG und wir können nicht einfach jeden wegen irgendwelchem Stumpfsinn verklagen"

Genau das macht Erdogan ja dauernd. Der hat gerade rund 2000 Anzeigen laufen weil er sich von irgendwem beleidigt fühlt und die Leute wegsperren lassen will. Zudem beruft er ohne Unterbrechung den deutschen Botschafter ein, um sich über irgendwelche trivialen Probleme auszuheulen. Martin Erdmann liest ihm deshalb immer ganz lässig aus dem Grundgesetz oder der EU-Menschenrechtscharta vor und sagt "Guck mal, das steht hier drin. Also darf ich das". Auch hier fehlt völlig der Rückhalt aus der Bundesregierung die ein Machtwort spricht und mal klar sagt: "Das ist nicht der Job eines Diplomaten. Wir haben den Kollegen nicht als Kummerkasten nach Istanbul geschickt."

Schlussendlich ist es aber auch völlig lächerlich von Erdogan überhaupt auf deutsche Satire zu reagieren. Der Typ hat einfach scheinbar nichts besseres zu tun. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem jemals ein ausländisches Staatsoberhaupt wahllos Leute in anderen Ländern angezeigt hat, ohne sich im Klaren zu sein das er möglicherweise ausgelacht wird. Stalin, Hitler, Honecker, Mao, Pol Pot, Kim Jong Il ... keiner ist je auf die Idee gekommen "Och, ich geh jetzt los fordere das die bösen freien Medien aufhören sich über mich lustig zu machen. Bestimmt lachen die mich nicht aus"

Verleumdung ist eine Sache bei der ich keinen Spaß verstehen würde. Wenn man Leuten unterstellt, dass sie Straftaten begangen haben ohne das man dies hinreichend belegen kann, ist das nicht in Ordnung. Aber so richtig stumpfe Beleidigungen sind einfach für mich nichts was strafbar sein sollte. Wie genau schädigt es denn irgendjemand, wenn ich ihn beledige, außer das er mit seinen Minderwertigkeitskomplexen nicht klar kommt? Ich kann nicht verstehen wie sich Leute von Schimpfworten provoziert fühlen können. Was stimmt nicht mit deren Selbstbewusstsein?

 

Wir haben also folgende Fragen:

Ist das Böhmermann-Gedicht Kunst?

Ist das Böhmermann-Gedicht strafbar?

Ist Deutschland erpressbar?

Ist es nicht einfach nur fucking dämlich Leute wegen Beleidigung anzuzeigen?

 

 

 

Ich glaube, ich wollte Dir damit sagen, daß die Forensoftware einfach *irgendwas* als Zitat einblendet, das sich weder löschen noch verändern läßt. Meinen Beitrag fand ich dann zufälligerweise ungepostet nach einigen Stunden wieder, da der dazugeörige Button ausgegraut war. Aber ich nehme an, mein eigentlicher Inhalt kam auch an. :) Also der mit Betrachtungen zum §103 StGB.

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vor 5 Stunden schrieb Juninho:

Also nach sämtlichen Juristen, die ich zu diesem Thema gelesen habe, ist Boehmermanns Beitrag von der Meinungsfreiheit gedeckt. Siehe zB

[...] Im Ergebnis ist das Verhalten Böhmermanns damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er hat sich in ausreichender Form vom Inhalt der dargestellten (fiktiven) Schmähkritik distanziert, sie nicht völlig anlasslos präsentiert und diese zudem in einen edukatorischen Gesamtkontext gestellt, so dass dieser ausnahmsweise ein ausreichender sachlicher Bezug zukam.

http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtliche-dimension-der-causa-jan-boehmermann/

 

Anprangern kann man das Niveau, aber halt nicht rechtlich. Niveaulos zu sein ist eben keine Straftat.  

 

 

Da wären in der Tat die Gefängnisse voll. :)

Ich tendiere im Lauf der Auseinandersetzung und der Beschäftigung mit dem Gegenstand immer mehr dazu, Böhmermann Respekt für diesen Beitrag zu zollen.

Anfangs empfand ich ihn und sein Gedicht tief in den Niederungen irgendwo auf oder unter Stefan Raabs "Lisa Loch"-Beleidigung. Was für das nackte Gedicht ja auch zuträfe. Aber wenn er nur einen Bruchteil von dem erahnt oder beabsichtigt hat, was sein Gesamtbeitrag ausgelöst hat - und sei es nur die mittelgroße Einführungsvorlesung in das Strafrecht in der heutigen Tagesschau - dann ist das eine Wirkung, für die man Vergleichbares lange suchen muß.

 

Und er hat, aus dem PU-Blickwinkel betrachtet, Eier gezeigt. Die Folgen waren nicht wirklich übersehbar. Strafrechtlich klar, daß er nicht einfährt ist selbstverständlich und das Finanzielle wird ihn selbst im schlimmsten Fall nicht in den Ruin stürzen. Aber wenn er Pech hat, schneidet ihm ein Mufti die Eier ab und hängt sie an seinem Minarett auf. Böhmermann wird sicher kein zweiter Salman Rushdie, aber die Knallcharge Erdogan auf diese Weise anzugreifen ist schon ein sehr kräftiger Griff in ein Wespennest, während man nackig davorsteht. Also entweder Wahnsinn oder wahnsinniger Mut. :)

Übrigens steht das mit der Ermächtigung in §104a StGB:

"

Voraussetzungen der Strafverfolgung

Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."

 

Der Gesetzgeber hat also ausdrücklich vorgesehen, daß hier die Bundesregierung eine Entscheidung trifft.  Und die muß überhaupt nicht juristisch sein. Ist genauso, wie wenn einem einer in den Hof kackt: Ob er wegen Hausfriedensbruch verfolgt wird, hängt völlig vom Besitzer ab. Der kann einen Anwalt fragen, aber auch einfach würfeln oder aus schlechter Laune, weil ihn seine Alte nicht rangelassen hat den Strafantrag stellen.

 

Lesenswert:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/04/15/angela-merkel-dialektik-auf-die-spitze-getrieben/

 

 

bearbeitet von HerrRossi
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vor 5 Stunden schrieb Juninho:

Also nach sämtlichen Juristen, die ich zu diesem Thema gelesen habe, ist Boehmermanns Beitrag von der Meinungsfreiheit gedeckt. Siehe zB

[...] Im Ergebnis ist das Verhalten Böhmermanns damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er hat sich in ausreichender Form vom Inhalt der dargestellten (fiktiven) Schmähkritik distanziert, sie nicht völlig anlasslos präsentiert und diese zudem in einen edukatorischen Gesamtkontext gestellt, so dass dieser ausnahmsweise ein ausreichender sachlicher Bezug zukam.

Wie das Urteil jetzt genau lautet ist aber auch eigentlich nebensächlich, denn alle haben bereits was sie wollten. Böhmermann geht durch die Presse und glücklich, Erdogan hat erfolgreich seinen Schwanz ausgepackt und gezeigt das er sich sowas nicht einfach gefallen lässt. Alle sind zufrieden.
Wenn er freigesprochen wird setzt man natürlich ein Zeichen für Pressefreiheit in Deutschland, wobei ich es in diesem Fall trotz allem extrem fragwürdig finde. Eine Straftat mit Vorsatz zu begehen um diese besser darzustellen ist für mein Verständnis keine Legitimation.

Wenn ich meinen Chef vor versammeltem Büro einen Hurensohn nenne um den anderen zu zeigen was man nicht zum Chef sagen darf, dann werd ich mit ziemlicher Sicherheit trotzdem gefeuert und nicht dafür gelobt.

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vor 9 Stunden schrieb chillipepper:

Wenn ich meinen Chef vor versammeltem Büro einen Hurensohn nenne ...

Erdogan ist aber eben gerade nicht Böhmermanns Chef. Das ist doch gerade der Punkt

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Was in der derzeitigen Diskussion etwas untergeht ist der Diskurs über die Funktion der Medien im allgemeinen und der Funktion von Satire im speziellen. Diese muss erstmal unabhängig von dem rechtlichen Aspekt geführt werden. 

Mann kann Medien als vierte Gewalt, neben Regierung, Polizei und Recht bezeichnen. Denn ohne Sie wüssten wir als Volk gar nicht was die Regierung tut. Eine einzelnes Organ der Medien wird dabei aber niemals die absolute Wahrheit schreiben. Ein Abbild der Wahrheit erhält durch Außenpluralismus, also das es mehrere freie Medien gibt.

Vor gar nicht so langer Zeit gab es sogenannte "Sitzredakteure" das waren meist junge Nachwuchskräfte, die im Impressum einer Zeitung als verantwortliche Redakteure bezeichnet wurden. Wenn die Zeitung sich Beispielsweise der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht hat, dann ging der Sitzredakteur für ein paar Jahre ins Gefängnis und schützte damit wichtigere Journalisten. Anschließend kehrte er dann zur Zeitung zurück. Eine funktionierende Presse ist der Grundbaustein einer Demokratie. Wir leben in einer medienvermittelten Welt. Wenn ich ein totalitäres Regime gründen möchte dann schalte ich zuerst die Medien gleich. (siehe auch Schriftleitergesetz 1938) Das war immer der erst Schritt in ein totalitäres Regime! 

Der Witz zu dem die Satire gehört hat auch immer eine Ventilfunktion inne. Die letzte Möglichkeit auf etwas hinzuweisen. Im 3. Reich und in der DDR gab es sogenannte Flüsterwitze. 

Bsp:

  • Ein Essener und ein Berliner unterhalten sich über das Ausmaß der Bombenschäden. Der Berliner sagt, das letzte Bombardement der Reichshauptstadt sei so schlimm gewesen, dass noch fünf Stunden nach dem Angriff die Fensterscheiben aus den Häusern gefallen seien. Der Essener antwortet daraufhin, das bedeute noch gar nichts, denn in seiner Stadt seien noch 14 Tage nach dem letzten Angriff die Bilder des Führers aus dem Fenster geflogen.
  • Was heißt das Kürzel "LSR" (Luftschutzraum) das an jeder Hausecke steht? Lernt Schnell Russisch! 
  • „Was war der Unterschied zwischen einem Handwerker und Honecker? Der Handwerker kam nicht, und Honecker ging nicht.“
  • Frage: Was gibt´s für neue Witze? Antwort: Zwei Monate Dachau

 

Eine funktionierende Gesellschaft muss auch Minderheitenmeinungen und Idiotie ertragen können. Erdogan Reaktion auf ein Plumpes Gedicht zeigt einfach auf welchen dünnen Beinen sein Regime gestützt ist. Ich Meine, wenn sogar Putin Satire ignoriert, wie schlimm steht es dann um die Türkei?

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Zitat

Anfangs empfand ich ihn und sein Gedicht tief in den Niederungen irgendwo auf oder unter Stefan Raabs "Lisa Loch"-Beleidigung

Wobei das Gedicht ja voller Absicht das tiefste Niveau hatte. Ich frage mich als juristischer Laie, ob es durchgeht und finde es nicht so eindeutig. Es ging ja Böhmermann nicht um das äußerst alberne Gedicht, sondern um die Grenzübertretung im Kontext zu Erdogans harschen Vorgehen wegen Extra3 in deutschland und in seiner Heimat generell. Also ist es nicht so simpel, dass er nur seine Beleidgung kaschieren wollte.

 

Trotzdem ist die Entscheidung der Bundesregierung richtig, die Justiz muss das klären. Die Politik entscheidet in Deutschland  eben nicht darüber, wie Pressefreiheit ausgelegt wird. Das vergessen die meisten in der Debatze. Und auch Erdogan hat ein Recht darauf, den juristischen Weg in Deutschland zu wählen. Egal, was er sonst für ein Typ ist.

 

Egal, ob Verurteilung oder nicht. Für Böhmermann ein Karriereboost, er nimmt gerade den Status Harald Schmidts zu besten Zeiten ein. Gönne ich ihm. In 40 Jahren wird man ihn zu der Affäre noch interviewen.

bearbeitet von jon29
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Pressekonferenz v. Steinmeier und Maas von gestern: SPD war gegen Ermächtigung durch Merkel (Argument: dir Frage der Beleidigung wird ohnehin aufgrund der Privatklage von Erdogan gerichtlich geprüft, § zur Majestätsbeleidigung ist antiquiert, zudem wurde die "Beleidigung" von einem Journalisten in einer Satiresendung getätigt ...):

https://twitter.com/AuswaertigesAmt

"Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung passt nicht mehr in unser Strafrecht": #Steinmeier+@HeikoMaas zu #Böhmermann

Außenminister #Steinmeier und Justizminister #Maas zu #Böhmermann
Außenminister Steinmeier und Justizminister Maas erläutern, warum sie der Auffassung sind, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß §104a StGB in diesem Fall nicht hätte erteilt werden sollen."

--------

Ich stimme dem zu 100% zu. Der Justizminister dürfte auch eine gewisse Fachkompetenz haben (nicht zuletzt aufgrund seines Beraterstabs).

Merkel hat sich aber in der Abstimmung durchgesetzt.

bearbeitet von KommodoreB

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Gast

Ich meine, dass es strategisch richtig von Merkel war in dieser Sache nachzugeben und die Ermächtigung der Strafverfolgung zu erteilen. Der Klügere gibt nach, wie es immer so schön heisst.

Letztlich schießt Erdogan nur ein Eigentor, da er sich damit in die illustre Reihe despotischer Staatsoberhäupter wie dem Schah von Iran und Pinochet einreiht. Nicht wirklich die beste PR, zumal wir ja alle wissen wie es langfristig für die beiden ausging.

An Erdogan Stelle hätte ich auf die Anklage verzichtet und stattdessen eine Fernsehrede gehalten, die in etwa so ausgesehen hätte:

Quote

Liebe Türken! Ich stehe als euer Staatsoberhaupt dafür, dass wir Türken, unsere Türkei, unsere treuen Verbündeten, sowie alle unsere Mitmenschen zusammen gemeinsam in eine bessere Zukunft schreiten. Dass wir das schaffen werden, daran glaube ich fest. Aber der Weg dahin ist nicht einfach. Manchmal hat man Schmähungen zu erleiden, die zutiefst ungerecht sind, und unter die Gürtellinie gehen. Das ist enttäuschend, und schmerzt mir. Und ich kann jeden Türken verstehen, dem das auch schmerzt. Wir Türken sind aber ein Volk, das wahre Ehre, Würde und Stolz hat. Das ist das, was uns im Kern ausmacht, und ganz gleich was uns geschehen mag, das kann uns niemand und nichts auf der Welt nehmen. Und das gibt uns die Kraft und den Mut, über unsere Gefühle zu stehen um unsere Pflicht zu erfüllen- und sogar darüber hinaus-  um das Richtige zu tun.

 

bearbeitet von Gast
...

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Gast
vor 33 Minuten schrieb KommodoreB:

Das Video funzt leider nicht mehr. Was war denn der Inhalt?

War ein Song von Kazim Akboga mit dem Titel "Böhmermann, was machst du mit Erdogan"

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Hat er Schiss gekriegt und es raus genommen. War aber echt nice das Ding. Ich schau mal ob es das noch irgendwo gibt.

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