Gekündigt werden wegen Krankheit?

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Hallo zusammen,

Mal ein etwas anderes Thema aber ich brauche dringend Hilfe...
Ich wurde bei meinem Job letztes Jahr im August angestellt. Seitdem musste ich schon 2-mal in Quarantäne, weil einmal meine Freundin und einmal mein Kumpel an Corona erkrankt sind (habe aber im Homeoffice arbeiten können und den Rückmeldungen zufolge meine Arbeit gut erledigt).
Dieses Jahr im Februar war ich dann dran und bin erkrankt. Leider hatte ich auch einen langen Verlauf und war bis vor einer Woche krankgeschrieben (insgesamte Fehlzeit: 4 Wochen). Mein Chef hat am Anfang gefragt ob ich (trotz der Erkrankung) nicht vielleicht im Homeoffice arbeiten könnte aber ich war komplett Platt und Bettlägerig. Als ich das dann abgelehnt bzw. die Krankschreibung vorgezeigt habe, hatte er etwas genervt reagiert aber ich dachte mir nichts dabei. Montag bin ich ins Büro gekommen und mir wurde gesagt das ich gekündigt werde. Grund: Ich habe zu viel gefehlt in letzter Zeit. WAS??  
Ich habe mich im Internet schon informiert und dort stand: „Eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, wenn das Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – erheblich gestört ist. Damit sie ausgesprochen werden kann, braucht es triftige Gründe...“ (quelle: [Werbelink entfernt] ). Sorry, aber das ist doch kein triftiger Grund?! Ich habe mich früh genug Krankgemeldet und immer alles zeitig vorgewiesen. Ist euch schon mal was ähnliches passiert? Ich weiß nicht wie ich jetzt weiter vorgehen soll bzw. was ich machen kann... habt ihr Ideen? 
Es geht mir mittlerweile gar nicht mehr um die Arbeitsstelle an sich sondern ehr um mein Recht als Arbeitnehmer. 

Bin über jede Hilfe Dankbar!

bearbeitet von Hexer
Werbelink entfernt

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Wichtiger Ansatz: wie groß ist das besagte Unternehmen? Bei einem kleineren Betrieb hast du keine Chance. Corona macht aus Sicht des Arbeitgebers hier viel möglich.

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Dir eine ordentliche Rechtsberatung suchen. Gibt im Internet oder telefonisch meistens die Möglichkeit an eine kostenlose kurze Beratung  von 10-15 Minuten zu kommen. Das sollte für eine erste EInschätzung reichen.

Danach gehst du zum Arbeitsgericht und reichst Klage ein. Das mündet dann erstmal in einem Gütetermin (wird normalerweise mit 15 Minuten angesetzt). Hier muss dann der Beklagte bzw sein Anwalt Stellung nehmen und der vorsitzender Richter wird seine Einschätzung zu dem Fall abgeben und einen Kompromiss vorschlagen. Im besten Fall gibt's hier schon eine Einigung, wenn beide Seiten den Kompromiss akzeptieren bzw sich untereinander einigen und bis hierhin ist auch alles kostenlos und du brauchst keinen Anwalt.

Andernfalls gibts einen richtigen Gerichtstermin einige Wochen/Monate später (dafür brauchst du dann einen Anwalt). Bis kurz vor dem eigentlichen Gerichtstermin hast du auch immer die Möglichkeit die Klage zurückzuziehen, ohne das dir irgendwelche Kosten entstehen.

Wenn du also einfach nur austesten willst was so Sache ist, dann auf jeden Fall Klage einreichen und dir anhören was im Gütetermin so erzählt wird. Danach kannst du dir immer noch überlegen ob du das Ganze fallen lässt oder doch ordentlich vor Gericht ziehst.

Falls du dir nach einer ersten Einschätzung sicher bist, dass sich das lohnt und du durchziehen willst, dann solltest du dir allerdings direkt einen Anwalt nehmen, der auch schon Anklage und Gütetermin regelt.

Wenn du jetzt arbeitslos bist kannst du auch bei der Bundesagentur für Arbeit um eine entsprechende Übernahme von Rechtsberatungs- und später dann auch Anwaltskosten bitten. Dauert aber meistens ein bisschen bis das genehmigt wird und du musst die überzeugen, dass dein Anliegen vor Gericht zumindest unklar ist und du Chancen auf "Sieg" hast. Absolut chancenlose Klagen werden nicht finanziert..

bearbeitet von Apfelschäler
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Aus der Sicht vom Unternehmer ist deine Kündigung für mich absolut nachvollziehbar.

Du kriegst volles Gehalt, deine Kollegen müssen dauernd deine Arbeit mitmachen. Findest du das fair?

4 Wochen sind einfach sehr lange und du hast 0 Willen gezeigt, vielleicht von zu Hause was erledigen zu wollen. Hättest doch zumindest in der letzten Woche anbieten können 2-3 Stunden täglich ein paar Arbeiten abzunehmen.

 

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vor 3 Stunden, Millefiori schrieb:

Wichtiger Ansatz: wie groß ist das besagte Unternehmen? Bei einem kleineren Betrieb hast du keine Chance. Corona macht aus Sicht des Arbeitgebers hier viel möglich.

Hat ca. 60 Angestellte.. 

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vor 3 Stunden, Malik91 schrieb:

Ich wurde bei meinem Job letztes Jahr im August angestellt.

Falls noch in der Probezeit (6 Monate?) kann dein Chef dir natürlich auch ohne Angaben von Gründen kündigen. 

 

Ansonsten hat er es (rein rechtlich) schwer. Ist aber die Frage inwieweit ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis noch Sinn macht! 

https://www.youtube.com/watch?v=Yzz6dsETBvA

bearbeitet von ElCurzo
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Dein Arbeitgeber wäre selten dämlich wenn er dir den Grund den er dir gesagt hat in die Kündigung schreibt. War halt mündlich ehrlich dir gegenüber, aber in der Kündigung wird was anderes stehen.

Ich selbst als Arbeitgeber würd dich auch raushauen, sorry aber 4 Wochen so krank sein dass ich GARNIX daheim am PC machen kann, das gibts halt nicht. Warst halt faul.

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Gast

Such Dir im Zweifel nen Anwalt und hör auf, Dir Rechtsrat  in einem Puforum mit halbgaren Kommentaren mit moralischem Senf hintendran reinzuziehen. 

Vor Gericht wird  selbst im Erfolgsfall aber wahrscheinlich  nur eine Abfindung verhandelt werden, weil das Vertrauensverhältnis zw. AG und AN erschüttert ist. Bei Deiner Dauer der Betriebszugehörigkeit wird die nicht so hoch. 

Warte, bis Du die Kündigung hast, biete Deine Arbeitskraft an und dokumentiert das. Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine 3Wochen Frist nach Kündigung. 

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Am 11.3.2021 um 11:58 , RoyalDutch schrieb:

Wann wurdest du gekündigt? Hast du noch Probezeit?

Probezeit kann max. 6 Monate lang gehen und wenn er seit August dort arbeitet bzw. dort gearbeitet hat, sollte die Kündigung kurz nach dem Ende der Probezeit erfolgt sein.

Sollte das so stimmen stellt sich die Frage, warum der Chef nicht noch "rechtzeitig" in der Probezeit gekündigt hat.

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vor 2 Minuten, J.Peterson schrieb:

Probezeit kann max. 6 Monate lang gehen und wenn er seit August dort arbeitet bzw. dort gearbeitet hat, sollte die Kündigung kurz nach dem Ende der Probezeit erfolgt sein.

Sollte das so stimmen stellt sich die Frage, warum der Chef nicht noch "rechtzeitig" in der Probezeit gekündigt hat.

ja ist knapp daher die Frage wann die Kündigung erfolgte. Wenn er zum 15.08. angefangen hat wäre er noch knapp drin.

Aber der Te hat hier drauf nicht geantwortet.

 

bearbeitet von RoyalDutch

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Am 11.3.2021 um 13:38 , Yolo schrieb:

Aus der Sicht vom Unternehmer ist deine Kündigung für mich absolut nachvollziehbar.

Du kriegst volles Gehalt, deine Kollegen müssen dauernd deine Arbeit mitmachen. Findest du das fair?

4 Wochen sind einfach sehr lange und du hast 0 Willen gezeigt, vielleicht von zu Hause was erledigen zu wollen. Hättest doch zumindest in der letzten Woche anbieten können 2-3 Stunden täglich ein paar Arbeiten abzunehmen.

 

Ich kann den Chef auch verstehen aber auf der anderen Seite ist man als Mitarbeiterentweder krankgeschrieben und arbeitet in dieser Zeit nicht oder man meldet sich wieder arbeitsfähig und ist vollständig einsatzfähig. 

So halbe Sachen würden viel eher Zweifel wecken warum er nicht einfach den ganzen Tag im Home Office ist- "wenn er ein paar Stunden täglich arbeiten kann ist er doch gar nicht so krank" etc

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vor einer Stunde, J.Peterson schrieb:

Ich kann den Chef auch verstehen aber auf der anderen Seite ist man als Mitarbeiterentweder krankgeschrieben und arbeitet in dieser Zeit nicht oder man meldet sich wieder arbeitsfähig und ist vollständig einsatzfähig. 

@Malik91

kumpel, freundin und jetzt noch selber dran. da wäre ich als chef auch nicht sehr begeistert davon. 

du hast einen neuen job in diesen schwierigen zeiten bekommen und du hast nicht gut auf dich aufgepasst. ich denke für euch alle drei wäre das vermeidbar gewesen aber so ist das halt im leben. man kann nicht alles haben.

kannst du mich gerne aufklären malik falls anders sein sollte.

 

 

 

bearbeitet von Muğam

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Am 11.3.2021 um 11:32 , Malik91 schrieb:

Es geht mir mittlerweile gar nicht mehr um die Arbeitsstelle an sich sondern ehr um mein Recht als Arbeitnehmer

haha, seit August angestellt und seitdem 2 mal in Quarantäne + 4 Wochen Totalausfall und nun die Rechte als Arbeitnehmer einfordern. 

Wenn die Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate erfolgte, also spätestens am letzten Tag dieser 6 Monate erfolgte, sind deine rechte als Arbeitnehmer sehr begrenzt. In anderen Fällen (Fristen beachten) kannst du mit einer Kündigungsschutzklage ein bissl Abfindung versuchen zu ergaunern, aber die Abfindung +X wird dir dein Anwalt in Rechnung stellen!

 

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Man kann ein mal Pech haben, aber zwei mal Quarantäne in der Probezeit? Als Vorgesetzter mit Erfahrung ist man da bei gewissen Sachverhalten etwas vorsichtig. Man trifft heutzutage leider sehr oft auf Leute, die ständig irgendwelche banalen Probleme haben und dafür Verständnis vordern, es hinterfragt sich aber niemand weshalb immer nur man selber ständig Probleme hat die andere nicht haben.

Meine Meinung, in der Probezeit müsste ich schon halb tot sein, bevor ich eine AU abgeben würde.

 

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