Maandag

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  1. @JT Aber deine Argumentation hat sich schon ein bisschen gedreht oder? Erst war die Abschiebung rassistisch, weil sonst anderer Länder Frauen unter den Tätern leiden müssten, jetzt verstößt sie gegen die Menschenwürde, weil der Straftäter in seinem Heimatland politisch verfolgt wird. Wobei ich letzteres zwar nachvollziehen kann, aber in die Eigenverantwortung des Täters legen würde.
  2. Hatten wir nicht eben noch festgestellt, dass es Vergewaltigern in Nordafrika verhältnismäßig gut geht? Edit: Habs falsch verstanden. Du meintest vermutlich Verfolgung unabhängig von der Straftat
  3. Generalprävention heißt, wie du ja wohl weißt, nicht nur Abschreckung, aber da du auch nicht auf die anderen Punkte eingehst, spar ich mir die Ausführung. Freiheitsstrafe ist auch nicht unbedingt mit Todes- oder Körperstrafen vergleichbar. Rechte kann man auch verwirken. Und nein, martialischere/ höhere Strafen schrecken nicht besser ab. Entscheidend ist vielmehr der Zeitraum, der von der Tat bis zur negativen Konsquenz verstreicht.
  4. Siehe hier. Vllt wärs mal an der Zeit nicht nur ungefragt Stilnoten zu vergeben.
  5. 1. Die Argumentation macht nur dann halbwegs Sinn, wenn du nachweisen könntest, dass die Rückfallquote bzgl. einschlägiger Delikte durch die Haftstrafe, stärker sinkt, als durch die Abschiebung. (Ich würde dabei die resozialisierende Wirkung des deutschen Vollzugs nicht überschätzen. Rückfallquote von Sexualstraftätern, die ihre Opfer nicht kannten, in einem Zeitraum von 6 Jahren nach der Entlassung aus der Haft ~30%) Es ist nämlich wirklich egal, welcher Nationalität die Opfer sind. 2. Die Abschiebung ist der Haftstrafe ohne anschließende Abschiebung hinsichtlich positiver und negativer Generalprävention überlegen. Ökonomisch sowieso. 3. Du kannst die Allgemeinheit nicht zuverlässig vor Tätern schützen, wenn du nicht alle umbringst oder ihr Leben lang verwahrst. Wenn du das vorhast, dann schlage ich vor, du lockst alle Vergewaltiger dieser Welt nach Deutschland und sperrst sie dann ihr Leben lang in den Maßregelvollzug. Das ist das Problem.
  6. Psychotherapie ist nicht die Antwort auf alles und auch eigentlich keine lustige Lebensberatung. Davon abgesehen sehe ich Probleme bei der Kostenübernahme durch die GKV, wenn deine letzte Therapie <2 Jahre zurückliegt, denn dann muss der Therapeut eine relativ aufwändige Begründung schreiben, die dann durch die Kasse und einen externen Gutachter geprüft wird.
  7. Dann macht die Betrachtung wenig Sinn.
  8. Naja "Begabung" oder Intelligenz allgemein ist ja nichts, was man hat oder nicht. Es gibt halt ne bestimmte Schwelle, über der man liegen sollte, wenn man sein Studium in einem angemessenen Zeitraum erfolgreich abschließen will. Je nachdem wie weit man darüber liegt, braucht man mehr oder weniger Fleiß/ Übung/ Aufwand. Dass man aber als Normalbegabter mit einem Hochbegabten mithalten kann, der den gleichen Aufwand betreibt wie man selbst, ist unwahrscheinlich.
  9. Und wie planst du deine Einnahmen um 8000€ mtl. zu erhöhen?
  10. Wenn er Mama damit zum Einkaufen fährt, bezahlt sie ihm Benzin, Steuern und Versicherung.
  11. Naja. Wenn du dich zum RefugeesWelcome-Pulk stellst und sagst "Ausländer raus", wirst du bestimmt auch bedroht und beschimpft.
  12. Was spricht denn jetzt dagegen die erschreckend hohe Deppenquote möglichst niedrig zu halten, indem nicht zusätzlich zu den Deppen, die in Deutschland geboren wurden, noch welche importiert werden? Inb4 Menschen sind keine Ware, die man einführen kann.
  13. Ist, denke ich, in den meisten Studiengängen hilfreich. Paradebeispiel ist das 'Kreuzen' bei den Medizinern, aber allein um sich auf Fragentyp und Schwierigkeitsgrad vorzubereiten sind Altklausuren sinnvoll. Ansonsten ist auch intrinsisches Interesse oder eine andere starke Motivation ganz gut.
  14. @447 Was würdest du denn machen? Abschreckungseffekt maximieren?
  15. IC hat sich nochmal alle Mühe gegeben mir den Sachverhalt zu erklären: Lassen wirs mal so stehen.
  16. Nicht auf Grund seiner Herkunft, sondern auf Grund seiner Staatsangehörigkeit. Spezial- und generalpräventiv wäre eine Abschiebung in das Herkunfsland der Haftstrafe in einer deutschen JVA ohne folgende Konsequenz überlegen. Schuldausgleich/Sühne/Vergeltung macht an sich keinen Sinn. Wäre schön, wenn von Beta dazu was käme.
  17. Vllt wohnt sie irgendwo, wo das Verwaltungsgericht das Verfahren zunächst ruhen lässt, bis irgendein Bundesgericht nochmal endgültig entscheidet? Macht echt Spaß hier rumzuraten.
  18. Ja das hast du schon geschrieben, aber mit welcher Begründung klagst du und wie lautet das Urteil?
  19. Schieben wirs mal auf die kaputte Umschalt-Taste :D
  20. Haha shit. Hast Recht. Ich änder das mal, sonst krieg ich nie ne Antwort.
  21. Nee ist schon richtig so. Sie empfiehlt ja den rechten Term.
  22. Da hat den Beitrag von IC auch schon keiner verstanden. Nochmal ganz deutlich die Frage: Liebe IC, wärst du wohl so freundlich uns zu erklären, weshalb ich deiner Meinung nach statt des normalen Rundfunkbeitrags den Rundfunkbeitrag + Mahngebüren + Zinsen + Verfahrenskosten bezahlen soll?
  23. Wozu soll der Aufwand nochmal gut sein?