Freundin schwanger...? Aber wohl nicht von mir... ?

285 Beiträge in diesem Thema

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Vote for Close. Klingt ziemlich weit hergeholt der Dreck. Teilweise direkt aus Märchenbüchern zitiert.

An den TE: Einlesen.

Ich weiß gar nicht wie man dir helfen kann. Wenn man dir nen Sack voller Muschis hinstellt, ziehst du den Schwanz raus.

Entweder bist du ein Troll, oder ein wenig doof, kann das sein?

Mann du machst einen Fehler nach dem Anderen, als ob du darauf vorprogrammiert wärst.

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http://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/

Schau bitte nochmal in den Mietvertrag, ob dort eindeutig schriftlich geregelt ist, dass die Miete 50/50 von euch beiden an den Vermieter gezahlt wird. Das wäre sehr positiv für dich. Du erfüllst deine Pflichten, was sie macht ist erstmal nicht dein Problem, solange der Dauerauftrag läuft, dürfte ihr Teil auch beim Vermieter ankommen.

Ich rate weiterhin davon ab, einfach auszuziehen. Zudem bitte ich zu bedenken, dass die dreimonatige Kündigungsfrist erst läuft, wenn der Mietvertrag ordentlich gekündigt wurde.

Sieh zu, dass du an deiner Uni oder einem Sozialträger eine Rechtsberatung bekommst. Dazu must du wohl dein Einkommen offen legen.

Eine Rechtschutzversicherung ist immer zu empfehlen.

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Gast

So, Freunde des Mietrechts: Wenn es nicht ausdrücklich anders im Vertrag festgehalten ist (was in der Regel nie der Fall ist), reicht die Kündigung einer einzigen am Vertrag beteiligten Person um den Vertrag insgesamt zu kündigen. Du kannst also kündigen, ohne dass sie überhaupt davon weiß. An Deiner Stelle würde ich zum Vermieter gehen und vernünftig mit ihm reden. Wenn Du ihm hilfst, einen Nachmieter zu finden, ist er bestimmt auch zu einer vorzeitigen Wohnungsabnahme bereit.

Hallo Freund des Mietrechts, könntest du (nicht für mich, sondern) für den Threadstarter bitte mal klar machen, WIE du zu dieser Erkenntis kommst. Ich glaube, er braucht nicht noch mehr Stress durch unklare Rechtsauskünfte...

Ich habe bereits mit zweimal Internetsuche und etwas Nachdenken gewisse Zweifel, dass die alleinige Kündigung ausreichend ist. Kuckst du:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101624-kann-eine-mieterpartei-alleine-den-mietvertrag-kuendigen

@ Threadersteller: Mein Vorschlag: Wenn du dich mit dem Vermieter einigermaßen gut verstehst, dass du ihm klar machst, dass bei dir eh nichts zu holen ist und sie die Kohle hat. Ist ja auch so, kann keiner was bei dir pfänden, selbst wenn er im Recht ist... und er soll dich aus dem Mietvertrag lassen, sie haftet ihm gegenüber ohnehin ganz... der Vermieter ist dann in der Regel schon froh, dass er keinen Mietnomaden an der Backe hat... würdest du nämlich einfach in der Wohnung bleiben und er müsste dich, weil du die Miete nicht mehr zahlen kannst, aus der Wohnung rausklagen, dauert das ewig und er sieht sein Geld - zumindest von dir - in den nächsten Jahren nicht wieder...

Also geh mit einem Schrieb zu deinem Vermieter, in dem etwa steht, dass du noch anteilig drei Monatsmieten zahlst (oder ihr das mit deinem Teil der Kaution verrechnet) und damit alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind. Hast du keinen Anspruch drauf, aber wenn du es ihm gut erklärst, dann klappt das.

Wenn du das unterschrieben hast, dann schreibst du deiner Ex einen Brief, in dem du ihr gegenüber die Mietmitvereinbarung kündigst (die Abrede zwischen euch, die Miete zu teilen.). Achte darauf, dass du den Zugang nachweisen kannst.

bearbeitet von Gast

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Vote for Close. Klingt ziemlich weit hergeholt der Dreck. Teilweise direkt aus Märchenbüchern zitiert.

An den TE: Einlesen.

Ich weiß gar nicht wie man dir helfen kann. Wenn man dir nen Sack voller Muschis hinstellt, ziehst du den Schwanz raus.

Entweder bist du ein Troll, oder ein wenig doof, kann das sein?

Mann du machst einen Fehler nach dem Anderen, als ob du darauf vorprogrammiert wärst.

Seit sie weg ist, hatte er doch gar keine Chance mehr, weitere Fehler zu machen. Wenn man mal davon absieht, dass er versucht hat, ihr hinterherzutelefonieren und hinterherzutexten.

bearbeitet von deniero1992
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Und er überlegt sich gerade ne Möglichkeit einen Vaterschaftstest einzuklagen, falls sie schwanger ist und ihn nicht als Vater in Betracht zieht.

Hier kann man mmn schon von einem Fehler nach dem Anderen sprechen...

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Sie ist nicht (mehr) die Frau mit der ich Kinder haben möchte... ganz klar. Brauchen wir nicht drüber zu diskutieren. Am liebsten ist mir sie ist nicht schwanger, schon gar nicht von mir... ABER wenn es da ein Kind von mir geben sollte fände ich es belastend, als Vater von dessen Leben ausgeschlossen zu werden, gar nicht zu existieren. Es mag so sein dass viele Männer in meinem Alter nur zu froh und dankbar sind wenn der Kelch an ihnen vorübergeht und die Frau das Kind einem anderen "anhängt", so dass der eigentliche Vater aus der nummer raus ist. ist ja auch für das Leben im Hier und Jetzt, und als junger Mensch irgendwie verständlich... man kommt nicht in die Verantwortung kann die Ex problemlos und für immer aus seinem Leben schmeißen und zahlen muss man auch nichts. man kann sich unbelastet was Neues aufbauen... Aber ich denke da etwas weiter, und auch wenn das jetzt vielleicht wieder unmännlich ist: spätestens wenn ich alt werde würde ich ein massives Problem damit bekommen zu wissen oder zu vermuten, Person X könnte mein Kind (oder gegebenenfalls eins meiner Kinder) sein, und er oder sie weiß nichts von mir wir kennen uns nicht, sind Fremde füreinander... Ich hätte das Gefühl in einem wichtigen Punkt meines lebens versagt zu haben. Richtig rational erklären kann ich das nicht.

Ich habe mich vorhin mal mit dem Vermieter zusammengesetzt. er besteht leider drauf von uns BEIDEN eine Kündigung zu erhalten, ob das nun in Form eines Kündigungsschreibens oder zweier verschiedener geschehe ist ihm egal. begründung war dass es ja schön und gut sei dass ich auf jeden Fall ausziehen wolle. Aber ich sei nicht berechtigt für meine Ex die Kündigung mit auszuprechen und könne sie auch nicht ohne Vollmacht bei der Kündigung vertreten. Zudem könne es ja sein dass sie das Mietverhältnis alleine fortsetzen möchte, er könne sie nicht "auf die Straße setzen" und die Bude anderweitig vermieten ohne dass sie überhaupt gekündigt hat... und wir hätten bei Vertragsschluss ja keine Klausel vereinbart, dass einer von uns beiden (in dem Fall ich) auch alleine aus dem Vertrag ausscheiden kann so dass das Mietverhältnis mit der verbleibenden Person (ihr) automatisch fortgesetzt wird. Er hat mir dem Empfang meiner schriftlichen Kündigung quittiert und vermerkt, dass er die Kündigung unter der Bedingung akzeptiert, dass Sally gleichfalls bis zum Monatsende kündigt. Ja, scheiße... Ich höre nix von ihr und kann sie nicht erreichen weil sie mich ja überall geblockt hat. Ginge nur Email, aber ich weiß dass sie da selten reinguckt. Oder ohne Nummer anrufen, aber ich weiß dass sie da für gewöhnlich nicht rangeht. Könnte kotzen... habe dem Vermieter das grob geschildert und gemeint ER könne sie ja anrufen und sich erkundigen was sie vorhat und sie auf das Prob mit der Kündigung hinweisen... meinte er, eigentlich will er sich da nicht einmischen. Toll. Ich habe zwar die Nummer von F. aber an den will ich mich nicht wenden. Überlege ob ich ihre beste Freundin anschreiben und bitten soll dass sie ihr mitteilt, sie soll sich wegen der Bude bis Ende April entscheiden und dem Vermieter gegebenenfalls bis zum 30. ihre Kündigung schicken.

bearbeitet von mariusdb

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Gast beutelding

@ Threadersteller: Mein Vorschlag: Wenn du dich mit dem Vermieter einigermaßen gut verstehst, dass du ihm klar machst, dass bei dir eh nichts zu holen ist und sie die Kohle hat. Ist ja auch so, kann keiner was bei dir pfänden, selbst wenn er im Recht ist... und er soll dich aus dem Mietvertrag lassen, sie haftet ihm gegenüber ohnehin ganz... der Vermieter ist dann in der Regel schon froh, dass er keinen Mietnomaden an der Backe hat... würdest du nämlich einfach in der Wohnung bleiben und er müsste dich, weil du die Miete nicht mehr zahlen kannst, aus der Wohnung rausklagen, dauert das ewig und er sieht sein Geld - zumindest von dir - in den nächsten Jahren nicht wieder...

Also geh mit einem Schrieb zu deinem Vermieter, in dem etwa steht, dass du noch anteilig drei Monatsmieten zahlst (oder ihr das mit deinem Teil der Kaution verrechnet) und damit alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind. Hast du keinen Anspruch drauf, aber wenn du es ihm gut erklärst, dann klappt das.

Wenn du das unterschrieben hast, dann schreibst du deiner Ex einen Brief, in dem du ihr gegenüber die Mietmitvereinbarung kündigst (die Abrede zwischen euch, die Miete zu teilen.). Achte darauf, dass du den Zugang nachweisen kannst.

Nur mal interessehalber:

Der eigentliche Mietvertrag ist ja zwischen 3 Parteien geschlossen worden. Nur weil 2 Parteien sich einig sind, können sie doch dann den Vertrag nicht ändern? Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Kündigung im Innenverhältnis ist klar.

Mein Ansatz als rechtlicher Laie wäre, das Ding schriftlich im Innenverhältnis zu kündigen und die Ex aufzufordern, gemeinsam eine Kündigung im Außenverhältnis abzugeben. Nach der Kündigungsfrist dann ggf. Forderungen die im Außenverhältnis an mich heran getragen werden bei der Ex wieder einzufordern.

bearbeitet von beutelding

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Finde die Adresse zur Telefonnummer von F. raus. Bei Festnetz geht das manchmal über diese Suchfunktion im " Örtlichen Telefonbuch"', wenn Du die Nummer eingibst. Dann schreibst Du ihr eben einen Brief bzw. sendest eine Kopie Deiner Kündigung oder was weiß ich an sie per Einschreiben oder auch mit zusätzlichen Rückschein. Alternativ das Ganze an ihre Eltern an sie adressiert. Wenn dort ein Einschreiben eingeht werden sie sich sicher mit ihrer Tochter in Verbindung setzen.

Ihr haftet beide gegenseitig voll für die Miete. Natürlich kann einer nicht einfach kündigen für den anderen ohne vertragliche Regelung. Untereinander könnt ihr Euch privat immer noch um den Ausgleich holzen, wenn einer alleine in Anspruch genommen wird.

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Hätte mich auch sehr gewundert wenn ein Vertrag den zwei Personen unterschrieben haben, von einer Unterschrift gelöst werden könnte.

Schick ihr halt eine SMS von einem anderem Handy (wenn sie deines geblockt hat) und sag das du die Wohnung gekündigt hast, sie soll dringend den Vermieter kontaktieren.

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Was denn das für eine Konstellation?! Oh man...

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Oh Mann. Marius. Die Dame hat einen an der Waffel. Ein Kind zusammen mit dieser Frau ist wohl die höchste Bestrafung für du dir in diesem leben erarbeiten kannst.

Trotzdem würdest du dies in Kauf nehmen um eine Ausrede vor dir selber zu haben wieder mit ihr zu wollen...

Aber jetzt mal was was die weiterhilft. Sie hat die Kohle und du bist Klamm.

Was aus der Wohnung und ihr wird, sollte ja MUSS dir egal sein. Da ihre alten auch genug Kohle haben musst du dir da auch keine Sorgen machen.

Mach die Bude sauber und sag ihr DANACH dass du weg und raus bist. Du hast gekündigt, und wenn sie die Wohnung NICHT behalten will muss sie diesen Monat noch kündigen. Der Vermieter weiß Bescheid. Sag deinem Vermieter das selbe. Bei rechtlichen Belehrungen Verweise auf deinen Zustand und darauf, dass es bei dir eh nichts zu holen gibt. Wenn du einigermaßen mit ihm kannst versteht er das auch.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass du zwar jetzt im Schockzustand bist, jedoch noch nichts wirklich an dich herangelassen hast. Ist auch normal. Das dauert. Du denkst immer noch darüber nach was aus ihr wird... Scheissegal ist das. Was aus DIR wird ist entscheidend. SIE ist mit Verlaub gesagt AB JETZT SCHEISSEGAL

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Ich habe mich vorhin mal mit dem Vermieter zusammengesetzt. er besteht leider drauf von uns BEIDEN eine Kündigung zu erhalten, ob das nun in Form eines Kündigungsschreibens oder zweier verschiedener geschehe ist ihm egal. begründung war dass es ja schön und gut sei dass ich auf jeden Fall ausziehen wolle. Aber ich sei nicht berechtigt für meine Ex die Kündigung mit auszuprechen und könne sie auch nicht ohne Vollmacht bei der Kündigung vertreten. Zudem könne es ja sein dass sie das Mietverhältnis alleine fortsetzen möchte, er könne sie nicht "auf die Straße setzen" und die Bude anderweitig vermieten ohne dass sie überhaupt gekündigt hat... und wir hätten bei Vertragsschluss ja keine Klausel vereinbart, dass einer von uns beiden (in dem Fall ich) auch alleine aus dem Vertrag ausscheiden kann so dass das Mietverhältnis mit der verbleibenden Person (ihr) automatisch fortgesetzt wird. Er hat mir dem Empfang meiner schriftlichen Kündigung quittiert und vermerkt, dass er die Kündigung unter der Bedingung akzeptiert, dass Sally gleichfalls bis zum Monatsende kündigt. Ja, scheiße... Ich höre nix von ihr und kann sie nicht erreichen weil sie mich ja überall geblockt hat. Ginge nur Email, aber ich weiß dass sie da selten reinguckt. Oder ohne Nummer anrufen, aber ich weiß dass sie da für gewöhnlich nicht rangeht. Könnte kotzen... habe dem Vermieter das grob geschildert und gemeint ER könne sie ja anrufen und sich erkundigen was sie vorhat und sie auf das Prob mit der Kündigung hinweisen... meinte er, eigentlich will er sich da nicht einmischen. Toll. Ich habe zwar die Nummer von F. aber an den will ich mich nicht wenden. Überlege ob ich ihre beste Freundin anschreiben und bitten soll dass sie ihr mitteilt, sie soll sich wegen der Bude bis Ende April entscheiden und dem Vermieter gegebenenfalls bis zum 30. ihre Kündigung schicken.

Gut, damit bist du aber noch nicht aus dem Schneider. Kündigt sie nicht bis 30 April, ist deine Kündigung wertlos. Die dreimonatige Kündigungsfrist zieht sich damit Monat für Monat raus.

Tu dir selber einen Gefallen und lass diesen emotionalen Hirnfick bzgl. irgendwelcher Kinder. Du bist jetzt die wichtigste Person in deinem Leben. Niemand anderes! Es geht jetzt um dich und deine Zukunft.

Welcher ihrer Elternteile hat den besseren Einfluss auf sie?

Den rufst du an: Erkläre ihnen die Situation, Sie wäre weg, hätte nur einen Zettel hinterlassen, für dich wäre dies Aussage genug. Du hast die Wohnung schon gekündigt. Sie soll sich melden, am besten direkt beim Vermieter und ihm schriftlich die Wohnung kündigen oder ihm schriftlich mitteilen das Mietverhältnis allein weiter zu tragen. Weise bitte darauf hin, dass sie auch bei Abwesenheit und Kündigung verpflichtet ist, weiterhin ihren Teil des Mietzinses zu zahlen.

Irgendwelche Schreiben an Sie sind wertlos.

  1. Sie ist nur am Hauptwohnsitz verpflichtet eine Erreichbarkeit sicher zu stellen. Sie ist da aber nicht und das ist dir als Absender bekannt. Damit erreichst du also keine Fristsetzung.
  2. Ein Einschreiben an ihre Eltern ist wertlos. Einwurfeinschreiben können ihre Eltern wegwerfen, sie sind zu nichts verpflichtet, Übergabeeinschreiben kann mangels Übergabe nicht erfolgen. Auch auf Verdacht ein Übergabeeinschreiben an die Adresse von F. zu senden, halte ich für nicht zielführend, da sie da nicht sein könnte, umfänglich aber weder F. noch sie verpflichtet wäre ein Übergabeeinschreiben anzunehmen.

Morgen gehst du bitte zur Uni, zu Sozialträgern, zum Sozialamt/Arbeitsamt und erkundigst dich nach anwaltlicher Hilfe. Nimm Nachweise über deine Ein- und Ausgaben mit. Wenn es blöd kommt, wird sie dich mit anwaltlicher Unterstützung angehen wollen. Sei darauf vorbereitet.

P.S. Da du gerade ja sowieso alle deine Sachen sortierst und ihre Sachen in einen Raum der Wohnung verfrachtest, die Wohnung von oben bis unten putzt und lernst wie du deine eigene Wäsche wäschst, gebe ich dir noch einen guten Rat: SUCH DEINE EIER!!!!!!!

bearbeitet von weareyoung

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Sie ist nicht (mehr) die Frau mit der ich Kinder haben möchte... ganz klar. Brauchen wir nicht drüber zu diskutieren. Am liebsten ist mir sie ist nicht schwanger, schon gar nicht von mir... ABER wenn es da ein Kind von mir geben sollte fände ich es belastend, als Vater von dessen Leben ausgeschlossen zu werden, gar nicht zu existieren. Es mag so sein dass viele Männer in meinem Alter nur zu froh und dankbar sind wenn der Kelch an ihnen vorübergeht und die Frau das Kind einem anderen "anhängt", so dass der eigentliche Vater aus der nummer raus ist. ist ja auch für das Leben im Hier und Jetzt, und als junger Mensch irgendwie verständlich... man kommt nicht in die Verantwortung kann die Ex problemlos und für immer aus seinem Leben schmeißen und zahlen muss man auch nichts. man kann sich unbelastet was Neues aufbauen... Aber ich denke da etwas weiter, und auch wenn das jetzt vielleicht wieder unmännlich ist: spätestens wenn ich alt werde würde ich ein massives Problem damit bekommen zu wissen oder zu vermuten, Person X könnte mein Kind (oder gegebenenfalls eins meiner Kinder) sein, und er oder sie weiß nichts von mir wir kennen uns nicht, sind Fremde füreinander... Ich hätte das Gefühl in einem wichtigen Punkt meines lebens versagt zu haben. Richtig rational erklären kann ich das nicht.

Ich habe mich vorhin mal mit dem Vermieter zusammengesetzt. er besteht leider drauf von uns BEIDEN eine Kündigung zu erhalten, ob das nun in Form eines Kündigungsschreibens oder zweier verschiedener geschehe ist ihm egal. begründung war dass es ja schön und gut sei dass ich auf jeden Fall ausziehen wolle. Aber ich sei nicht berechtigt für meine Ex die Kündigung mit auszuprechen und könne sie auch nicht ohne Vollmacht bei der Kündigung vertreten. Zudem könne es ja sein dass sie das Mietverhältnis alleine fortsetzen möchte, er könne sie nicht "auf die Straße setzen" und die Bude anderweitig vermieten ohne dass sie überhaupt gekündigt hat... und wir hätten bei Vertragsschluss ja keine Klausel vereinbart, dass einer von uns beiden (in dem Fall ich) auch alleine aus dem Vertrag ausscheiden kann so dass das Mietverhältnis mit der verbleibenden Person (ihr) automatisch fortgesetzt wird. Er hat mir dem Empfang meiner schriftlichen Kündigung quittiert und vermerkt, dass er die Kündigung unter der Bedingung akzeptiert, dass Sally gleichfalls bis zum Monatsende kündigt. Ja, scheiße... Ich höre nix von ihr und kann sie nicht erreichen weil sie mich ja überall geblockt hat. Ginge nur Email, aber ich weiß dass sie da selten reinguckt. Oder ohne Nummer anrufen, aber ich weiß dass sie da für gewöhnlich nicht rangeht. Könnte kotzen... habe dem Vermieter das grob geschildert und gemeint ER könne sie ja anrufen und sich erkundigen was sie vorhat und sie auf das Prob mit der Kündigung hinweisen... meinte er, eigentlich will er sich da nicht einmischen. Toll. Ich habe zwar die Nummer von F. aber an den will ich mich nicht wenden. Überlege ob ich ihre beste Freundin anschreiben und bitten soll dass sie ihr mitteilt, sie soll sich wegen der Bude bis Ende April entscheiden und dem Vermieter gegebenenfalls bis zum 30. ihre Kündigung schicken.

geh zum Fachanwalt für Mietrecht

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Gast beutelding

Finde das Verhalten für eine Borderlinerin eigentlich recht typisch.

Bis zum Jahr 2010 habe das bei Frauen ja auch als "handelbar" betrachtet. Seitdem lasse ich da keine Frau auch nur in mein Umfeld. 2014 hatte ich im Bekanntenkreis mal so ein männliches Sorgenkind. Und Mitte des Jahres sollten dann alle rechtlichen Konsequenzen vom Tisch sein.

Borderline. Echt. Renne weit. Renne schnell. Immer.

bearbeitet von beutelding

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Finde die Adresse zur Telefonnummer von F. raus. Bei Festnetz geht das manchmal über diese Suchfunktion im " Örtlichen Telefonbuch"', wenn Du die Nummer eingibst. Dann schreibst Du ihr eben einen Brief bzw. sendest eine Kopie Deiner Kündigung oder was weiß ich an sie per Einschreiben oder auch mit zusätzlichen Rückschein. Alternativ das Ganze an ihre Eltern an sie adressiert. Wenn dort ein Einschreiben eingeht werden sie sich sicher mit ihrer Tochter in Verbindung setzen.

Ich hab die Adresse von F... die ist in meinem Navi gespeichert, wir waren ja mal gemeinsam dort gewesen. Da ich aber nicht 100% weiß ob sie dort ist (sie ist der Frage ja ausgewichen...)ist es wohl sinnvoller die Eltern erneut anzurufen wie von weareyoung vorgeschlagen. Mit ihrer Mutter hat sie mehr Kontakt als mit dem Vater, werde nachher also nochmal dort anrufen (hatte ja vorgestern auch schon gefragt ob meine Ex dort ist) die Sachlage schildern und auf eine zeitnahe Weiterleitung der Nachricht an Sally hoffen... die Mutter wird sie dann sicherlich anrufen. SMS von nem anderen Handy wäre auch ne Option... nur eigentlich will ich keinen direkten Konatkt aufnehmen, egal weswegen.

Was denn das für eine Konstellation?! Oh man...

Gemeinsamer Mietvertrag... kann nur davon abraten, mache ich nie wieder so... siehe unten mehr...

Newborn, zurücknehmen würde ich sie auch mit Kind nicht... ginge mir nur um Umgangsrecht... Ich hab wohl keine Chance ihr irgendwie die gesamten Mietkosten für die nächsten drei Monate aufzubrummen. Sie bestand damals drauf, dass ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wird dass jeder von uns NUR für je 50% der Miete und der Nebenkosten aufkommen muss und bzgl. der Miete samt Nebenkosten die Gesamtschuldnerschaft abbedungen ist... das mussten sie ich UND der Vermieter unterzeichnen...(hatte ich es erwähnt, die Frau studiert Jura...!?) Deshalb gehen die beiden Mietanteile auch von getrennten Konten ab... halt von ihrem und von meinem Konto. Der Vermieter hat sich damals widerwillig mit der Klausel einverstanden erklärt, weil sie anders nicht bereit war den Vertrag zu schließen... Vermieter hat dann aber von jedem von uns ne Elternbürgschaft verlangt. Mein vater war davon gar nicht begeistert, hat es aber gemacht. Wenn ich jetzt hergehe und sage, ich kann nicht mehr bezahlen, tritt der Vermieter deswegen nicht an Sally heran sondern an meinen Dad und das gäbe Heidenärger. ABER meine Absicht ist auch nicht mich jetzt den letzten Mietzahlungen zu entziehen. Der vermieter kann ja nun auch nichts für diesen Mist in der Beziehung...

Arbeitsagentur sowie Jobcenter hab ich heute angerufen, die sind für mich als Student angeblich unzuständig und haben mich an die Uni verwiesen. Werde da morgen ins Sekretariat gehen und fragen wohin ich mich denn jetzt wenden muss wegen Anwalt... selbst bezahlen kann ich den nicht... SIE kann sich im Fall der Fälle natürlich einen Superanwalt aussuchen. Ich hoffe aber immer noch dass es soweit nicht kommt und wir den Mietvertrag schmerzfrei bis Monatsende gekündigt bekommen. Denke eigentlich auch, auf Nachricht ihrer Mutter hin wird meine Ex da aktiv werden...

Meine Sachen sind schon zu 80% gepackt und von ihren abgesondert...

Edit: beutelding, ich hab das mit der Borderline echt nie so ernst genommen wie manche das hier anscheinend tun... eventuell fällt da meine Naivität jetzt böse auf mich zurück.

bearbeitet von mariusdb

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Bei so einem gemeinsamen Mietvertrag muss es ne Möglichkeit geben.

Ich bin kein Jurist. ABER es kann ja wohl nicht sein, dass eine Seite die Andere zum weiterzahlen/weiterwohnen zwingen kann, obwohl sie nicht mehr da wohnt. / wohnen will.

Da muss es gesetzliche Regelungen geben, wenn einer raus will.

Generell solltest du das aber mit deiner Ex klären. Das ist der kürzeste Weg.

Sie muss ja nix mehr überlegen, wenn dein Entschluss Schluss zu machen fest steht.

bearbeitet von MrJack

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Gast

EDIT: Ah, ich seh grad, der Sachverhalt ist jetzt anders...

BESORG DIR EINEN ANTRAG FÜR PROZESSKOSTENHILFE UND GEH ZUM ANWALT, notfalls bekommst du den Antrag auch von ihm.

bearbeitet von Gast

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Bei so einem gemeinsamen Mietvertrag muss es ne Möglichkeit geben.

Ich bin kein Jurist. ABER es kann ja wohl nicht sein, dass eine Seite die Andere zum weiterzahlen/weiterwohnen zwingen kann, obwohl sie nicht mehr da wohnt. / wohnen will.

Da muss es gesetzliche Regelungen geben, wenn einer raus will.

Generell solltest du das aber mit deiner Ex klären. Das ist der kürzeste Weg.

Sie muss ja nix mehr überlegen, wenn dein Entschluss Schluss zu machen fest steht.

Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages:

Haben Eheleute, nicht miteinander verheiratete Paare oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, kommt es nicht selten vor, dass im Laufe der Zeit nur einer von mehreren Mietern das Mietverhältnis beenden möchte. Zwar besteht grds. die Möglichkeit, durch eine Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind, zu erreichen, dass nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet vgl. dazu den Artikel Gemeinsamer Mietvertrag: Ausscheiden eines Mieters (Trennung, Scheidung , WG -Auflösung).

Es kann jedoch Situationen geben, in denen einem Mitmieter daran gelegen ist, dass nicht nur er aus dem Mietverhältnis ausscheidet, sondern dass das Mietverhältnis vollständig d.h. für alle Mieter beendet wird.

Wenn sich alle Vertragsparteien darüber einig sind, wird es keine Probleme geben, zumal in diesem Fall auch ein Aufhebungsvertrag mit dem Inhalt geschlossen werden kann, dass das Mietverhältnis mit Wirkung für alle Mieter einvernehmlich beendet wird.

In der Regel wird jedoch mindestens einer der Beteiligten an einer solchen Vereinbarung nicht mitwirken, sei es der Vermieter, der seine Mieter nicht verlieren möchte, oder aber der nicht auszugsbereite Mitmieter, der in der Wohnung verbleiben möchte.

Kommt es nicht zu einer Einigung über die Beendigung des Mietverhältnisses, an der alle Beteiligten mitwirken, kann das Mietverhältnis nur durch Kündigung beendet werden. Doch auch diese gestaltet sich bei einer Mietermehrheit vielfach problematisch.

Anforderungen an die Kündigung eines Mietvertrages bei einer Mehrheit von Mietern

Ein Mietverhältnis, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, kann seitens der Mieter nur gekündigt werden, wenn alle Mieter die Kündigung schriftlich erklären. Der Vermieter kann die Kündigung nur gegenüber allen Mietern gemeinsam aussprechen.

Wichtig: Die Kündigungserklärung muss bei einem Mietverhältnis, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, von allen Mietern und gegenüber allen Mietern abgegeben werden und schriftlich erfolgen.

Im Falle der Kündigung bei einer Mietermehrheit kann es zu Problemen kommen, die im Folgenden ohne Anspruch auf Vollständigkeit veranschaulicht werden sollen.

Anspruch auf Abgabe einer Kündigungserklärung gegen den Mitmieter

Probleme kann es geben, wenn sich der Mieter, der in der Wohnung bleiben möchte, mit der Kündigung nicht einverstanden erklärt und keine entsprechende Kündigungserklärung abgibt. Da die Kündigung nur von allen Mietern gemeinsam ausgesprochen werden kann, ist derjenige Mieter, der das Mietverhältnis beenden möchte, darauf angewiesen, dass der bzw. die anderen Mieter an der Kündigung mitwirken.

Tun sie dies nicht, stellt sich die Rechtslage wie folgt dar:

Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt. Dieser Anspruch besteht uneingeschränkt, wenn nicht miteinander verheiratete Paare, Mitglieder einer Wohngemeinschaft oder Eltern und ihre Kinder eine Mietermehrheit bilden.

Sonderfall Ehe

Sind Eheleute gemeinsam Mieter, sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Im Falle einer Mitmieterschaft unter Eheleuten dürfen einem Kündigungsverlangen keine Gesichtspunkte aus den Gründen (nach-) ehelicher Solidarität entgegenstehen.

Solche Gesichtspunkte stehen regelmäßig bei einem bereits abgeschlossenen Scheidungsverfahren nicht entgegen. Anders ist das Zustimmungsverlangen zu beurteilen, wenn das Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen oder sogar noch nicht anhängig ist. Dann kann die Einwilligung zur Kündigung erst verlangt werden, wenn die Trennung der Eheleute endgültig ist und zugleich der mit der Ehe verbundene Treu-und-Glaubens-Grundsatz nicht verletzt wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2010 – 4 UF 154/10).

Auch nach Abschluss des Scheidungsverfahrens kann eine Zustimmung zur Kündigung nicht verlangtwerden, wenn der ausziehende Ehegatte dem anderen zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist. Den Ausschluss des Anspruches wird man wohl aber nur dann bejahen können, wenn die Unterhaltsverpflichtung auch eine Zahlung der Miete in der Höhe mit einschließt, wie sie für die ehemals gemeinsame Wohnung geleistet wurde.

Vollmachtlösung

In Anbetracht der Probleme, die die Kündigung bei einer Mehrheit von Mietern mit sich bringen kann, empfiehlt es sich, schon frühzeitig –möglichst bei Abschluss des Mietvertrages- Vorkehrungen zu treffen, um eine mögliche spätere Kündigung auch ohne weitere Mitwirkung des Mitmieters umzusetzen.

Eine Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages kann auch ohne weitere Zustimmung des Mitmieters erfolgen, wenn dieser dem anderen Teil zuvor eine Vollmacht erteilt hat, die den anderen Mitmieter ermächtigt, die Kündigungserklärung später in seinem Namen mit abzugeben.

Die Vollmacht sollte jedoch nicht in einem formularmäßigen Mietvertrag erteilt, sondern individuell ausgehandelt werden, da eine formularmäßige Vollmachtserteilung regelmäßig als unwirksam erachtet wird.

bearbeitet von Phos4*
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Für mich auch nicht ganz uninteressant; müsste ja auch auf Wohngemeinschaften mit gemeinsamem Mietvertrag übertragbar sein...

Faktisch wird es doch aber so aussehen, dass, wenn der TE sich nun auf Zahlungsunfähigkeit beruft und seinen Mietanteil schuldig bleibt, der Vermieter zumindest während der dreimonatigen Kündigungsfrist nicht gegen die Ex-Freundin vorgehen kann, um die ausstehende Miete von ihr zu bekommen, da das vertraglich ausgeschlossen wurde? Der Vermieter müsste doch dann den TE auf Zahlung seines Anteils verklagen, beziehungsweise sich auf Grundlage der Elternbürgschaft an den Vater des TE halten/ggfs diesen verklagen?

Das Einfachste wird doch sein - vorausgesetzt, die Dame kündigt brav bis zum 30. April - dass der TE bis zum Ende der Kündigungsfrist wie ausgemacht fünfzig Prozent der Miete trägt. Was mit ihren fünfzig Prozent ist, dürfte ja die Angelegenheit des Vermieters sein.

Es lohnt sich in meinen Augen nicht, wenn er die letzten Mieten aus Trotz schuldig bleibt, um seine Ex-Schnalle zu ärgern. So, wie er sie beschreibt, wird sie das nicht schlucken und ob/inwieweit dem TE von irgendeiner Stelle kostenloser Rechtsschutz bewilligt wird, ist ja auch nicht gesagt. Hinzu kommt, dass Prozesse sich lange hinziehen können und der TE sich so innerlich nur immer weiter mit dem Thema "Selina" beschäftigt/beschäftigen muss. Ich glaube, mir wäre es wichtiger, den ganzen Scheiß so schnell und sauber wie möglich hinter mir zu lassen. Alles andere kostet unnötig Kraft und Energie, die anderswo bestimmt besser investiert sind.

bearbeitet von deniero1992

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Phos, genau die Seite hatte ich auch gefunden und das deckt sich ja ziemlich genau mit dem was der Vermieter mir sagte...

deniero, eben. Ich habe auch nicht vor einen Rechtsstreit anzuzetteln wenn es sich irgend vermeiden lässt.

Neuester Stand:

Eventuell hat sich das Prob der Kündigung bald gegessen. Ich habe eben mit ihrer Mutter telefoniert. Die Mutter teilte mir sofort mit dass sie nichts von ihrer Tochter gehört hat... ob das stimmt oder nicht, keine Ahnung... nur komisch dass sie mir das so unter die Nase reibt? Jedenfalls hab ich ihr gesagt, Sally sei vorgestern verduftet und habe nur einen Zettel hinterlassen, dessen Inhalt ich als Beendigung der Beziehung werte. So oder so hätte ich nach dieser Aktion mit der beziehung abgeschlossen.Die Mutter fing dann gleich an von wegen, damit wolle sie nichts zu tun haben und das müssten wir unter uns regeln. Ich meinte nur das ginge nicht, weil Sally mich überall blockiert und ich bzw. der Vermieter bräuchten aber bis Monatsende ein klares Statement (schriftlich) von ihr wegen der Wohnung. also entweder Kündigung, oder sie teilt dem Vermieter mit dass sie einen neuen Vertrag für sich alleine will aber das muss bis Ende April passieren. Habe sie dann gebeten das ihrer Tochter so weiterzugeben... hat sie geseufzt und meinte ok, sie ruft sie heute abend noch an.

Bin mal gespannt ob ich dann nachher was höre

bearbeitet von mariusdb

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Ist nicht euer Ernst?

Sie hat Probleme?

In der Küche fand ich dann eine nachricht von ihr vor die lautete: Lieber Marius, ich muss mir über einiges klar werden. Deshalb fahre ich für ein paar Tage weg. Bitte gib mir diese Zeit zum Nachdenken. Ich melde mich bei Dir, wenn ich soweit bin. Deine Sally.

Nur negativ Fanatiker hier? Hätte sie Schluss machen wollen, hätte sie bestimmt nicht mit DEINER Sally unterschrieben.

Sie bittet Dich um Zeit, Warum gibst Du ihr diese nicht?

Warum lässt Du den eifersüchtigen Kontrollfreak heraus hängen? Da ist es doch kein Wunder das sie Dich blockt.

Ich drehe hier gerade total am Rad. Natürlich hab ich auch prompt die nächsten Fehler gemacht und sie nochmal probiert anzurufen. Ging nicht ran. Habe dann bei ihren Eltern auf dem Festnetz angerufen dort ist sie nicht. Ja es bleiben dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten F. oder diese Melissa, das ist Sallys beste Freundin... Ich hatte aber gleich eher den Verdacht dass sie wieder bei ihm ist, Melissa hat nicht so viel Platz in ihrer Wohnung und meine Eifersucht lief eh schon Amok... Ich Sally also ne WhatsApp geschickt: Soso bist wieder bei falko? Sie: Es ist doch egal wo ich bin. Ich habe dich gebeten mir ein paar Tage zeit zu geben. Bitte respektiere das. Ich: naja du warst gerade zwei Wochen im urlaub mit ihm, und jetzt bist du schon wieder bei ihm. Langsam kommt mir das vor als wärt ihr beide in ner Beziehung und nicht wir. Sie: Sorry aber ich will mich jetzt nicht streiten und da du nicht akzeptierst dass ich etwas Zeit brauche, blockiere ich dich erst einmal.

Den ganzen Hirnfick den Du danach betreibst, ob Kind von Dir oder von F, wo sie ist, warum sie ist, ob sie ist, den hast Du TE Dir ganz alleine zu zu schreiben.

Statt die Finger still zu halten, ziehst Du den kompletten Panikmodus durch und kündigst die Wohnung, stalkst sie am Telefon und zerstörst damit jedwede Möglichkeit auf eine heilvolle Beziehung.

Aber NÖ, die Frau ist ja Schuld :good::crazy::help::cray:

Wir alle werden zu der Wahrheit geführt, für die wir bereit sind.

Wie wahr, wie wahr.

bearbeitet von EndlessPerdition
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Warum lässt Du den eifersüchtigen Kontrollfreak heraus hängen? Da ist es doch kein Wunder das sie Dich blockt.

Ich drehe hier gerade total am Rad. Natürlich hab ich auch prompt die nächsten Fehler gemacht und sie nochmal probiert anzurufen. Ging nicht ran. Habe dann bei ihren Eltern auf dem Festnetz angerufen dort ist sie nicht. Ja es bleiben dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten F. oder diese Melissa, das ist Sallys beste Freundin... Ich hatte aber gleich eher den Verdacht dass sie wieder bei ihm ist, Melissa hat nicht so viel Platz in ihrer Wohnung und meine Eifersucht lief eh schon Amok... Ich Sally also ne WhatsApp geschickt: Soso bist wieder bei falko? Sie: Es ist doch egal wo ich bin. Ich habe dich gebeten mir ein paar Tage zeit zu geben. Bitte respektiere das. Ich: naja du warst gerade zwei Wochen im urlaub mit ihm, und jetzt bist du schon wieder bei ihm. Langsam kommt mir das vor als wärt ihr beide in ner Beziehung und nicht wir. Sie: Sorry aber ich will mich jetzt nicht streiten und da du nicht akzeptierst dass ich etwas Zeit brauche, blockiere ich dich erst einmal.

Unter Bezugnahme auf die fetten Stellen - ich kann den Unmut des TE schon verstehen. Sie weiß doch, dass er nicht mit F kann. Trotzdem fährt sie erst mit ihm in den Urlaub, und ist nun vermutlich wieder dort. Sollte sie nicht dort sein, hätte sie auf die Frage des TE doch wenigstens antworten können "Nein, ich bin da und da." Eben weil sie weiß, wie der TE zu F steht.

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Warum lässt Du den eifersüchtigen Kontrollfreak heraus hängen? Da ist es doch kein Wunder das sie Dich blockt.

Ich drehe hier gerade total am Rad. Natürlich hab ich auch prompt die nächsten Fehler gemacht und sie nochmal probiert anzurufen. Ging nicht ran. Habe dann bei ihren Eltern auf dem Festnetz angerufen dort ist sie nicht. Ja es bleiben dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten F. oder diese Melissa, das ist Sallys beste Freundin... Ich hatte aber gleich eher den Verdacht dass sie wieder bei ihm ist, Melissa hat nicht so viel Platz in ihrer Wohnung und meine Eifersucht lief eh schon Amok... Ich Sally also ne WhatsApp geschickt: Soso bist wieder bei falko? Sie: Es ist doch egal wo ich bin. Ich habe dich gebeten mir ein paar Tage zeit zu geben. Bitte respektiere das. Ich: naja du warst gerade zwei Wochen im urlaub mit ihm, und jetzt bist du schon wieder bei ihm. Langsam kommt mir das vor als wärt ihr beide in ner Beziehung und nicht wir. Sie: Sorry aber ich will mich jetzt nicht streiten und da du nicht akzeptierst dass ich etwas Zeit brauche, blockiere ich dich erst einmal.

Unter Bezugnahme auf die fetten Stellen - ich kann den Unmut des TE schon verstehen. Sie weiß doch, dass er nicht mit F kann. Trotzdem fährt sie erst mit ihm in den Urlaub, und ist nun vermutlich wieder dort. Sollte sie nicht dort sein, hätte sie auf die Frage des TE doch wenigstens antworten können "Nein, ich bin da und da." Eben weil sie weiß, wie der TE zu F steht.

Achso. Wenn Deine Freundin total eifersüchtig darauf reagiert das Du Zeit mit Deinen Kumpels verbringst, Bier trinkst, am Auto schraubst, Fußball spielst, Playstation zockst, dann hast Du nicht die Eier in der Hose und belügst Deine Freundin. :good:

Ansonsten, darf sich der TE gerne fragen, bei all der für ihn unbequemen Wahrheit, in wem das Gefühl ist?

bearbeitet von EndlessPerdition

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