https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre
Meine Kurzzusammenfassung als nicht Rechtsfachmann:
Flirten und Date selbst ist nicht strafbar im Sine des Sexualstrafrechts, sofern keine Intention deinerseits auf die Anbahnung von Geschlechtsverkehr besteht, sondern alles rein freundschaftlich bleibt.
Sex ist grundsätzlich strafbar, wenn der Sexparter unter 14 ist und du selbst über 14.
Ist sie mindestens 14, dann ist es erlaubt solange du keine „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ (wird im Zweifel vor Gericht per Gutachter beurteilt - hat sie die geistige sexuelle reife einer 12-jährigen und du hast das bewusst ausgenutzt, dann hast du ein Problem, geht der Gutachter hingegen davon aus, dass sie auf dich wie eine normalentwickelte 14-jährige wirken musste, dann sollte alles safe sein) ausnutzt und wenn sie dir nicht als Schutz befohlene zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde.
Ist sie mindestens 16, dann ist es erlaubt, sofern sie dir nicht als Schutz befohlene zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbrauchst (dass es erst bei Missbrauchen eines Abhängigkeitsverhältnisses illegal wird ist hier ein wichtiger Unterschied zu de 14-15 jährigen) und sofern du sie nicht zu Sex zwingst und sie nicht für Sex bezahlst.
Ab 18 ist dann auch der Sex gegen Bezahlung erlaubt.