Beim sex filmen

149 BeitrÀge in diesem Thema

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vor 8 Stunden, Aldous schrieb:

Wenns Thema sein soll, wann Gesetze gebrochen werden, liegste falsch. Wirst wahrscheinlich meinen, dass es ohne KlÀger keinen Richter gibt. Die Grundlage davon ist aber was, das sich Gesetzlichkeitsprinzip nennt. Bedeutet einerseits, dass du ohne ein hinreichendes Gesetz nicht bestraft werden darfst. Und andererseits, dass ein bestehendes Gesetz durch eine Zuwiderhandlung gebrochen wird. Auch ohne KlÀger.

Der Punkt ist hier aber nen anderer. Überleg mal. Du selbst musstest wegen so ner Klamotte schon mal vor Gericht. Und wie es auschaut, hats dir den Arsch gerettet, dass auf dem Video ihre konkludente Zustimmung erkennbar war. Und trotzdem hĂ€lst du es fĂŒr ne gute Idee, erstmal ohne Zustimmen mit Filmen anzufangen? Ist doch sicher nur nen MissverstĂ€ndnis, oder?

Das bestreitet doch auch keiner. Und jeddm sollte klar sein, dass ein Iphone auch ein TontrÀger ist, und das solche Film und Tonaufnahmen, wenn sie gegen den Willen gemacht werden nicht erlaubt sind.

Er hat gesagt sie haben diskutiert ob er es darf, am ende hat sie zugestimmt. Also erstmal alles gut. Möglicherweise könnte sowas diskutiert eersen ob die Erlaubnis nichtig ist, wenn es beim sex diskutiert wird und sie schon voller hormone etc. Ist.

Nach dem Motto: Er: zieht Handy Handy und sagt dann "lass uns das mal filmen"

Sie: "Ne, möchte ich nicht" *wird immer geiler, gibt immer mer Kontrolle ab

Er: Fickt immer weiter "Ach komm bitte"

Sie: Kurz vorm kommen "ok, dann mach"

Sowas ist aber zu tief fĂŒr ein Forum.

Am Ende kann folgendes passieren:

1. Alle sind glĂŒcklich, der Kerl kann sich ein aufs video schrubben und die Frau ist auch okay.

2. Die Frau findets blöd und sagt er solls löschen, wenn danach nix mehr passiert, alles gut.

3. Die Polizei kommt ins Spiel. Und hier gehe ich halt nicht davon aus, dass die die Wohnung stĂŒrmen um jeden USB Stick/PC etc. mitnehmen, mein Bankschließfach aufbrechen und bei Amazon anrufen um die Daten aua der Cloud zu holen. Das bedeutet es wird eine Aussage gemacht, dass die Daten lĂ€ngst gelöscht sind. Fertig.

Anders siehts natĂŒrlich aus, wenn ich solche Videos verteile etc. am besten noch nachdem ich es hĂ€tte löschen sollen. Aber wenn jemand sowas macht ist einem auch nicht mehr zu helfen.

Meine Meinung:

Wenn beide bock haben filmt.

Zeigt es niemals rum, veröffentlicht es etc.

Ich persönlich wĂŒrde niemals eollen, dass eine andere Person ein Sexvideo von mir hat, sondern wĂŒrde sicherstellen wollen, dass nur ich es habe.

Ich sehe aber kein erhöhtes Risiko mit sowas groß mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, wenn man sich an die Regeln hĂ€lt.

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vor 10 Stunden, Bonvi schrieb:

SOLANGSAM WIRDS???!! Alter was ist bei dir falsch. Du bist derjenige der das die ganze Zeit nicht rafft.

😂😂😂😂👍 lass ihn einfach weiterreden... irgendwann wird er mĂŒde.  

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vor einer Stunde, Aldous schrieb:

Im BGB gibts Einwilligung und Genehmigung. Einwilligung ist ne Zustimmung im Vorhinein. Genehmigung ist Zustimmung im Nachhinein. Wenn der Pfarrer das Brautpaar locker verheiratet - und erst danach fragt, ob sie zustimmen wollen. Dann ist die Gemeinde erstaunt und seine Trauung rechtswidrig, bzw. keine. Darum fragt der Pfarrer vorher - und erst nachdem beide eingewilligt haben, darf danach gekĂŒsst werden.

Wenn du erst schiesst und dann fragst, bzw. sie ne Diskussion anfĂ€ngt, wenn sie merkt dass sie gefilmt wird. Dann liegt ihre Einwilligung nicht vor. Und du kannst auch nicht im Vorhinein davon ausgehen, dass sie deine Aufnahmen im Nachhinein genehmigt. Sondern du hast GlĂŒck gehabt, wenn sie es tut. Darum ist so ne Idee nicht geil, sondern eher so mittel schlau. Um nicht zu sagen, ausgesprochen dĂ€mlich.

Sollte klar sein. Und ist auch nicht schwer, sich dran zu halten. Und auch keine Zumutung, oder sonst irgendwie ein Problem oder Grund fĂŒr Drama.

Das ist natĂŒrlich richtig und was anderes hab ich auch nicht behauptet. Man muss natĂŒrlich VORHER fragen.

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vor 49 Minuten, Neelsvs11 schrieb:

😂😂😂😂👍 lass ihn einfach weiterreden... irgendwann wird er mĂŒde.  

Auf die Idee dass Aldous euch hier nur unterstĂŒtzend zur Seite steht (als Warnung das ihr euch hart an der Grenze zum Strafrecht bewegt) kommst Du wohl nicht. 

FĂŒr Dich klingt das alles lustig. Ist es aber nicht. Dein Iphone Fick kann Dir Dein Leben ganz schwer versauen. 

Mark my words: Du wirst zwangslĂ€ufig mal auf die falsche Dame treffen. Kannst Dir dann auch einen geil runterholen. Auf ner StrafverfĂŒgung. 

Einer Dame (oder auch Herren) der im nachhinhein etwas peinlich ist, brauchst Du dann nicht mehr rational kommen. Von wegen " hee..Du hast aber gesagt das geht ok" 

 

Aber zu 17.mal...tu was Du willst. Nimm das trotzdem mit was Dir hier geraten wird. 

Die Generation IPhone/youporn wacht immer auf..wenn die Alarmglocken schrillen. Dann kommt das große heulen.

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vor 1 Stunde, Aldous schrieb:

Im BGB gibts Einwilligung und Genehmigung. Einwilligung ist ne Zustimmung im Vorhinein. Genehmigung ist Zustimmung im Nachhinein. Wenn der Pfarrer das Brautpaar locker verheiratet - und erst danach fragt, ob sie zustimmen wollen. Dann ist die Gemeinde erstaunt und seine Trauung rechtswidrig, bzw. keine. Darum fragt der Pfarrer vorher - und erst nachdem beide eingewilligt haben, darf danach gekĂŒsst werden.

Wenn du erst schiesst und dann fragst, bzw. sie ne Diskussion anfĂ€ngt, wenn sie merkt dass sie gefilmt wird. Dann liegt ihre Einwilligung nicht vor. Und du kannst auch nicht im Vorhinein davon ausgehen, dass sie deine Aufnahmen im Nachhinein genehmigt. Sondern du hast GlĂŒck gehabt, wenn sie es tut. Darum ist so ne Idee nicht geil, sondern eher so mittel schlau. Um nicht zu sagen, ausgesprochen dĂ€mlich.

Sollte klar sein. Und ist auch nicht schwer, sich dran zu halten. Und auch keine Zumutung, oder sonst irgendwie ein Problem oder Grund fĂŒr Drama.

Rein vom gesunden Menschenverstand schnappt man sich beim Sex nicht einfach eine Cam und hÀlt die ungefragt drauf.
Freundin hin oder her. Das nachtrĂ€gliche EinverstĂ€ndnis ist auch fĂŒr die Tonne aus meiner Sicht. Was soll denn die Freundin auch anders sagen
wenn Gefahr lĂ€uft, anschließend kommt Stress auf.
Besonders wenn die Beziehung sich dem Ende neigt, kommt so eine Scheiße (ungefragt filmen) wieder auf den Tisch.
 

bearbeitet von tobias99
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vor einer Stunde, Dieter12 schrieb:

Das ist natĂŒrlich richtig und was anderes hab ich auchï»ż nicht behauptet. Man muss natĂŒrlich VORHER fragenï»ż.

Tut der TE aber nicht. Er holt das Handy beim Sex raus fĂ€ngt an zu filmen, fragt dann, sie sagt nein, er diskutiert bis sie iwann ja sagt. Das geht schlicht und einfach gar nicht und ist strafbar. Das ist das Problem und deshalb ist es ĂŒberragend, dass @Aldous da so hartnĂ€ckig bleibt!!!

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Gast

Oh Leuts, gerade das Thema aktuell schon bei den Kids in der Schule gehabt. Genau DAS. Unerlaubtes Filmen und die Möglichkeiten wie diese Dinge ins Netz gelangen, da Handys nun mal easy zu hacken. Die Polizei geht also immer frĂŒher an die AufklĂ€rung ran und sucht aktiv die SchĂŒler auf, weil diese Problematik hochaktuell ist. 

Habe mit LTRs auch schon Filmchen gedreht. Jahre her, gab noch keine Smartphones, gute alte Kamera. Kein Problem, bis auf die Tatsache, dass er die Kamera seinem Vater leihen wollte und zum GlĂŒck nochmal gecheckt hat ob... joa.

Ex-LTR vor nicht allzu langer Zeit. Auch die gute alte Kamera. Der Mann ist Informatiker. Der weiß wieso man fĂŒr so etwas nicht das Smartphone nimmt. 

WĂŒrde einer ohne Andeutung das Handy rausholen, wĂŒrde ich ohne Andeutung zum Ballbusting ĂŒbergehen und das Handy aus dem Fenster schmeißen. 

Also Filmen macht Bock, aber bitte schaltet mal euer Hirn ein.

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Am 3.1.2020 um 12:21 , Dan_Civic schrieb:

ne freundin (spÀter f+) hatte mir mal gesagt das ihr ex matrial mit ihr auf youporn geleakt hat. sie wollte nicht zeigen, warum auch immer und ich hab mir die finger wund gescrollt auf dem handy. trotzdem nie gefunden.

um bei der masse an porn heuzutage ĂŒberhaupt noch aufzufallen muss man schon top 100 darstellerin sein.

also selbst wenn sowas im netz landet, was ich null befĂŒrworte, ist das leben des hb noch lange nicht zerstört.

die oben erwÀhnte f+ hatte es auch nur gemerkt weil ex link geschickt hat. 

p.s. halbes jahr spĂ€ter sagte sie gab anstĂ€ndig kohlen vom ex weil sie angezeigt hat und video wurde gelöscht. obs stimmt weiß ich nicht, wir hatten nur sex wenn wir uns gesehen haben und hab nie auf wahrheitsgehalt nachgehakt.

wenn video nun wirklich komplett ausm netz ist dann war es eh low quality porn weil sonst hÀtte wer gezogen und auf anderen streamingportal geleakt.

Gut jeder darf ja seine Meinung haben. Nur noch mal zur Erinnerung hier wurde ohne Zustimmung losgefilmt. Fakt ist, dass man mit so einem Video Kontrolle ĂŒber einen sehr intimen Lebennsbereich abgibt. Das sollte man nur mit Personen machen, denen man vertraut. Einer Person, die nichtmal fragt, sondern einfach losfilmt wĂŒrde ich diese Eigenschaft absprechen. 

Und in der Regel wird so ein Film dann nicht einfach nur rumgezeigt, sondern auch rumgeschickt. Wenn das einmal passiert ist muss man damit rechnen, dass es immer wieder hochgeladen wird, weil noch jemand eine Kopie hat. Wenn man dann in einer beruflich hochrangigen Position ist dann viel Spaß.

Ich wĂŒrde einen ONS, der beim Sex ohne Zustimmung filmt, direkt anzeigen.

bearbeitet von Ähmja
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vor 19 Minuten, Ähmja schrieb:

Gut jeder darf ja seine Meinung haben. Nur noch mal zur Erinnerung hier wurde ohne Zustimmung losgefilmt. Fakt ist, dass man mit so einem Video Kontrolle ĂŒber einen sehr intimen Lebennsbereich abgibt. Das sollte man nur mit Personen machen, denen man vertraut. Einer Person, die nichtmal fragt, sondern einfach losfilmt wĂŒrde ich diese Eigenschaft absprechen. 

Und in der Regel wird so ein Film dann nicht einfach nur rumgezeigt, sondern auch rumgeschickt. Wenn das einmal passiert ist muss man damit rechnen, dass es immer wieder hochgeladen wird, weil noch jemand eine Kopie hat. Wenn man dann in einer beruflich hochrangigen Position ist dann viel Spaß.

ï»żï»ż Ich wĂŒrde einen ONS, der beim Sex ohne Zustimmung filmt, direkt anzeigen.

Es geht aber immernoch darum die Zustimmun zu kriegen und nicht ohne zu filmen. 

ist anscheinend ein schweres Konzept wenn es soviele Leute nicht verstehen...

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vor 27 Minuten, Bonvi schrieb:

Es geht aber immernoch darum die Zustimmun zu kriegen und nicht ohne zu filmen. 

Geht es. Aber statt die einzig sinnvolle und rechtlich sichere"vorher drĂŒber sprechen" Option zu wĂ€hlen nimmt der TE die, fĂŒr die er eben angezeigt werden kann: er fĂ€ngt ungefragt an und diskutiert dabei dann ob das okay ist. Dh er filmt ohne und bekommt dann vllt/hoffentlich iwann  nachtrĂ€glich eine. Das ist halt Bullshit... Und wie schön aufgezeigt wurde strafrechtlich nicht ganz einwandfrei. Kann man machen, sagen auch alle, muss man aber halt mit rechnen, dass das GegenĂŒber das a) nicht cool findet es b) negativ aufs Vertrauen geht und c) vllt sogar ne Anzeige provoziert.

Falls ĂŒber ein "drĂŒber sprechen" hinaus noch ne sinnvolle Antwort gefragt ist: falls gefĂŒhlt die HĂŒrde so grĂ¶ĂŸer ist, mach es dem HB halt leicht. Dh. Frag sie wenn sie eh heiß ist aber bevor du eine Kamera! ZĂŒckst, biete ihr uU. An, eben Masken oder what ever zu verwenden und habe sowas halt da, ĂŒberlege dir welche Positionen das erleichtern, weil sie dann nicht erkannt wird, nimm ne Kamera und biete ihr an, dass sie es eben auch direkt danach löschen kann, wenn sie will, und sie sicher sein kann, dass es nicht schon in deiner Cloud ist.

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Gast
vor 2 Stunden, Ähmja schrieb:

Ichï»ż wĂŒrde einen ONS, der beim Sex ohne Zustimmung filmt, direkt anzeigenï»ż.

ich kanns kaum erwarten die verhandlung bei richterin babara salesch und richter alexander hold zu sehen. ❀

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vor 20 Stunden, Doktor H. schrieb:

Geht es. Aber statt die einzig sinnvolle und rechtlich sichere"vorher drĂŒber sprechen" Option zu wĂ€hlen nimmt der TE die, fĂŒr die er eben angezeigt werden kann: er fĂ€ngt ungefragt an und diskutiert dabei dann ob das okay ist. Dh er filmt ohne und bekommt dann vllt/hoffentlich iwann  nachtrĂ€glich eine. Das ist halt Bullshit... Und wie schön aufgezeigt wurde strafrechtlich nicht ganz einwandfrei. Kann man machen, sagen auch alle, muss man aber halt mit rechnen, dass das GegenĂŒber das a) nicht cool findet es b) negativ aufs Vertrauen geht und c) vllt sogar ne Anzeige provoziert.

Falls ĂŒber ein "drĂŒber sprechen" hinaus noch ne sinnvolle Antwort gefragt ist: falls gefĂŒhlt die HĂŒrde so grĂ¶ĂŸer ist, mach es dem HB halt leicht. Dh. Frag sie wenn sie eh heiß ist aber bevor du eine Kamera! ZĂŒckst, biete ihr uU. An, eben Masken oder what ever zu verwenden und habe sowas halt da, ĂŒberlege dir welche Positionen das erleichtern, weil sie dann nicht erkannt wird, nimm ne Kamera und biete ihr an, dass sie es eben auch direkt danach löschen kann, wenn sie will, und sie sicher sein kann, dass es nicht schon in deiner Cloud ist.

Wieso ist das unrechtlich? Sagt sie nein hört er auf zu filmen und löscht ggf bereits entstandenes Material.. Ist doch kein Problem.

Das ist so als fingert man an ihrem Arschloch rum und sie sagt sie mag das nicht. Dann hört man auch auf. Es ist nur nicht okay weiterzumachen wenn sie nein sagt.

 

Oder anderes Beispiel: fragst du eine Frau auch jedesmal ob du sie vorher kĂŒssen darfst? Weil wenn sie den Kopf wegzieht und nein sagt lĂ€sst man es auch bleiben weil man keine Zustimmung hat.

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Am 4.1.2020 um 12:02 , Aldous schrieb:

Imï»ż BGB gibts Einï»żwilligung und Genehmigung. Einwilligung ist ne Zustimmung im Vorhinein. Genehmigung ist Zustimmung im Nachhineinï»ż.ï»ż

Bin im dt Recht nicht so bewandert. Wie schaut es im StGB mit Einwilligung/Genehmigung aus? Immerhin war der 201er ausm StGB

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vor 21 Stunden, Doktor H. schrieb:

Geht es. Aber statt die einzig sinnvolle und rechtlich sichere"vorher drĂŒber sprechen" Option zu wĂ€hlen nimmt der TE die, fĂŒr die er eben angezeigt werden kann: er fĂ€ngt ungefragt an und diskutiert dabei dann ob das okay ist. Dh er filmt ohne und bekommt dann vllt/hoffentlich iwann  nachtrĂ€glich eine. Das ist halt Bullshit... Und wie schön aufgezeigt wurde strafrechtlich nicht ganz einwandfrei. Kann man machen, sagen auch alle, muss man aber halt mit rechnen, dass das GegenĂŒber das a) nicht cool findet es b) negativ aufs Vertrauen geht und c) vllt sogar ne Anzeige provoziert.

Falls ĂŒber ein "drĂŒber sprechen" hinaus noch ne sinnvolle Antwort gefragt ist: falls gefĂŒhlt die HĂŒrde so grĂ¶ĂŸer ist, mach es dem HB halt leicht. Dh. Frag sie wenn sie eh heiß ist aber bevor du eine Kamera! ZĂŒckst, biete ihr uU. An, eben Masken oder what ever zu verwenden und habe sowas halt da, ĂŒberlege dir welche Positionen das erleichtern, weil sie dann nicht erkannt wird, nimm ne Kamera und biete ihr an, dass sie es eben auch direkt danach löschen kann, wenn sie will, und sie sicher sein kann, dass es nicht schon in deiner Cloud ist.

Ich habe gefilmt und wurde gefilmt. A) Alk ist dein Freund bei so einer Aktion B) Bevor man unmittelbar eine Cam draufhĂ€lt, die Cam vorher zĂŒcken,
eine Art Fotosession machen, lasse Sie in Dessous possieren, feuer Sie an, sag Ihr wie supergeil die grad rĂŒberkommt. Von dem Zeitpunkt an, wenn
die Stimmung passt, ist es fast ein SelbstlÀufer. Fragen ob man beim Sex ne Cam draufhalten darf, ist creepy wie sonstwas. Frag ja auch keine Frau
in der Disse ob Sie grad Lust hat mit mir zu vögeln. Auch zu sowas muss man verfĂŒhren.

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vor 1 Stunde, Bonvi schrieb:

Wieso ist das unrechtlich?

Die Frage geht an die falschen Adressaten. Diese Frage musst Du an den Gesetzgeber stellen. Tu das bitte und berichte. 

Merci! 

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Gerade eben, PaulPanzer79 schrieb:

Die Frage geht an die falschen Adressaten. Diese Frage musst Du an den Gesetzgeber stellen. Tu das bitte und berichte. 

Merci! 

Wer hier Behauptungen aufstellt muss sich auch erklÀren können.

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vor 20 Minuten, Bonvi schrieb:

Wer hier Behauptungen aufstellt muss sich auch erklÀren können.

Es steht alle da. Du und 2,3 andere begreifen es einfach nicht. Macht nichts, ist einfach so.

Ob, und wie Ihr Jungs das handhaben werdet ist eure Sache.

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Es geht darum wenn man ohne Zustimmung filmt. Aber das Ding ist ja; die Frau hat zugestimmt. Und es geht darum die Frau zu ĂŒberreden. 

 

Es geht nicht darum ohne Zustimmung zu filmen. Den Paragraphen hab ich ja gelesen aber der trifft halt nicht zu. 

 

NatĂŒrlich kann man jetzt schreien wie undankbar eie Leute sind. Ändert aber nichts daran dass es einfach ein anderes Szenario ist.

 

Aber hey. Vielleicht wisst ihr einfach nur nicht wie man etwas erklĂ€rt. FĂŒhlt euch so geil weil ihr auf Paragraphen verweist wie große Jungs. Nur erklĂ€ren könnt ihrs nicht. 

 

"Entweder du glaubst mir oder du bist undankbar". 

bearbeitet von Bonvi

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vor 23 Minuten, Bonvi schrieb:

Und es geht darum die Frau zu ĂŒberreden. 

Du frÀgst sie einfach. Ja oder Nein. Fertig. 

Überreden? Was soll das? VerhĂ€lt sich so ein erwachsener Mann? 

bearbeitet von PaulPanzer79
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vor 7 Minuten, PaulPanzer79 schrieb:

Du frÀgst sie einfach. Ja oder Nein. Fertig. 

Überreden? Was soll das? VerhĂ€lt sich so ein erwachsener Mann? 

Flirten ist ja auch bloss sie ĂŒberreden. Was ist also dein Problem? 

 

Und außerdem gehts ja darum. OP fragt sie, sie sagt ja, und ihr habt aufeinmal ein Problem ubd tut so als wĂŒrde man gegen Gesetze verstoßen. Komm mal aufn Teppich, Jung.

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vor 47 Minuten, RapidChair schrieb:

Bin im dt Recht nicht so bewandert. Wie schaut es im StGB mit Einwilligung/Genehmigung aus? Immerhin war der 201er ausm StGB

Bewandert bin ich auch nicht. Darum ohne Garantie:

Soweit ich weiss, Àndert im Strafrecht ne nachtrÀgliche Genehmigung nicht die Rechtwidrigkeit der vorhergegangenen Tat. Wenn sie nach ner Diskussion zustimmt, dann bleibt das Filmen vor der Einwilligung weiterhin strafbar.

Was es brauch, ist ne tatsbestandausschließende Einwilligung. Liegt beispielsweise vor, wenn Bonvi grundsĂ€tzlich damit einverstanden ist, dass du an seinem Popo rumfummelst. Beispielsweise, weil er schwer in dich verliebt ist, und sich das schon lange wĂŒnscht. Dann ist ausgeschlossen, dass es ne Straftat ist, wenn du es tust. Der Tatbestand des Rumfummelns ist dann zwar erfĂŒllt - aber die Tat ist nicht rechtswidrig. Weil kein Rechtsgut verletzt wird. Sondern nur sein Popo. Also wenn du nicht sanft mit ihm warst.

Wenn er nicht grundsĂ€tzlich einverstanden ist, beispielsweise weil er dich grad zum ersten mal sieht. Dann kann er seine Einwilligung geben, indem er zustimmt. Das muss er vor der Tat tun, damit die Einwilligung zum Zeitpunkt der Tat besteht - und die Rechtswidrigkeit dadurch ausgeschlossen wird. Dabei muss er aber auch in der Lage sein, einzuwilligen. Also ĂŒber die geistige Reife dazu verfĂŒgen. Um zu verstehen, was Popograbbeln bedeutet. Und es dĂŒrfen keine IrrtĂŒmer auftauchen. Wenn er mit grabbeln meint, dass du sanft ĂŒber sein Arschloch streichst - und du meinst damit, ihm den Unterarm reinzutun. Dann sind schon die Finger rechswidrig.  Also wenn sie drin sind.

Dann gibt noch so Geschichten wie mutmaßliche Einwilligung. Beispielsweise, wenns bonvi -bei vorhandener geistiger Reife- völlig egal ist, ob ihn wer am Popo grabbelt. Dann ist es nicht rechtswidrig, wenn es jemand tut. Also theoretisch. In der RealitĂ€t kann man aber davon ausgehen, daas so Sachen Popograbbeln und beim Sex filmen nicht egal sind. Und es sollte auch klar sein, dass der Karrren deutlich zu tief im Dreck steckt, wenn man sich im real life darĂŒber Gedanken machen muss, ob man grad am Strafrecht kratzt, oder nicht.

Real gabs hier rmal den Fall, wo nach ner Trennung er sie mit nem Video unter Druck setzen wollte und sie ihn angezeigt hat. Im Gerichtstermin hat er dann vorgetragen, dass er sich mit ihr inzwischen schon wieder versöhnt hat, es darum garkein Problem mehr gÀbe - und das ganze Verfahren unnötig wÀre. Staatsanwalt hat ihm dann erklÀrt, dass die Geschichte wegen der schwere der Tat nicht mehr die Privatangelegenheit der beiden ist. Und der Richter hat ihn verknackt.

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vor 1 Minute, Aldous schrieb:

Bewandert bin ich auch nicht. Darum ohne Garantie:

Soweit ich weiss, Àndert im Strafrecht ne nachtrÀgliche Genehmigung nicht die Rechtwidrigkeit der vorhergegangenen Tat. Wenn sie nach ner Diskussion zustimmt, dann bleibt das Filmen vor der Einwilligung weiterhin strafbar.

Was es brauch, ist ne tatsbestandausschließende Einwilligung. Liegt beispielsweise vor, wenn Bonvi grundsĂ€tzlich damit einverstanden ist, dass du an seinem Popo rumfummelst. Beispielsweise, weil er schwer in dich verliebt ist, und sich das schon lange wĂŒnscht. Dann ist ausgeschlossen, dass es ne Straftat ist, wenn du es tust. Der Tatbestand des Rumfummelns ist dann zwar erfĂŒllt - aber die Tat ist nicht rechtswidrig. Weil kein Rechtsgut verletzt wird. Sondern nur sein Popo. Also wenn du nicht sanft mit ihm warst.

Wenn er nicht grundsĂ€tzlich einverstanden ist, beispielsweise weil er dich grad zum ersten mal sieht. Dann kann er seine Einwilligung geben, indem er zustimmt. Das muss er vor der Tat tun, damit die Einwilligung zum Zeitpunkt der Tat besteht - und die Rechtswidrigkeit dadurch ausgeschlossen wird. Dabei muss er aber auch in der Lage sein, einzuwilligen. Also ĂŒber die geistige Reife dazu verfĂŒgen. Um zu verstehen, was Popograbbeln bedeutet. Und es dĂŒrfen keine IrrtĂŒmer auftauchen. Wenn er mit grabbeln meint, dass du sanft ĂŒber sein Arschloch streichst - und du meinst damit, ihm den Unterarm reinzutun. Dann sind schon die Finger rechswidrig.  Also wenn sie drin sind.

Dann gibt noch so Geschichten wie mutmaßliche Einwilligung. Beispielsweise, wenns bonvi -bei vorhandener geistiger Reife- völlig egal ist, ob ihn wer am Popo grabbelt. Dann ist es nicht rechtswidrig, wenn es jemand tut. Also theoretisch. In der RealitĂ€t kann man aber davon ausgehen, daas so Sachen Popograbbeln und beim Sex filmen nicht egal sind. Und es sollte auch klar sein, dass der Karrren deutlich zu tief im Dreck steckt, wenn man sich im real life darĂŒber Gedanken machen muss, ob man grad am Strafrecht kratzt, oder nicht.

Real gabs hier rmal den Fall, wo nach ner Trennung er sie mit nem Video unter Druck setzen wollte und sie ihn angezeigt hat. Im Gerichtstermin hat er dann vorgetragen, dass er sich mit ihr inzwischen schon wieder versöhnt hat, es darum garkein Problem mehr gÀbe - und das ganze Verfahren unnötig wÀre. Staatsanwalt hat ihm dann erklÀrt, dass die Geschichte wegen der schwere der Tat nicht mehr die Privatangelegenheit der beiden ist. Und der Richter hat ihn verknackt.

Momebt. Was. Wenn sie einverstanden ist mit dem ganzen Unterarm dann sind Finger plötzlich tabu????

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vor 7 Minuten, Bonvi schrieb:

Flirten ist ja auch bloss sie ĂŒberreden. Was ist also dein Problem? 

 

Bitte was? 

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