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Da kriegen wir schon fast keinen Impfstoff, aber wir schaffen es nicht mal, das Wenige zu verimpfen.

https://www.spiegel.de/gesundheit/covid-19-impfungen-in-deutschland-die-meisten-gelieferten-dosen-lagern-im-depot-a-3fd82237-9e1e-4a1d-acf2-293eb907e361

Dabei rettet nichtmal die Ausrede, die Hälfte der Dosen aufheben zu müssen, die Statistik, wenn gerade mal ein Viertel verimpft worden ist.

Das ist irgendwie so, als ob man seinen Kaffee heute entgegen dem Geschmack schwarz trinkt und den Rest Milch aufhebt, damit man für den Fall daß sie morgen im Laden ausverkauft wäre, noch Milch für den Kaffee hat.

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Der Artikel ist doch Mist. 2 Millionen Impfdosen my ass. Die Lieferung erfolgte am 8. Januar, die 533.000 bisher verabreichten Impfdosen beziehen sich ebenfalls auf den 8. Januar. Es wurden  533.000 von 677.000 verimpft, die zusätzlichen Impfdosen sind in der Kalkulation vermutlich noch gar nicht enthalten. 

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02_21.pdf?__blob=publicationFile

Für alle die es interessiert ist hier die aktualisierte Empfehlung der Stiko. 
 

Auf Seite 2 findet man die Impfpriorisierung und Personengruppen. 
 

Ab Seite 32 die Aufschlüsselung welche Personen besonderes Risiko haben (Vorerkrankungen, später Berufe etc).

Zu den Vorerkrankungen lässt sich folgendes zusammenfassen:

„Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem umbrella review und einzelner weiterer Studien wurden Per- sonen mit Vorerkrankungen drei unterschiedlichen Prioritätsstufen zugeordnet. Die Zuordnung richte- te sich nach ihrem Mortalitätsrisiko im Vergleich mit Personen unterschiedlicher Altersgruppen ohne Vorerkrankungen. Personen mit Down- Syndrom wurden der Stufe 2 zugeordnet, da ihr Mortalitätsrisiko höher ist als das von Personen mit anderen Vorerkrankungen und dem von Personen
Krankenhausmortalität
im Alter von ≥75–79 Jahren ähnlich ist (HR 10,4) (s. Tab. 13 und Tab. 14). Vorerkrankungen, die mit einem hohen Mortalitätsrisiko (OR >1,5) einherge- hen, wurden der Prioritätsstufe 3 zugeordnet. In diese Gruppen gehören Personen mit folgenden Vorerkrankungen: Z.n. Organtransplantation, Adi- positas (BMI>30) und chronische Nierenerkran- kungen. Diejenigen mit einem moderat erhöhten Mortalitätsrisiko (OR bzw. HZ ≤ 1,5) wurden der Stu- fe 4 zugeordnet. Personen mit folgenden Vorer- krankungen wurden dieser Gruppe zugeordnet: psychiatrische Erkrankungen (bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression), chroni- sche Lebererkrankung, Immunkompromittierung, Diabetes mellitus, Arrhythmie/Vorhofflimmern, HIV-Infektion, Koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, zerebrovaskuläre Erkrankungen/Apoplex, Autoimmunerkrankungen, COPD, Krebs- erkrankungen, arterielle Hypertonie, rheumatolo- gische Erkrankungen, Asthma bronchiale.“

So kann man zumindest abschätzen wo Familie, Freunde und man selbst bei Vorerkrankungen und bestimmten Berufen endlich an die Nadel kommt.

Dass diese Empfehlung und somit auch ein wenig Struktur und Ziele nicht prominent in den Medien und von der Regierung geteilt werden ist sehr schade. Das ist es zumindest, was mich interessiert.

 

 

 

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Gast

Zahnarzt verlangt Impfung von seinen Angestellten:

https://www.donaukurier.de/lokales/pfaffenhofen/Covid-19-Corona-Pfaffenhofener-Zahnarzt-uebt-Druck-auf-Mitarbeiter-aus%3Bart600,4731220

Wer sich nicht zum festgelegten Termin impfen lässt, wird von der Arbeit freigestellt und erhält kein Gehalt mehr (!).

Besonders der Teil mit dem Bruch des Arbeitsvertrages (keine Gehaltszahlung) ist eine sehr sportliche Rechtsauffassung des Zahnarztes 😆.

Wenn ich dort angestellt wäre, hätte der Zahnarzt ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht am Hals. Und ich würde meine Arbeitszeit bald einem anderen Arbeitgeber verkaufen.

bearbeitet von Gast

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vor 8 Minuten, SecretEscape schrieb:

Das ist eine sehr sportliche Rechtsauffassung des Zahnarztes 😆.

Das ist juristisch sehr interessant. Ich bin mir nicht sicher, wie das bei Zahnarztpraxen gehandhabt wird. Bei Pflegeheimen wäre eine Kündigung vermutlich rechtlich möglich bei einer Impfverweigerung.

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Gast
vor 9 Minuten, RyanStecken schrieb:

Das ist juristisch sehr interessant. Ich bin mir nicht sicher, wie das bei Zahnarztpraxen gehandhabt wird. Bei Pflegeheimen wäre eine Kündigung vermutlich rechtlich möglich bei einer Impfverweigerung.

Rechtlich scheint die Situation nach meinem Dafürhalten so zu sein (ich bin kein Anwalt):

Der Impfzwang muss bereits arbeitsvertraglich vereinbart sein, wenn er rechtlich belastbar sein soll. Das BGB und andere aktuell anwendbaren Regelungen reichen nicht.

bearbeitet von Gast

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Gast

in dem Artikel steht, er  hat das seinen Mitarbeitern per Whatsapp mitgeteilt

alleine das reicht schon dass es rechtlich nicht gültig ist

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vor 1 Minute, Nachtzug schrieb:

in dem Artikel steht, er  hat das seinen Mitarbeitern per Whatsapp mitgeteilt

alleine das reicht schon dass es rechtlich nicht gültig ist

Inwiefern?
Ist Arbeitsanweisung nicht Arbeitsanweisung egal ob per Whatsapp, MS Teams oder Brief?

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Gast
vor 7 Minuten, Nachtzug schrieb:

in dem Artikel steht, er  hat das seinen Mitarbeitern per Whatsapp mitgeteilt

alleine das reicht schon dass es rechtlich nicht gültig ist

Das reicht dann aus, sofern der Mitarbeiter den Eingang der Nachricht rechtssicher bestätigt. Da ist der Übertragungsweg der Nachricht unerheblich.

Die Rechtslage scheint eine Impfpflicht zu verneinen:

https://www.merkur.de/leben/karriere/corona-impfung-covid-impfstoff-pflege-krankenschwestern-altenheime-arbeitgeber-zwingen-kuendigung-zr-90149177.html

Fristgemäß kündigen kann der Arbeitgeber aber  immer. Natürlich mit Gehaltsfortzahlung.

bearbeitet von Gast

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Gast
vor 2 Minuten, Awakened schrieb:

Inwiefern?
Ist Arbeitsanweisung nicht Arbeitsanweisung egal ob per Whatsapp, MS Teams oder Brief?

Eine Arbeitsanweisung ist dann rechtlich etwas Wert, wenn klar ist, dass der Arbeitnehmer die Anweisung zur Kenntnis genommen hat. Konkludentes Handeln reicht.

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vor 6 Minuten, SecretEscape schrieb:

Der Impfzwang muss bereits arbeitsvertraglich vereinbart sein, wenn er rechtlich belastbar sein soll. Das BGB und andere aktuell anwendbaren Regelungen reichen nicht.

Das ist nicht entscheidend, eine derartige Klausel wäre nach einer AGB-Kontrolle ohnehin vermutlich unwirksam. Die Argumentation in dem Fall beruht darauf, dass die Eignung des Arbeitnehmers wegfällt, weil insbesondere ein regelmäßiger kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Also eine personenbedingte Kündigung.

vor 9 Minuten, Nachtzug schrieb:

alleine das reicht schon dass es rechtlich nicht gültig ist

Das ist auch egal. Anweisen kann der Arbeitgeber es sowieso nicht. Im Prinzip reicht es wenn er beweist, dass die Mitarbeiter sich hätten impfen können. Diese Nachricht dient ja vor allem dazu Druck aufzubauen, für die Kündigung spielt es eine untergeordnete Rolle.

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Gast

wenn das vor Gericht gehen sollte, wird der Zahnarzt bestimmt sagen: "nein nein nein, so war das doch gar nicht gemeint. Ich wollte nur eine dringende Empfehlung aussprechen an meine Angestellten"

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Gast
vor 3 Minuten, RyanStecken schrieb:

Das ist nicht entscheidend, eine derartige Klausel wäre nach einer AGB-Kontrolle ohnehin vermutlich unwirksam. Die Argumentation in dem Fall beruht darauf, dass die Eignung des Arbeitnehmers wegfällt, weil insbesondere ein regelmäßiger kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Also eine personenbedingte Kündigung.

Dieser Argumentation könnte ein Gericht folgen. Abgesehen davon kann der Chef einer kleinen Bude ohne Angabe von Gründen fristgemäß kündigen.

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Gast
vor 6 Minuten, RyanStecken schrieb:

Diese Nachricht dient ja vor allem dazu Druck aufzubauen, für die Kündigung spielt es eine untergeordnete Rolle.

Der Chef verlangt eine Selbstverstümmelung/ Körperverletzung, ansonsten gibt es kein Geld.

Das rechtliche Potential der Angestellten geht hier bis zur Einstweiligen Verfügung. Und bei so einer Drohung des Chefs kann man nervlich monatelang am Boden und arbeitsunfähig sein...

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vor 1 Minute, SecretEscape schrieb:

Der Chef verlangt eine Selbstverstümmelung/ Körperverletzung, ansonsten gibt es kein Geld

Wat? Der "Chef" kommuniziert nur, dass er auf eine unterlassene Impfung mit einer Kündigung reagieren, also im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten handeln wird. Eine eingewilligter ärztlicher Heileingriff lege artis ist keine Körperverletzung, und die Einwilligung läge hier immer vor, weil der Arbeitgeber auch nicht nötigt sondern auf seine rechtlichen Möglichkeiten verweist. Entweder lässt der Arbeitnehmer sich impfen, dann Einwilligung oder nicht. Und "Selbstverstümmelung" just lol. 

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Gast
vor 19 Minuten, RyanStecken schrieb:

Wat? Der "Chef" kommuniziert nur, dass er auf eine unterlassene Impfung mit einer Kündigung reagieren, also im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten handeln wird.

Der Chef kommuniziert für den Fall der Impfverweigerung eine sofortige UNBEZAHLTE Freistellung von der Arbeit. Das steht sehr sehr weit neben dem Gesetz 😉 .

Übrigens hatte der Chef den Impftermin in der Freizeit der Angestellten angesetzt. Nicht in der Arbeitszeit, obwohl die Impfung für die Arbeit gefordert wird. Auch das geht gar nicht.

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Gast
vor einer Stunde, SecretEscape schrieb:

Wer sich nicht zum festgelegten Termin impfen lässt, wird von der Arbeit freigestellt und erhält kein Gehalt mehr (!).

Besonders der Teil mit dem Bruch des Arbeitsvertrages (keine Gehaltszahlung) ist eine sehr sportliche Rechtsauffassung des Zahnarztes 😆.

Halte sowas für Quatsch und gefährlich. Das ist Futter für Querscheißer und ähnliche.

Ebenso hat der den Zeitaufwand für die Impfung zu entschädigen.

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vor 4 Minuten, SecretEscape schrieb:

Der Chef kommuniziert für den Fall der Impfverweigerung eine UNBEZAHLTE Freistellung von der Arbeit. Das steht sehr sehr weit neben dem Gesetz 😉 .

Nein. Wer die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, aber selbst nicht erkrankt ist, hat keinen Anspruch auf Lohn. 

vor 7 Minuten, SecretEscape schrieb:

Übrigens hatte der Chef den Impftermin in der Freizeit der Angestellten angesetzt. Nicht in der Arbeitszeit, obwohl die Impfung für die Arbeit gefordert wird

Ja gut, aber das ist ein anderer Punkt.

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Gast
vor 8 Minuten, RyanStecken schrieb:

Nein. Wer die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, aber selbst nicht erkrankt ist, hat keinen Anspruch auf Lohn. 

So argumentiert der Zahnarzt.

Ich sehe das anders. Und scheinbar auch Anwälte, welche sich dazu in den Medien geäußert haben.

In meinem oben verlinkten Artikel könntest Du lesen:  „Der mit einer Impfung verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten ist dafür zu schwerwiegend.“ Auch ohne Impfung seien Arbeitgeber zur Beschäftigung verpflichtet, so die Juristin weiter.“

Der Zahnarzt kann rechtssicher nur fristgemäß kündigen. 
„Wenn es überhaupt keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt für einen solchen Beschäftigten, der sich nicht hat impfen lassen, dann käme als schlimmste Konsequenz die personenbedingte Kündigung in Betracht“.

bearbeitet von Gast

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Was möchtest du uns denn nun wieder mit dem Artikel sagen? Dass impfen ganz doll böse ist, weil es irgendwo irgendeinen Zahnarzt gibt, der seine Angestellten auf fragliche Art und Weise zu einer Impfung bewegen will? 

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vor 4 Minuten, SecretEscape schrieb:

In meinem oben verlinkten Artikel könntest Du lesen:  „Der mit einer Impfung verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten ist dafür zu schwerwiegend.“ Auch ohne Impfung seien Arbeitgeber zur Beschäftigung verpflichtet, so die Juristin weiter.“

Dann lies mal weiter:

Zitat

Pflege- und Klinikpersonal kann trotzdem die Kündigung drohen, wenn sie sich nicht impfen lassen. Denn Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter so gesund wie möglich zu halten, weiß Arbeitsrechtler Professor Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Deshalb muss er auch für entsprechende Arbeitsbedingungen sorgen. „Wenn es überhaupt keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt für einen solchen Beschäftigten, der sich nicht hat impfen lassen, dann käme als schlimmste Konsequenz die personenbedingte Kündigung in Betracht“, verrät er dem BR.

Die sehen das genauso. Die Frage ist, ob der Zahnarzt dazu zäht, wahrscheinlich als Arztpraxis ja.

 

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Gast
vor 8 Minuten, RyanStecken schrieb:

Die sehen das genauso. Die Frage ist, ob der Zahnarzt dazu zäht, wahrscheinlich als Arztpraxis ja.

 

Zum 3. mal: Fristgemäß  (z.B. personenbedingt) unter Gehaltsfortzahlung bis zum Ende kündigen kann der Zahnarzt jederzeit. Bis zu einer bestimmten Anzahl Angestellte auch ganz ohne Grund.

Da sind wir uns einig.

Lediglich die Zwangsimpfung (in der Freizeit) unter Androhung der sofortigen unbezahlten Freistellung ist ein Verstoß gegen Gesetze.

Vielleicht meinst Du mit personenbedingte Kündigung eine fristlose Kündigung. Das wäre etwas anderes, und hier vor Gericht zerlegbar.

bearbeitet von Gast

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Die Kommunikation des Chefs ist halt einfach ne Katastrophe. Wieviele MA hat eine Zahnarzt-Praxis? Bestimmt eine niedrige zweistellige Anzahl.

Da setzt man sich mit der Belegschaft zusammen, erklärt die Sichtweise und äußert die Erwartung an die Angestellten ohne zu drohen. Dann macht man das Angebot Einzelgespräche zu führen, wenn jemand Bedenken hat und wenn dann noch welche querschießen packt man die Keule aus.

Aber ne WhatsApp nach dem Motto „Impfung oder Kündigung“ geht gar nicht. Null Sozialkompetenz die Verntwortlichen.

Bin da beim @kleiner pinguin

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vor 3 Minuten, SecretEscape schrieb:

Lediglich die Zwangsimpfung (in der Freizeit) unter Androhung der sofortigen unbezahlten Freistellung ist ein Verstoß gegen Gesetze

Nein. Habe auch keine Lust mit dir weiter zu diskutieren. Das mit der Freistellung ohne Bezahlung findeste auch in diversen juristischen Artikeln. Nur so viel, es rechtfertigt recht sicher eine personenbedingte Kündigung und dann geht auch der Anspruch auf Lohnzahlung weg. Und dieses Androhen vom Arbeitgeber hat wie gesagt auch eine untergeordnete rechtliche Bedeutung. 

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vor 17 Minuten, ToTheTop schrieb:

Die Kommunikation des Chefs ist halt einfach ne Katastrophe. Wieviele MA hat eine Zahnarzt-Praxis? Bestimmt eine niedrige zweistellige Anzahl.

So viele dürften maximal bei Gemeinschaftspraxen zusammen kommen. Ein einzelner Zahnarzt dürfte nur im klar einstelligen Bereich sein. Was will der denn mit 10 Arzthelferinnen anfangen? Die Kundenzahl ist ja dadurch begrenzt wie viele er behandeln kann.

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Gast
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