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Nee, Mr. Eko ist der einzige, der's verstanden hat.
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Das eine ist eine kurzfristige Geschichte, das andere eine längerfristige. Der Rückgang der Nachfrage erklärt, warum der Ölpreis gerade jetzt eingestürzt ist, den Fracking-Boom in den USA und Kanada darf man aber nicht außen vor lassen, um zu erklären, wie es zu diesem Einsturz kommen konnte. Dabei muss man beachten, dass der Wettbewerb auf dem Ölmarkt bislang nur bedingt statt fand, weil die OPEC als Kartell ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat, um die Preise künstlich hoch zu halten. Der Gleichgewichtspreis für Öl hätte bei einem gut funktionierenden Wettbewerb unter Ölproduzenten schon immer deutlich niedriger gelegen. Die Ausweitung der Ölförderung in Nicht-OPEC-Ländern, setzt dieses System aber unter Druck. Denn die geringe Preiselastizität von Öl ermöglicht es zwar zum einen erst, dass eine künstliche Nachfrageverknappung durch das OPEC-Kartell zu einem insgesamt höheren Profit für Ölproduzenten führt, bedeutet aber auch, dass Anbieter ihren Marktanteil nur auf Kosten anderer Anbieter vergrößern können. Langfristig gehe ich deshalb davon aus, dass der Ölpreis sich auf einem Niveau einpendelt, der in etwa der Profitabilitätsgrenze für Fracking in den USA und Kanada entspricht. Was nicht ausschließt, dass es zwischendurch kurzzeitige Hochpreisphasen geben kann. Zwar produzieren die OPEC-Länder allgemein wesentlich günstiger als die US-amerikanischen Fracking-Unternehmen, können aber ihre Produktion (bis auf teilweise Saudi-Arabien) ihre Produktion nicht kurzfristig ausweiten. Was bedeutet, dass sie ihre Einnahmen kurzfristig nur dadurch erhöhen können, dass sie die Förderung künstlich verknappen und damit den Ölpreis in die Höhe treiben. Langfristig gesehen haben sie dadurch zwar keinen Vorteil, aber da in den klassischen Ölförderländern die Staatshaushalte zu sehr großen Teilen von Einnahmen aus dem Erdölexport abhängen, könnten staatliche Liquiditätsprobleme dazu führen, dass sie sich trotzdem zu dieser Maßnahme gezwungen sehen. Soweit meine Einschätzung, auch wenn ich sicher keine Ölmarktexperte bin Man darf halt nicht vergessen, dass es bei Öl auch sehr große rein politische nicht-ökonomische Faktoren reinspielen. Das macht die ganze Sache noch mal um einiges unvorhersehbarer.
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Ich fürchte, dein Gefühl könnte dich trügen. Wenn du nicht so viel Zeit mit derart spinnerten Rechnereien verschwenden würdest, könntest zumindest du mehr Sex haben. Bestimmt. Achja? Sagt wer? Nein, Frauen wollen genau das gleiche wie Männer: (halbwegs) befriedigenden Sex! Der Unterschied ist nur, dass egal wie der Sex ist, er für Männer so gut wie nie komplett unbefriedigend ist, während das „Risiko“ dafür aus weiblicher Sicht durchaus signifikant ist. Deswegen selektieren Frauen stärker.
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Du zitierst hier den falschen Paragraphen. Der relevante ist § 1602 Abs. 1 BGB „Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.“ Daraus wird die Erwerbsobliegenheit abgeleitet. Nö. Nach § 1602 I BGB reicht es aus, seine Erwerbsobliegenheit nicht zu erfüllen. Diese beinhaltet u.a., sich angestrengt und ernsthaft um eine Arbeit zu bemühen und jedes, nicht sittenwidrige Arbeitsangebot anzunehmen. Für einen erwachsenen, gesunden Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind das durchaus nicht unerheblich Anforderungen. Einfach nur zu sagen, „ich finde halt keinen Job obwohl ich mich bemühe, also zahlt mir Unterhalt!“ ist nicht. Du musst schon nachweisen, dass du dich wirklich und erfolgsorientiert bemüht hast. Und zum Thema Erwerbsobliegenheit gibt es eine recht umfassende Rechtsprechung. Dir ist aber schon auch bekannt, was der Unterschied ist? Millionärsfamilien werden nicht unterstütz. Was du aber vermutlich meinst, sind Kinder, deren Eltern Millionäre sind. Es gibt im SGB II keine Verpflichtung Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Die einzige Möglichkeit, Unterhaltsansprüche von Leistungsempfängern gegen den Willen des unterhaltsberechtigten Leistungsempfängers und seines Unterhaltspflichtigen vorrangig vor Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) geltend zu machen ist, dass diese Ansprüche nach § 33 SGB II auf den Leistungsträger übergehen, der sich dann von den Unterhaltspflichtigen das Geld zurück holen kann, dass er dem Leistungsempfänger nicht hätte zahlen müssen, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen wäre. In der Praxis läuft das in den meisten Fällen aufs gleiche hinaus. Für deinen Fall, also einem volljährigen Kind reicher Eltern mit abgeschlossener Berufsausbildung ist aber der § 33 Abs 2. Nr. 2 Hs. 1 SBG II relevant, welcher besagt: „Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person […] mit der oder dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht;“ In dem Fall muss das Jobcenter zahlen und hat keine Möglichkeit, sich das Geld von den nichtzahlenden Eltern wieder zu holen. Steht so im Gesetz. Dass das Alter des Kindes und ggf. die Frage, ob es eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder nicht, relevant ist, liegt am § 33 Abs. 2 Nr. 2 Hs 2 SGB II, der den Nichtübergang von Unterhaltsansprüchen gegenüber Verwandten für minderjährige Kinder oder für volljährige Kinder unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung wiederum ausschließt, also letztlich die Ansprüche in diesen Fällen übergehen lässt. Willkürliches Verhalten von Behörden ist schon aufgrund Art. 3 Abs. 1 GG generell unzulässig.
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In Zeiten, wo labioplastische Operationen einen starken Anstieg verzeichnen, macht es wahrscheinlich wirklich Sinn, auch eine Vorhautentfernung als Schönheits-OP zu betrachten. Waschen wäre auch eine Möglichkeit… Der von dir hier postulierte Kausalzusammenhang wirkt äußerst konstruiert.
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Allgemeine Fragen zum sportlichen Training / Einstiegspost
Cycle antwortete auf King Koitus's Thema in Sport & Fitness
Plastiktüte. Und wie das ekelig ist! Wie wäre es damit, sobald du nach dem Sport zu Hause bist, die Schlappen rauszuholen und trocknen und auslüften zu lassen? -
Das bedeutet, für mindestens 60 % davon bist du verantwortlich. Also hör auf zu jammern und fang an, an dir in diesen Bereichen zu arbeiten.
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Ich dachte, da gibt's 72 Jungfrauen und nicht nur eine?!
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Nein, kein Mythos, eine selbsterfüllende Prophezeiung. Natürlich. Wenn sie besoffen, frustriert und fickrig ist. Nein, soweit geht das nicht. Irgendwo ist dann doch eine Grenze.
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LUSTIGE/INTERESSANTE/KURIOSE VIDEOS/BILDER, WITZE & ANEKDOTEN :)
Cycle antwortete auf VITAL's Thema in Plauderecke
In Sibirien ist ein Wasserrohr gebrochen -
Warum sind auf youtube so viele Nazis und Stalinisten?
Cycle antwortete auf Milet's Thema in Plauderecke
Es gibt tatsächlich Leute, die sich Youtube-Kommentare durchlesen? -
1. Er schrieb ja auch nicht von "Phänomen" sondern von "Phänomän". 2. Resteficken existiert. Was nicht heißt, dass selbst der größte Depp dort eine Laygarantie hat. Natürlich muss man wissen, wo das abgeht. Jede größere Stadt hat mindestens einen Club, wo schon der stadtweit bekannte Ruf dafür sorgt, dass dort nur hingeht, wer wirklich auf der Suche ist partout noch irgendwas an dem Abend (Morgen) abzuschleppen. 3. Don't feed the troll!
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Ja, mehr rauchen. Fieldtested.
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Zu schade, dass das hier niemanden tangiert! Du kämpfst wie ein dummer Bauer!
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Und wenn man zuhause ist und eine Hose oder Jeans an hat? Mit Jogginghose draußen und unterwegs lasse ich mal lieber außen vor… P.S.: In dem Punkt vermisse ich meine vorherige Wohnung. Da hat sich das Problem nie gestellt – Urinal neben dem Sitzklo :P
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Danke für die Warnung. Ich wäre von alleine nie auf die Idee gekommen, dass der Film im Original Amerikanski Snaiper heißt…
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Wo ist dein Jagdrevier? Im Kongo? Wohl eher Großstadtdschungel. Mein Beileid. Jetzt muss man sich selbst in einem Aufreißforum schon blöde Kommentare für Promiskuität anhören…
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KFKA: Der "Kurze Frage, kurze Antwort"-Thread
Cycle antwortete auf LoSLOcO's Thema in Anfänger der Verführung
Die Definition von "kurz" scheint auch immer weiter gefasst zu werden... -
Darum geht es hier nicht. Die Aussage war, dass eine Vaterschaftsanerkennung endgültig die rechtliche Vaterschaft festschreiben würde. Und das ist schlicht falsch. Egal, wie man diese Aussage dreht und wendet. Eine Vaterschaftsanerkennung schließt eine spätere Vaterschaftsanfechtung in keiner Weise aus. Und wer als bisheriger rechtlicher Vater ein negatives Abstammungsgutachten („Vaterschaftstest“) vor Gericht vorliegen kann, der kann höchstens noch am Ablauf der Anfechtungsfrist scheitern. Es ging hier nicht um den konkreten Fall und was an Stelle von Bocks Freund sinnvoller wäre, sondern um die TC84s absolute Aussage. Zum Beispiel? Ein negativer Vaterschaftstest reicht als Anfechtungsgrund völlig aus. Den kann der Vater zwar nicht ohne Einwillung der Mutter vornehmen, was aber in der Praxis „ohne Kenntnis der Mutter“ bedeutet, weil nach § 1598a BGB die Einwillung nicht versagt werden darf. Die einzige relevante „Hürde“ ist die Anfechtungsfrist, die zwei Jahre beträgt, nach dem dem Anfechtenden (in diesem Fall der Vater) berechtigte Gründe für Zweifel an der Vaterschaft bekannt geworden sind. Wenn die Anfechtung alleine auf einem negativen Vaterschaftstest begründet wird, den der Vater aus einem Bauchgefühl heraus hat durchführen lassen, sollte ein guter Anwalt diesen Punkt aber auch gehandlet kriegen. Was nicht das gleiche heißt, wie dass das der beste Weg ist. Wenn er jetzt schon Zweifel an seiner Vaterschaft hegt, dann sind das durchaus Gründe, einen Test vor der Vaterschaftsanerkennung machen zu lassen. Aber das muss der Kerl im Einzelfall für sich selber entscheiden. Mir ging es hier nur um die Verbreitung von Falschinformationen durch dich.
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Auch beim „Rumschnippeln“ gibt es neben der Beschneidung noch andere operative, vorhauterhaltende Verfahren zur Behandlung einer Phimose. Selbst wenn bei dir besondere Umstände vorliegen, die dazu führen würden, dass aus seiner Sicht eine Beschneidung anderen Behandlungsmethoden vorzuziehen sei, solltest du von deinem Arzt erwarten können, dass er dir trotzdem erklärt, welche Alternativen es gibt und die Gründe, warum er dir zu genau der rät, die er dir vorgeschlagen hat. Das gilt aber für alle Bereiche. Ein Arzt, der das nicht tut, hat mich zum letzten Mal gesehen. Das einzige, was du dir überlegen solltest, ist welchen anderen Arzt du noch mit dem Thema besuchen solltest, nicht ob.
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Nö. Ich wette, dass hier kaum jemand schon mal seine Masse bestimmt hat. Dass deine Badezimmerwaage fälschlicherweise „kg“ statt korrekterweise „kp“ heißt nicht, dass sie deine Masse wiegt. Waagen zur Bestimmung von Massen in der Größenordnung der Körpermasse eines erwachsenen Menschen gehören nicht zur normalen, mitteleuropäischen Haushaltsausstattung.
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Das ist falsch. Eine Vaterschaftsanerkennung schließt eine spätere Vaterschaftsanfechtung, beispielsweise aufgrund eines negativ ausgefallen Vaterschaftstests, nicht aus.
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Dick, klein, Glatze, aber dafür ein Job mit hohem Namedropping-Faktor indem man automatisch viele Menschen aller Geschlechts- und Altersklassen kennen lernt – Meinst du den?
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Durch Enthaltsamkeit.
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Selbst ein überdurchschnittlicher 50-Jähriger hat bei 20-jährigen Frauen keine Chance. Ich kenne persönlich keinen einzigen 50-Jährigen, der was mit einer 20-Jährigen hat. Ich schon. Und jetzt?