Erbschaft und ihre Folgen?

13 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Hallo Community und vorweg euch allen frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage, ich habe über Weihnachten ein familiäres Thema wieder ausgegraben, oder besser gesagt es ist mir ins wie Schuppen von den Augen gefallen und ich brauche Rat, entschuldigt mich dass das Thema nicht unbedingt in die weihnachtliche Stimmung passt, folgendes :

Ich bin 28 Jahre alt, meine Eltern sind seit 15 Jahren geschieden und meine Mutter hat dieses Jahr ihren Lebenspartner geheiratet den sie nach der Trennung kennenlernte. Ich habe nie bei den beiden gewohnt jedoch habe ich mich relativ schnell mit der Situation arrangiert und schaffe es auch das Verhältnis zwischen uns allen positiv zu gestalten, soweit so gut. Ihr Ehemann ist meines Wissens nach an Multiplesklerose erkrankt  ist jedoch voll arbeitsfähig und hat keine Kinder.  Ich lebe mein Leben ziemlich unabhängig von den beiden.

Nach der Hochzeit sind die beiden auf mich zugekommen und haben mich gefragt ob ich mich nicht mit als Erbe eintragen lassen will, Es war vor allem der Wille meiner Mutter, sie will dass ich als ihr einziger Sohn als Erbe infrage komme und im Zweifelsfall derjenige bin der im Fall einer schwierigen Situation in einem Krankenaus derjenige bin der für sie entscheidet, für mich war es selbstverständlich dies zu übernehmen und lies mich eintragen, von meinem Erbe muss ich im Zweifelsfall ja kein Gebrauch machen, so mein Gedanke.

Bis dahin ist für mich auch alles gut jedoch steh ich auch bei ihrem neuen Ehemann als Erbe in Betracht, und ich mache mir in letzter Zeit öfter Gedanken ob ich das überhaupt will weil er für mich dennoch ein fremder Mensch ist, so hart das auch klingen mag. Ausserdem weiss ich dass beide im Alter wohl finanziell nicht sonderlich gut gebettet sind was mir leid tut, ich aber nichts tun kann da ich irgendwo auch in meinem Leben eine Familie möchte. Meine konkreten Zweifel lauten:

- kann/möchte ich in einer schwierigen Situation über das Leben des Ehemanns meiner Mutter entscheiden?

- Er hat 40 Jahre seines Lebens ohne uns verbracht, ich weiss also nicht unbedingt was ich mir mit dem Erbe an Land hole.

- Kann es sein dass ich mir durch diese Erbschaften noch weitere DInge zufliegen die ich garnicht will?

Ich weiss, dass solche Dinge auch zum Leben dazugehören und bei meinen leiblichen Eltern habe ich auch garkeine Zweifel was den Umgang betrifft. Jedoch empfinde ich die Erbschaft des Ehemanns als aufgezwungene Last auch weil ich nicht genau weiss was alles damit verbunden ist.

Ich habe schonmal einen Scheidungskrieg gesehen und die damit verbundenen Lasten die Menschen jahrelang mit sich rumtragen, bin daher also ein gebranntes Kind was solche Dinge betrifft.

Ich wünsch euch was,

Grüße

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

für schwierige Situationen macht es ohnehin sinn dass dein Stiefvater und auch deine Mutter eine Patientenverfügung aufsetzen. Und weit im voraus ihre Angelegenheiten regeln. Dann bleibt wenig Entscheidung bei dir hängen.

was evtl kosten für pflege und so weiter angeht...tjo strittig. Erst ist das vermögen der zu pflegenden und ihrer ehepartner dran. Dann das der Kinder. Ob du erbe bist oder nicht spielt dabei keine rolle. Man kennt ja die unrühmlichen fälle von adoptivkindern die mit 50 auf einmal für ihre demente wie unbekannte mutter aufkommen sollen.

es würde sinn machen wenn deine Mutter und stiefvater ihre finanziellen Verhältnisse offen legen damit du weißt worauf du dich einlässt. Und gegebenenfalls mit entsprechenden Versicherungen vorsorgen. Sollten sie das stemmen können.

wenn du alle fakten kennst macht es Sinn wenn du dich mit einem Anwalt zusammensetzt und alle Optionen für dich durchspielst.

  • LIKE 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es kein Testament/Vermächtnis gibt, welches dich mehr oder weniger enterbt, erbst du als Sohn ohnehin.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Am 25.12.2018 um 00:51 , Karanka schrieb:

- Kann es sein dass ich mir durch diese Erbschaften noch weitere DInge zufliegen die ich garnicht will?

 

 

 

 

JA. Du erbst auch die Schulden. Unbedingt prüfen, bevor Du das Erbe antrittst. Gegebenenfalls sachkundig beraten lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 3 Stunden, RyanStecken schrieb:

Wenn es kein Testament/Vermächtnis gibt, welches dich mehr oder weniger enterbt, erbst du als Sohn ohnehin.

Das ist so nicht ganz korrekt. Man kann die gesetzlichen Erbfolgen NICHT einfach so von ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanteil enterben. Dazu müssen bestimmte, sehr schwerwiegende grüne vorliegen (Verbrechen ggü dem Erblasser, Mordversuch etc.) siehe, § 2333 BGB

TE, überflieg auf jeden Fall mal das BGB zum Erbrecht, z.B. ab § 2303, im Internet und lass Dich bei solchen Fragen am besten von einem Anwalt über etwaige Rechtsfolgen kurz beraten; für Dein Gewissen und damit Du auch weisst, was Du tust - vor allem, weil Du nicht genau weisst, ob Deine Mutter und der neue Ehepartner eine Gütertrennungsvereinbarung abgeschlossen haben oder was im Ehevertrag steht. Sollte nicht die Welt kosten und hat Deine Mutter auch hoffentlich vor der Ehe gemacht bzw kennt sie den finanziellen Stand des Lebenspartners oder etwaige Schulden, die sie auch dann mitgeheiratet ohne Ehevertrag. 

Eine umfassende Aufklärung über die Vermögensverhältnisse und was wer in welcher Höhe erbt (oder erben soll lt. Wunsch des Erblasser) wird dann sowieso erst im Falle, wenn es soweit ist wichtig. Und nein, Du musst kein Erbe antreten, wenn es für Dich zwar den geilen Maserati gibt, auf den du dich immer gefreut hast, und dazu noch ein schönes Haus; welches aber einen Haufen Schulden auf der Hypothek mitbringt. Man kann bei dem Erbe leider nicht die "Rosinen" raus picken. Das sagt dir dann ohnehin alles der Nachlassverwalter, was vererbt wird, ABER du musst dann auch verstehen, was er sagt.

Soviel mit meinem Halbwissen dazu, ich bin kein Anwalt, aber hatte mit dieser Thematik durchs Studium aber auch in den letzten zwei Jahren persönlich viel mit zu tun.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor einer Stunde, Paladion schrieb:

Das ist so nicht ganz korrekt. Man kann die gesetzlichen Erbfolgen NICHT einfach so von ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanteil enterben. Dazu müssen bestimmte, sehr schwerwiegende grüne vorliegen (Verbrechen ggü dem Erblasser, Mordversuch etc.) siehe, § 2333 BGB

Bevor du den juristischen Kniebohrer gibst: Ich meinte enterben im Sinne davon, dass der Erbanteil sich ggf. auf den Pflichtanteil reduziert. 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 8 Stunden, RyanStecken schrieb:

Bevor du den juristischen Kniebohrer gibst: Ich meinte enterben im Sinne davon, dass der Erbanteil sich ggf. auf den Pflichtanteil reduziert. 

 

 

Ja wollt’s nur ergänzen. Deinen Satz könnte man ja auch so lesen, dass er gänzlich enterbt werden könnte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 13 Stunden, Paladion schrieb:

kennt sie den finanziellen Stand des Lebenspartners oder etwaige Schulden, die sie auch dann mitgeheiratet ohne Ehevertrag. 

 

Soviel mit meinem Halbwissen dazu, 

Eine klassische Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft.

Du heiratest weder Schulden, noch ein Vermögen. 

 

  • LIKE 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja, das stimmt. Wenn auch wieder mal nicht pauschal. Da ich aber aus einer Unternehmerfamilie komme ist das da nicht ganz so klar geregelt und bei einer späteren Scheidung durchaus problematisch. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 1 Stunde, Calara schrieb:

Eine klassische Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft.

Du heiratest weder Schulden, noch ein Vermögen. 

 

Nicht nur das: Man haftet auch nicht für de Ehepartner, auch wenn das viele denken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

Erbrecht ist kompliziert.

Ich erlebe das gerade bei mir.

Hier gilt es Fehler beim Zugucken zu vermeiden!!

An einem Rechtsanwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist, kommt man kaum vorbei.

Die Kosten für die Beratung, sind sehr gut investiertes Geld.

Zu deinem Fall.

Ich verstehe nicht, warum deine Mutter so darauf erpicht ist, dass du dich als Erbe eintragen lässt?!

Ich will deiner Mutter nichts Schlechtes unterstellen, aber ich sehe da keinen Vorteil für dich.

Du sagst selber, die besitzen Beide nichts.

Wozu dann dieses Manöver?

Für mich macht das keinen Sinn.

Warum soll ich jemanden beerben, der Nichts besitzt?

Außer vielleicht Schulden.

Finger weg!

Uuund. Was haben irgendwelche Entscheidungen im Krankenhaus mit einem Erbe zu tun?

Mit Verlaub, deine Mutter scheint nicht ganz zu wissen, worüber Sie da redet.

Hat ihr neuer Mann, ihr den Floh ins Ohr gesetzt?

Auch sehe ich nicht ganz durch.

Du hast dich bereits eintragen lassen, schreibst du da.

Wo genau hast du dich eintragen lassen?

Was hast du unterschreiben?

Bei einem Notar?

So richtig schlau wird man nicht.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das wäre auch mein Rat. Fachanwalt für Erbrecht kontaktieren, Termin zur Erstberatung machen (kostet so um die 150 EUR) und Problem schildern. Keinesfalls einen Feld-Wald-und-Wiesen Anwalt aufsuchen, sondern einen Fachanwalt möglichst in größerer Kanzlei. Die machen meist nichts anderes und das schon sehr lange, deshalb kannst Du stillschweigend davon ausgehen, dass er es auch kann, andernfalls wäre er nicht mehr in dieser großen Kanzlei.

Erbrecht ist kniffelig. Frag ihn nach Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilergänzungsanspruch, Nachlasskonkurs, nur um mal ein paar Stichworte zu nennen. Juristischen Rat kann Dir sinnvoll sowieso nur ein spezialisierter Anwalt erteilen. 

Und falls Du Dich jetzt um die 150 EUR drücken willst : NEIN, mach das nicht. Investiere das Geld. Ist gut angelegt und beruhigt die Nerven. Vertrau mir...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.