Beleidigung - Wieviel kostet ein "Verpiss dich, du Nazi"?

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Naja, die Frau mit Kinderwagen war ja nicht weit entfernt (vermutlich seine Freundin?).

Ich überlege, vielleicht den Fragebogen doch zurückzuschicken und nur anzukreuzen, dass ich das Aussage-/Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehme.

Gar nicht zu reagieren auf einen behördlichen Brief kommt mir falsch vor. Das wirkt doch unseriös.Ich bin schließlich kein Student mehr, dem man das vielleicht duchgehen ließe.

Außerdem steht in dem Brief auch etwas, wenn ich nicht antworte, würden sie weitere Ermittlungsmaßnahmen ergreifen.

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vor 12 Stunden, KommodoreB schrieb:

Der Polizist war sehr nett und meinte auch, dass in 99% der Fälle nichts passieren würde, sie, die Polizisten, würden auch oft beleidigt und nichts würde passieren.

Nett plaudern ist ne angehmene Art zu ermitteln. Würdste auch so machen, wenns dein Job wär. Darum sowas nicht mehr machen.

Helfen kann dir nur ein Anwalt. Üblicherweise läßt der sich die Akte kommen und macht dann ne Schutzschrift. Und schickt dir ne Honorarnote.

Solche Klamotten werden übrigens wirklich fast immer eingestellt. Weil kaum wer Zeit und Lust hat, sich damit zu beschäftigen. Gibt dabei aber auch jede Menge Unwägbarkeiten.

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Gast

ein kerl wie ein baum mit gefängnistattoos rennt zur polizei weil ihn jemand beleidigt haben soll. wie süß. ❤️ die tatsache das für sowas überhaupt ein blatt papier verschwendet wird auf dem der te angeschrieben wird. das sind wirklich first world problems. ❤️

aus erfahrung: bleib cool. das ding erledigt sich mit der zeit. gerichte (auch zivilgerichte) sind hoffnungslos überfordert. sowas landet im papierwolf. die haben andere sachen zu tun.

falls es irgendwie möglich ist das sowas doch mal vor gericht landet gebe mir biiiiitte bitte bitte bescheid. ich möchte unbedingt im gerichtssaal sein und die aussage von dem bully hören. wie er mit tränen in den augen jammert das du ihn ein nazi genannt hast *wäh wäh*. und dann hast du auch noch gesagt er soll sich verpissen *heul flen*. das wird die beste folge von barbara salesch ever. ❤️

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vor 6 Stunden, KommodoreB schrieb:

 

Ich überlege, vielleicht den Fragebogen doch zurückzuschicken und nur anzukreuzen, dass ich das Aussage-/Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehme.

Gar nicht zu reagieren auf einen behördlichen Brief kommt mir falsch vor. Das wirkt doch unseriös.Ich bin schließlich kein Student mehr, dem man das vielleicht duchgehen ließe.

Außerdem steht in dem Brief auch etwas, wenn ich nicht antworte, würden sie weitere Ermittlungsmaßnahmen ergreifen.

Auf den Brief nicht zu reagieren wirkt nur erwachsen.

Hast Du einen Papi-Komplex?

es ist dein gutes Recht, nicht zu reagieren und für dich von ungeheurem Vorteil im Verfahren.

Wenn es nämlich nicht eingestellt wird, hast du, auch ohne Zeugen, schon aus strafprozessualen Gründen im Verfahren schlechtere Karten. es gibt in deutschland kein Rechtskonstrukt wie "Aussage gegen Aussage". Statt dessen: Der Kläger ist im Prozess Zeuge, er darf nicht lügen, du als Beschuldigter schon. Schon deshalb ist seine Aussage mehr wert.

Ja, sie werden weiter ermitteln. Wahrscheinlich so: Dein Perso- oder Führerscheinbild wird mit sieben anderen Köpfen auf ein A4 Blatt kopiert und der Kläger zur Zeugenvernehmung geladen, um dich zu identifizieren.

Mal sehen, ob er überhaupt kommt. Es ist das eine, kurz mal ne Strafanzeige abzusetzen um jemandem eins reinzudrücken und sich stark zu fühlen. Wenn das mir aber plötzlich selbst Scherereien verursacht, weil ich zur polizei rennen muss...

Wenn er kommt, du weißt, wie lebensecht Persophotos sind. Wird er Dich da überhaupt identifizieren können?

Du hast gute Chancen, dass das Verfahren danach schon eingestellt wird.

Falls der Polizist nicht nett am ermitteln war.

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Hach... die Polizei hat kein Bock auf so einen Kinderkram. Ich wurde vor Jahren von der Polizei angerufen welche mir mitteilte meine ehemalige Stallvermieterin habe mich anzeigen wollen. Sie hätten die Anzeige nicht aufgenommen. (Hätten sie eigentlich sogar machen müssen.) War auch so ein Ego-Ding von der Dame. Hatte mir anwaltlich gedroht, weil ein Bild von ihr und ihrem Pony noch bei einer Uploadplattform zu finden war (nur mit exakt genauem Link). Ich hatte mehrmals die Betreiber per Mail ersucht dieses Bild zu löschen. Es kam nie eine Antwort. Besagte Dame hatte sich Monate zuvor sehr über dieses Bild in einem Kalender gefreut UND zusätzlich dieses Bild auf ihrer eigenen Homepage unter IHREM Copyright mit Postkartenfunktion veröffentlicht. Sehr interessant. Die Polizei fand diese Anzeige nur lächerlich und wir hatten ein sehr nettes Telefonat.

Ganz ehrlich, wie oft höre ich von meinen Schülern "Frau XY, der Peter hat meinen Stift geklaut!" Sorry, ich ignoriere das auch. Sollen sie mal lernen diese Dinge angemessen unter sich zu regeln.

Schildere den Sachverhalt. Schreibe auf was sich zugetragen hat. Vermeide Sätze wie "Ich glaube... Ich weiß nicht mehr... Ich bin mir nicht sicher..." 

Formuliere deinen Brief knapp, sachlich und bestimmt.

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vor 6 Stunden, Samtschnute schrieb:

 

Ganz ehrlich, wie oft höre ich von meinen Schülern "Frau XY, der Peter hat meinen Stift geklaut!" Sorry, ich ignoriere das auch. Sollen sie mal lernen diese Dinge angemessen unter sich zu regeln.

Schildere den Sachverhalt. Schreibe auf was sich zugetragen hat. Vermeide Sätze wie "Ich glaube... Ich weiß nicht mehr... Ich bin mir nicht sicher..." 

Formuliere deinen Brief knapp, sachlich und bestimmt.

Mir ist nicht klar, was deine Photogeschichte mit dem vorliebenden Fall zu tun hat. Es handelt sich doch hier um völlig verschiedene Delikte und Fälle. Zudem war in deinem Fall die Beschuldigte bekannt.

Für die Schüler kommt halt dann noch in Frage, sich zu prügeln, wenn die Lehrerin nicht moderiert oder recht spricht. Und wenn Lehrer wegsehen, unterstützen sie halt auch jegliches Mobbingverhalten.

Ebenfalls verstehe ich nicht, was der Vorteil entgegen unseres Rates sein sollte, doch einen Brief zu schreiben? Hier fehlt die Argumentation.

Ich meine, hier geht es schließlich um die Verteidigung in einem Strafprozess, in dem schon das Vorhandensein eines solchen Briefes entscheidende prozessuale Konsequenzen hat.

Meiner Ansicht nach ganz die falsche Gelegenheit, Schulaufsatz mit "vermeide Sätze wie" und "Formuliere deinen Brief knapp, sachlich und bestimmt" zu üben.

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Ich frage mich wie du darauf kommst, dass ich und meine Kollegen bei Mobbing wegschauen könnten. Gelinde gesagt, beschäftigt uns Mobbing tagtäglich, weshalb wir viele Stunden außerhalb des Unterrichts in der Schule verbringen. Täglich!!! 

Oben genannter Satz entspringt bei Schülern aus anderen Beweggründen und ist Kinderkacke. Das wissen die auch selbst.

 

Wenn der andere es hier in diesem Fall darauf anlegt, ist der Schuldige auch bekannt. Zeugen plus Personengegenüberstellung. Ich sehe den Vorteil nicht zu argumentieren er sei es es nicht gewesen.

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vor 18 Minuten, Samtschnute schrieb:

Ich frage mich wie du darauf kommst, dass ich und meine Kollegen bei Mobbing wegschauen könnten. Gelinde gesagt, beschäftigt uns Mobbing tagtäglich, weshalb wir viele Stunden außerhalb des Unterrichts in der Schule verbringen. Täglich!!! 

Oben genannter Satz entspringt bei Schülern aus anderen Beweggründen und ist Kinderkacke. Das wissen die auch selbst.

 

Wenn der andere es hier in diesem Fall darauf anlegt, ist der Schuldige auch bekannt. Zeugen plus Personengegenüberstellung. Ich sehe den Vorteil nicht zu argumentieren er sei es es nicht gewesen.

Mobbing geschieht genau über solche Aktionen. Ich klaue meinem mitschüler etwas, die Lehrerin reagiert nicht und unterstützt damit das Mobbing, weil dem Gemobbten gezeigt wird, dass er keine Chance hat sich zu wehren und keine Unterstützung bekommt. der oder die Täter werden durch die ausbleibende Sanktion bestätigt und ermutigt, weiterzumachen. Ihr handeln wird von der lehrerin als Kinderkacke verharmlost.

Reagieren hilft, nicht stundenlang außerhalb des Unterrichts in der Schule verbringen.

On Topic:

Fälle der Beleidigung liegen gewöhnlich nicht im öffentlichen Interesse der Strafverfolgung.

deshalb wird sich auch der Ermittlungsaufwand sehr in Grenzen halten.

Es wird hier auch keine persönliche Gegenüberstellung geben. Ein mögliches Verfahren dazu habe ich oben beschrieben. Wenn der Beklagte unbekannt bleibt, wird auf jeden Fall eingestellt.

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10 - 20 Tagessätze kann das schon geben. Mach eine Gegenanzeige wegen dem Verpiss dich, dann wird es eingestellt bzw auf den Privatklageweg verwiesen.

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Am 26.3.2019 um 07:32 , Deborah schrieb:

Mobbing geschieht genau über solche Aktionen. Ich klaue meinem mitschüler etwas, die Lehrerin reagiert nicht und unterstützt damit das Mobbing, weil dem Gemobbten gezeigt wird, dass er keine Chance hat sich zu wehren und keine Unterstützung bekommt. der oder die Täter werden durch die ausbleibende Sanktion bestätigt und ermutigt, weiterzumachen. Ihr handeln wird von der lehrerin als Kinderkacke verharmlost.

Reagieren hilft, nicht stundenlang außerhalb des Unterrichts in der Schule verbringen.

On Topic:

Fälle der Beleidigung liegen gewöhnlich nicht im öffentlichen Interesse der Strafverfolgung.

deshalb wird sich auch der Ermittlungsaufwand sehr in Grenzen halten.

Es wird hier auch keine persönliche Gegenüberstellung geben. Ein mögliches Verfahren dazu habe ich oben beschrieben. Wenn der Beklagte unbekannt bleibt, wird auf jeden Fall eingestellt.

Mein Stundeneinstieg demletzt in Geschichte 6. Klasse: Tafelanschrieb "Du bist ein Hurensohn!" Schimpfte ein Schüler seinen Klassenkameraden beim Betreten des Klassenrauns. 15 Minuten Diskussion und Ansprache zu dem Thema. Die Mobben sich in einer Tour. Über WhatsApp. In ihrer Freizeit. Meine Unterrichtszeit in der ich wirklich Unterricht machen kann ohne Beleidigungen zu ahnden, asoziales Verhalten zu sanktionieren und Respekt zu predigen, beschränkt sich auf ein Minimum. Da interessiert mich der Bleistift einen feuchten Dreck, wenn die zwei Streithähne hinterher sich grinsend zum Zocken nach der Schule verabreden.

Sind wir Kollegen? Ich habe vom Dorfgymnasium bis über Hauptschule in schwächerem sozialen Milieu alles durch. Vielleicht können wir uns ja per PN zu dem Thema austauschen. 

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Je mehr ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich, dass da gar nichts mehr kommt.

Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein weiteres Schreiben kommt, hat der nette Polizist keinen Vermerk gemacht. Und dann müsste wohl in der Tat der andere Typ auf der Wache Fotos vergleichen usw. Und das glaube ich kaum, dass der das mit 3 Wochen Abstand immer noch will. Zumal ich ihn gar nicht beleidigt habe.

Aber mal unterstellt, er hat sich verhört, hat eine Rechtsschutzversicherung und bleibt hartnäckig:

Was wäre eigentlich in so einem Fall der schlimmstmögliche Ausgang?

Könnte mich der Typ nach seiner Logik vielleicht auch noch auf Schmerzensgeld verklagen?

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Gast
vor 58 Minuten, KommodoreB schrieb:

Könnte mich der Typ nach seiner Logik vielleicht auch noch auf Schmerzensgeld verklagen?

jeder kann dich wegen allem verklagen... die Frage ist, ob er Recht bekommt

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Am 24.3.2019 um 03:17 , KommodoreB schrieb:

Just in dem Augenblick kam aber ein kräftiger Bursche mit Bomberjacke und vielen Tattoos um die Ecke und stellte mich gleich aggressiv zur Rede usw.

vor 8 Stunden, uincom schrieb:

10 - 20 Tagessätze kann das schon geben. Mach eine Gegenanzeige wegen dem Verpiss dich, dann wird es eingestellt bzw auf den Privatklageweg verwiesen.

Ich denke wenn der andere deutlich Größer und Stärker ist, wird er glaubhaft machen können das er nicht aufgemuckt hat - dazu kommt, solches Vorgehen machen gerne Menschen die schon viel Kontakt mit der Polizei hatten (fuchtelt gleich mit Fäusten rum aber dackelt dann ab... macht ne Anzeige) - ich denke das verläuft im Sande und wird auf "klärt das privat" hinaus laufen.

Prinzipiell bei solchen Sachen immer "unwissend" sein - schuldfähig bist du ja erst wenn dir dein Fehlverhalten klar ist, wenn du nix weißt...  

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vor 12 Stunden, KommodoreB schrieb:

Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein weiteres Schreiben kommt, hat der nette Polizist keinen Vermerk gemacht.

Wie kommste denn darauf? Wär nicht unwahrscheinlich, wenn dein Fall wegen geringer Priorität erst nach Monaten weiter bearbeitet wird. 

 

vor 12 Stunden, KommodoreB schrieb:

Und dann müsste wohl in der Tat der andere Typ auf der Wache Fotos vergleichen usw.

Und wie kommste darauf?

Wie ermittelt wird, hängt auch vom Ermittler ab. Aufm Dorf, wo wenig los ist,  klingeln schon mal zwei Streifenbeamte engagiert an der Wohnungstür, und gucken wer aufmacht. Um das Gesicht mit einem Blitzerfoto zu vergleichen. Wegen ein paar km/h zu schnell gefahren. In Großstädten wird dagegen garnicht erst geblitzt, wenns Wetter nicht passt. Weil genug anderes zu tun ist. Also, manchmal Also, hat mir mal wer so erzähl.

 

vor 12 Stunden, KommodoreB schrieb:

Und das glaube ich kaum, dass der das mit 3 Wochen Abstand immer noch will.

Ich hatte mal ne Nachbarin, die hat die Mülltonnen von innen sauber gemacht. Weils sonst so gerochen hat. Und mir hat sie danach ne leere Tüte Tiefkühl-Paella präsentiert, die nach altem Fisch roch. "Die ist von Ihnen. Die lag oben, als Sie denn Müll runter gebracht haten. Und heute haben Sie wieder so eine gekauft. Sie müssen die Sachen ausspülen, bevor Sie sie wegwerfen. Und den Müllbeutel zunkoten. Nächstes mal beschwere ich mich beim Vermieter. Das geht so nicht."

Wenn der Typ motiviert ist und sonst nix zu tun hat, dann stellt er sich vielleicht mitm Handy vor deine Haustür und liefert der Polente Fotos von dir.

 

Kurz gesagt, machste dir nen Kopf über Sachen, die so eintreten können - oder auch komplett anders.

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Das Hauptproblem sehe ich hier weniger in der Beleidigung als eher an den weiteren Umständen: Parken im Halteverbot und Behinderung eines Kinderwagens, dazu das Ignorieren der Aufforderung, Platz zu machen und dann kommt die Beleidigung als I-Tüpfelchen oben drauf. Dazu steht die Aussage zwei gegen eins. Wie soll ich es diplomatisch ausdrücken? Viel schlechter kann man so eine Situation nicht lösen. 

Je nachdem wie verschlafen das Nest ist, aus dem der TE stammt, kann da durchaus mal ein Exempel statuiert werden. Aber das bleibt jetzt abzuwarten. 

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vor 7 Minuten, Minou schrieb:

Das Hauptproblem sehe ich hier weniger in der Beleidigung als eher an den weiteren Umständen: Parken im Halteverbot und Behinderung eines Kinderwagens, dazu das Ignorieren der Aufforderung, Platz zu machen und dann kommt die Beleidigung als I-Tüpfelchen oben drauf. Dazu steht die Aussage zwei gegen eins. Wie soll ich es diplomatisch ausdrücken? Viel schlechter kann man so eine Situation nicht lösen. 

Je nachdem wie verschlafen das Nest ist, aus dem der TE stammt, kann da durchaus mal ein Exempel statuiert werden. Aber das bleibt jetzt abzuwarten. 

Jo. Kurzes Parken im Halteverbot mit Behinderung des Gehwegs sind 25€.

Ignorieren der Aufforderung eines Mitmenschen... ich glaube darauf steht Enteignung...

aber eventuell wird der TE auch aufgeknüpft. In Hessen wurde auch nie die Todesstrafe abgeschafft. 

 

Der TE ist echt am Arsch.

 

 

TE, lass den Thread schließen bis du mehr hörst. Hier kommt nix vernünftiges mehr rum.

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Ach komm, jetzt werd nicht albern. Natürlich können wir hier alle nur spekulieren, aber man kann schon mal anmerken, dass der TE nen kleinen sozialen Konflikt maximal bescheuert gehandelt hat und jetzt halt gucken muss, was folgt. Ich glaube auch nicht, dass da noch groß was kommt, nichts desto trotz sollte er sich halt mal überlegen, welchen Eigenanteil er da geleistet hat und wie er in Zukunft solche Interaktionen souveräner meistern kann. 

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Ich bin in dem Fall gutgläubig und vertraue darauf, dass der TE hier nix verschweigt. Und so wie er es beschrieben hat, hat er im Halteverbot geparkt und genug Platz für Fußgänger gelassen. Das wars, mehr hat er sich nicht zu Schulden kommen lassen.

Wenn dann jemand daher kommt und drüber meckern will, kann man freundlich bleiben und das Auto weg fahren. Oder den Menschen ignorieren, seine Tüten raufbringen und das Auto weg fahren. Beides akzeptabel und abhängig vom Auftreten der Person. Diskussionen sind da unnütz. Das habe ich schon längst geschrieben.

Aber dass hier dann wieder einzelne User mit einem Worst Case Szenario , 15.000€ Geldstrafe oder einem Exempel der Gemeinde kommen ist schlicht lächerlich und nicht zielführend. Wenn das Verhalten des TE’s irgendetwas bei dir triggert, weil du grade selbst als Mutter mit nem Kinderwagen unterwegs bist - oder warum auch immer - dann mach das mit dir aus.

Der TE hat hier sicher nicht optimal reagiert, aber in keinster Weise muss man ihm hier irgendwas vorwerfen.

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Keine Sorge, mich triggert hier nichts. Warum Du jetzt da so durch die Decke gehst, nunja, ebenfalls nicht mein Problem. 

 

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Weil hier ein junger Mann, der anscheinend noch nie mit dem Gesetz in Kontakt kam, Angst hat, was er hier strafrechtlich zu befürchten hat.

und du löst höchstens Mindfuck damit aus, dass hier das Dörfchen angeblich ein Exempel statuieren kann.

Das soll jetzt gar nicht mal speziell an dich gerichtet sein, ich finds nur absolut scheiße wenn man da jetzt irgendwas konstruiert nur damit man auch seine Meinung gepostet... und der TE sich jetzt weiterhin mit sowas gedanklich auseinander setzen muss.

Schweigen ist Gold und so.

bearbeitet von ToTheTop

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Da wird wahrscheinlich nichts mehr kommen. Das ist nunmal eine Bagatelle, kaum zu beweisen und die Polizei hat wichtigeres zu tun.

vor 1 Stunde, ToTheTop schrieb:

aber eventuell wird der TE auch aufgeknüpft. In Hessen wurde auch nie die Todesstrafe abgeschafft. 

Wenn nie bis letztes Jahr bedeutet, dann passt das, ansonsten nicht (bei der Verfassungsreform 2018 hat es u.A. der Satz „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ in die Verfassung von Hessen geschafft).

 

bearbeitet von XOR2
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Am ‎24‎.‎03‎.‎2019 um 03:17 , KommodoreB schrieb:

P.S.: Ich habe mal gegoogelt, dass ein "Du Neger" in einem Verfahren 100 EUR Strafe gekostet hat. Ich hoffe, dass ein "Nazi" jetzt nicht gleich 1000 Euronen kostet?

Ne, das wäre rassistisch wenn der "Nazi" teurer wäre als der "Neger".

  • HAHA 2
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Nazi ist doch mittlerweile so geläufig und entwertet, daß ich mich nicht darüber aufrege, falls jemand mal wieder die "Nazi-Keule" auspackt und mich so betitelt. 

Letztmalig in der Warteschlange Hauptpost. Hat alles einen Unterhaltungswert....

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