Geschmunzelt

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  1. Nicht dran gehalten -> Problem vergrößert. Und noch einen Berg schlauer Sprüche der Sorten "Neuling erklärt Dir die Welt" und "für einen kurzen Brief hatte ich keine Zeit, da habe ich einen langen geschrieben". Plus gelegentliche Überhöhung des Abiturs zur schwierigsten Prüfung aller Zeiten. Was ein Thread. Ja, das kannst Du so machen. Und dann gehst Du mal eine Runde Schwimmen, weil Du da das Handy nicht mitnehmen kannst. Anschließend hörst Du auf das, was @Aldous Dir geraten hat. Das ist nicht PU, sondern Beziehungspflege. Da Du aber den wichtigsten Tipp nicht zwischen den Zeilen verstehst, erlaube ich mir, ihn einmal kurz und deutlich zu schreiben, in Anlehnung an die wunderbare @Thundercat: GEH IHR NICHT AUF DEN SACK. Das ist im Leben total oft ein guter Tipp.
  2. PU ist immer noch praxisorientiert. Aber das Forum hat einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht und entsprechend Zuwachs bekommen. Der Rest ist Statistik. Und dem Umstand geschuldet, dass niemand Lust hat, sich ständig mit dem gleichen Stuss auseinanderzusetzen.
  3. Nur ist im Wald besser als in der Cocktailbar. Just sayin.
  4. Ich gebe mal noch einen anderen Gedanken dazu, @jhonny7. Wenn das mit den Frauen ansonsten läuft und Du Dich im Wesentlichen mit Dir wohlfühlst, bist Du doch eigentlich an einem Punkt, wo Du es als eine Art sportliche Herausforderung nehmen kannst. Also, ja, in Deiner Nische läuft es. Das wird auch so bleiben, Du sprichst einen bestimmten Geschmack perfekt an. Aber an sich bist Du mit Deinem Thema hier genau richtig, denn das Forum dreht sich zu einem großen Teil auch darum, wie man besser wird. Und das geht immer. Ich stelle mir vor, dass Du auch außerhalb des Clubs auf Leute triffst, die Dich angesichts Deines Äußeren in eine Schublade sortieren, in die Du gar nicht willst. Zum Beispiel bei der Arbeit. Was machst Du denn da? Und überhaupt, über was für Tattoos reden wir denn? Mehr so die Variante Haka oder ein Hakenkreuz auf der Glatze? Das spielt ja womöglich auch ne Rolle.
  5. Ich habe eine Vermutung zur Sinnhaftigkeit sowohl der Rückfrage als auch der Diskussion...
  6. Du warst schlicht und ergreifend beleidigt oder völlig hilflos. Beides ist nicht besonders passend. Freeze ist eine Taktik in der initialen Verführung, und PU eignet sich für das Führen einer LTR nur bedingt. Kann man hier an vielen Stellen auch nachlesen. Geh auf sie zu und überleg nicht so viel.
  7. Benimm Dich wie ein erwachsener Mann und nicht wie eine Mimose. Dann wird das schon.
  8. Ich finde jede Form von "Wer sind Sie eigentlich und was machen Sie hier?" in einem Unternehmen kein besonders gutes Zeichen.
  9. Falls sie lieber ein Gedicht hören will.
  10. Kann sein, dass Du Dich in Australien oder den USA von Deinem Klempner rechtsberaten lassen kannst. Ist bestimmt auch sinnvoll. Ich würd auch manchmal gerne andere Wörter verwenden. Mit Deinem Problem wünsche ich Dir viel Glück.
  11. Ja klar. Deshalb ja "ironisch", wenn ich mir angucke, was daraus wird: - Ganz klischeemädchenhaft fragt @Frau S. sich, ob der Bauer auf Frauensuche nicht vielleicht doch ein Guter ist. - Ganz klischeejungenhaft kommen ein paar um die Ecke und finden völlig normal, sich beim Essen einen runterzuholen. - Und noch der absurdeste Versuch einer Frau, die Unerotik zu erklären wird mit "Hauptsache Ficken" gekontert. Ich geh mir jetzt in der Eisdiele einen runterholen. Find die Kellnerin scharf.
  12. "Aber Herr Wachtmeister, da steht doch extra ein Schild am Armaturenbrett, dass dieser Wagen niemandem die Vorfahrt nimmt!"
  13. Ich finde einfach großartig ironisch, dass darüber in einem Verführerforum ernsthaft diskutiert wird.
  14. Es gibt da durchaus ein paar Gestaltungsmöglichkeiten. Und mit der Erbenhaftung ist es auch nicht so furchtbar, wie man das manchmal liest. Die Frist beginnt beispielsweise erst mit Kenntnis des Erben vom Tod des Erblassers zu laufen. Und wenn man im Ausland ist, läuft sie länger. Erbe vorzeitig ausschlagen macht aus Sicht des Rechtssystems keinen Sinn, weil man erst im Todeszeitpunkt des Erblassers weiß, wer Erbe ist. Lass Dir das von einem Anwalt persönlich erklären. Das macht mehr Sinn, als im Internet Dampf abzulassen. Obwohl das auch Sinn macht, irgendwie.
  15. Wusstest Du eigentlich, dass man Menschen an der Art wiedererkennen kann, wie sie schreiben? Sogar wenn sie ihren Namen ändern. Ich weiß nicht, wie ich gerade jetzt drauf komme. Aber ist doch interessant.
  16. "Soll´n wir zusammen mal nen Kleckstest üben?" ist auch einfach nicht so ;).
  17. Ist das eine andere Formulierung für "ab sieben wachsen sie nur noch" ;)?
  18. Kann ich so nicht bestätigen ;).
  19. Enstchuldige. Ich vermute stark, das wird hier kein komplett neues Diskussionsgeschehen werden. Unter "Bestimmtheit" verstehen Juristen eine sprachlich so präzise Fassung von Gesetzestexten, dass juristische Fachleute ihnen (in Grenzbereichen noch) entnehmen können, welche Rechtsfolge für einen Sachverhalt gelten soll. Das klassische Beispiel ist die Frage, ob eine reine Sitzblockade "Gewalt" im Sinne des Nötigungsparagraphen sein kann. "Analogie" meint im rechtswissenschaftlichen Kontext die Anwendung einer Rechtsnorm auf Fälle, welche diese rein sprachlich eindeutig nicht erfasst, die aber ihrem Sinn nach erfasst werden können und welche der Gesetzgeber sozusagen vergessen hat ("planwidrige Regelungslücke" - ein offensichtlich anspruchsvolles Konzept, weil "Lücke" impliziert, dass der Gesetzesanwender persönlich findet, dass etwas fehlt, aber das würde hier zu weit führen). Bei Strafnormen ist das durch Art. 103 Abs. 2 GG verboten; Hintergrund sind zum Beispiel Negativerfahrungen in der Zeit der NS-Diktatur, wo man nach "Erfordernis" gestraft hat. Ein bisschen holzschnittartig formuliert, aber grundsätzlich richtig. Wir müssten das jetzt im Detail auseinandernehmen, damit es rechtsdogmatisch alles passt. Du würdest zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre nicht verlieren, aber Dein Angeklagter dürfte es brechen (was nicht impliziert, dass Du es nicht mehr haben kannst, und trotzdem wäre er nicht strafbar). Umgehen müssten wir auch mit dem Problem, dass die Falschaussage erst nach der Aufnahme des Explorationsgespräches stattfindet. Und ob beruflich veranlasste Explorationen in die Privatsphäre fallen, wäre ja auch noch eine Frage (die wiederum für das heimliche Aufnehmen nicht zwingend von Bedeutung ist). Welche Rechtsfolgen das für Dich hätte, wäre wieder eine andere Frage. Aber im Prinzip: Joa ;).
  20. Klar, dass das kommen musste. Aber ich vertiefe das gerne auch nochmal. Das Argument von Herrn Peterson macht nur vor der gedanklichen Folie Sinn, dass es für die Beschreibung der Realität "richtige" und "falsche" Begriffe gebe. Sagt er ja auch selber. Diese Folie ist aber sprachlich und logisch schlicht falsch. Ich kann das, was Psychologen "Intelligenz" nennen, auch als "Leberwurst" bezeichnen, ohne dass sich in der Realität etwas ändert. Und deswegen ist sein Argument ziemlich flach: "Wenn Intelligenz das richtige Wort wäre, um beide Phänomene zu erfassen, dann sähe man zwischen beiden eine hohe Korrelation" - nein, und "Wenn Leberwurst das richtige Wort wäre, um Fußballspieler und Diplomurkunden zu bezeichnen, dann sähe man zwischen beidem eine hohe Korrelation" zeigt den Denkfehler ziemlich deutlich auf. Begriffe sind nicht die Wirklichkeit, also "muss" auch nicht aus einer Begriffsverwendung eine Korrelation in der Realität folgen. Natürlich ist es fachwissenschaftlich erforderlich, mit exakten Begriffen zu arbeiten. Und natürlich ist es sinnvoll, den gleichen Begriff für ähnliche und / oder miteinander korrelierende Begriffe zu verwenden. Machen wir alltagssprachlich aber ganz oft nicht: "Muschi", "Seestern", "großer Wagen". Siehe oben meinen Punkt c). Also, ich kenne Dozenten, die zumindest in ihren grundlegenden Argumenten exakt genug sind, um nicht einen Begriff mit der Realität zu verwechseln. Ob Herr Peterson das so gemeint hat, kann ich natürlich aus dem Vier-Minuten-Schnipsel nicht entnehmen. Meine Vermutung ist, dass der Ausschnitt aus einer längeren Vorlesung zu fachlicher Begriffsbildung stammt. Aber wer das Argument bildet "Man darf zwei Dinge nicht Dackel nennen, wenn sie nicht beide mit dem Schwanz wedeln können", der hat imho ein Thema mit den Grundlagen. Oder er hat es nicht und macht den Gedankensprung absichtlich als rhetorischen Trick, was nicht in eine wissenschaftliche Vorlesung gehört. Das darfst Du gerne arrogant nennen.
  21. Was ja nun genau das ist, was ich die ganze Zeit sage. Wegen des Wortlauts der damals maßgeblichen Fassung von § 177 StGB war eine Subsumtion erzwungenen Beischlafs innerhalb einer Ehe nicht möglich, so dass man zu einer Bestrafung wegen Vergewaltigung nur durch analoge Anwendung der Vorschrift gekommen wäre. Diese wiederum ist durch Art. 103 Abs. 2 GG ausgeschlossen. Gerade weil das so ist, handelt es sich nicht um eine Frage der Bestimmtheit; die wäre betroffen, wenn man nicht genau wüsste, ob denn nun die Vergewaltigung innerhalb der Ehe erfasst sein soll oder nicht. Damit kommen wir dann auch hier an den Punkt, um den es geht, und zwar die Differenzierung zwischen Satz und Realität. Als solcher ist der Satz "Ein Intelligenztest testet Intelligenz" sinnvoll. Für die Realität sagt er aber nichts aus. Deshalb ist es auch im Rahmen dieser Diskussion hier nicht hilfreich, eine Gender pay gap (falls es sie denn gibt) mit Intelligenztests zu betrachten. Weil ein solcher Test definitionsgemäß nicht die Realität betrachtet, sondern einen Ausschnitt davon. Er lässt absichtlich Faktoren weg, um seine Testrealität auf ein handhabbares Maß zu reduzieren. Anders geht es im wissenschaftlichen Umfeld nicht; damit sind allerdings auch die möglichen Ableitungen aus Testergebnissen begrenzt. Nämlich auf genau die Aspekte, die ein Intelligenztest misst. Man könnte also sagen, dass ein Intelligenztest zeigt, wie gut jemand diesen Intelligenztest lösen kann und nicht, wie schlau jemand ist. Innerhalb des Testgeschehens und dessen wissenschaftlicher Auswertung ist begriffliche Präzision absolut notwendig, siehe meinen Punkt c) oben. Daraus folgt aber nicht die Notwendigkeit, den wissenschaftlichen Fachbegriff außerhalb der Diskussion genauso zu verwenden. Ah ja. Ich schaue mir jetzt aber das andere nicht auch noch an. Zumindest nicht, um Deine nächste Aussage nachvollziehen zu können. Also: - Dass Intelligenz im fachwissenschaftlichen Sinne (nicht die Definition) den beruflichen und allgemeinen Erfolg vorhersagt, mag für bestimmte Berufsgruppen gelten. Wie das bei Maurern oder ähnlichen Berufen ist, lassen wir hier mal außer Sicht, nehme ich an. Was jedenfalls aber nicht stimmt, ist der Rückschluss "Wer in Intelligenztests weniger gut abschneidet, hat beruflich weniger Erfolg". Das wäre nur richtig, wenn Intelligenz die einzige Ursache von beruflichem Erfolg ist, und das ist sie sicher nicht. - "Soziale Intelligenz" oder "Empathie" oder wie auch immer man es nennen will, ist ganz sicher für alle Berufe von ganz erheblicher Relevanz. Egal ob für den Umgang mit Kunden oder für das eigene berufliche Weiterkommen. Das bestätigt Dir nach meiner Erfahrung jeder, der beruflichen Erfolg hat. - Gerade weil Intelligenz von Psychologen auf "relevante" (relevant wofür, darauf hatte ich oben schon hingewiesen) kognitive Fähigkeiten hin definiert wird, deckt der daraus folgende Intelligenzbegriff eben nicht alle Erfolgsfaktoren ab.
  22. Nein, war sie nicht, weil das Bestimmtheitsgebot etwas völlig anderes ist als die Frage, ob ein hinreichend bestimmter Straftatbestand über seine Wortlautgrenze hinaus angewendet werden darf. "Grundrechtsrelevanter Eingriff" ist, so wie Du es vermutlich meinst, eine Tautologie. Du könntest Dir die Mühe machen, zu erklären, welche meiner Aussagen Du mit "das" meinst. Und ein Argument zu formulieren ist an sich auch zumutbar. Ich habe es mir aber mal angesehen und stelle fest: a) Deine Aussage stützt das Video schonmal nicht, denn es beschäftigt sich mit der Begrifflichkeit von Intelligenz. Daraus kann man meine Sätze zu Testmethodik nicht widerlegen. b) Der Dozent hat ein massives Verständnisproblem, weil er Begriffe nicht sauber von der Wirklichkeit differenziert, welche durch die Begriffe beschrieben wird. Ansonsten köme er bei 3:00 nicht zu seiner Schlussfolgerung, die Verwendung des Begriffes "Intelligenz" für zwei verschiedene Phänomene müsse dazu führen, dass die beiden Phänomene miteinander korrelierten. c) Was der Dozent unternimmt, ist eine Schärfung des fachspezifischen Begriffshofes von "Intelligenz", offenbar veranlasst durch eine nicht hinreichend genaue Verwendung des Begriffs in einer konkreten Disziplin. Das ist fachwissenschaftlich vermutlich korrekt, spielt aber außerhalb der Fachwissenschaft keine Rolle.
  23. Ja, ich kenne wohl die gesamte Entscheidung. Sie ist in Sachen Beziehungspflege und gegenseitige Wertschätzung insgesamt lesenswert. Es geht um die Grundhaltung, die weithin prägend war und in dem zitierten Absatz deutlich wird.
  24. Was Du meinst, ist der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" und nicht das Bestimmtheitsgebot. Hier müsste es ja - wenn schon - um ein Analogieverbot gehen. Übrigens steht Juristen eine gewisse Demut in der Regel gut an. Ich beziehe das auf Deine Äußerungen in Sachen IQ-Test. Ein Test misst natürlich nur das, was er messen soll. Dass das "jede relevante Form von Intelligenz" sein kann, ist eine Binse, denn die Frage ist ja dann, was der Testersteller als "relevant" ansieht. Und ob man das andere dann "soziale Intelligenz" oder "Empathie" nennt, ist für die Schlussfolgerung gleichgültig. Wie alle Messverfahren geben IQ-Tests über ganz spezifische Gesichtspunkte Auskunft. Nicht mehr und nicht weniger.
  25. Der Klassiker ist in solchen Diskussionen immer ein Auszug aus einer BGH-Entscheidung von früher: "Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet." (Urteil vom 2. November 1966 · Az. IV ZR 239/65 - siehe zum Beispiel hier). Es macht jetzt aber wenig Sinn, das mit Dir zu vertiefen. Wenn es Dich interessiert, findest Du eine Menge juristischer Literatur, aus der man die heftigen Diskussionen nachvollziehen kann, die damals um die Änderung geführt worden sind. Mit durchaus interessanten Argumenten für beide Seiten.